Berufsvorbereitende Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz für noch nicht berufsreife Jugendliche
der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Schedl, Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Frau Benedix, Hasinger, Prangenberg, Rühe, Berger (Lahnstein), Daweke, Dr. Möller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1) sog. G2-, G3-, F-, V-Lehrgänge
Begründung
In einem nicht öffentlichen Hearing informierte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kürzlich über die durch das Arbeitsförderungsgesetz geförderten und finanzierten berufsvorbereitenden Maßnahmen freier Träger, insbesondere der außerschulischen Jugendsozialarbeit, für berufsunreife und noch nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbare Jugendliche. Diese Maßnahmen sollen den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern.
Für alle Beteiligten - berufsunreife Jugendliche, Träger der Maßnahmen, Arbeitsverwaltung - tauchen im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Zehntes Vollzeitpflichtschuljahr Probleme und Frage auf: Sollen diese Fördermaßnahmen mit ihrer spezifischen arbeits- und sozialpädagogischen Konzeption auch künftig prinzipiell bestehen bleiben, oder werden sie entfallen?
Es erscheint notwendig, rechtzeitig Antworten auf entsprechende Fragen zu geben, um den betroffenen Jugendlichen weiter zu helfen und den Trägern solcher Maßnahmen Kriterien für die künftige Gestaltung und das Ausmaß ihrer Arbeit zu geben.
Fragen8
Wie groß ist der Kreis der noch nicht berufsreifen und nicht sofort am Arbeitsmarkt vermittelbaren Jugendlichen, die heute an Lehrgängen im Sinne berufsvorbereitender Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit teilnehmen, und wie groß wird er für die nächsten Jahre, auch mit Blick auf die geburtenstarken Jahrgänge, eingeschätzt?
Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung über diese Maßnahmen hinsichtlich der Abschlußquoten und der Vermittelbarkeit der Jugendlichen vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten und finanzierten berufsvorbereitenden Maßnahmen für den oben genannten Kreis von Jugendlichen? Welche der verschiedenen Maßnahmen entsprechen der vorgegebenen Zielsetzung am besten?
Sieht die Bundesregierung in diesen berufsvorbereitenden Maßnahmen eine arbeits- und sozialpädagogische Arbeit eigener Art, die für bestimmte Gruppen von Jugendlichen auch in den nächsten Jahren sinnvoll erscheint?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die vielfach diskutierte und teilweise geplante Einführung eines zehnten Vollzeitpflichtschuljahres in einzelnen Ländern auf die Zukunft dieser Fördermaßnahmen auswirken? Sollen diese Maßnahmen bei Bedarf (Berufsunreife und Nichtvermittelbarkeit von Jugendlichen) auch dann noch weitergeführt werden und gegebenenfalls in welcher Form?
Sind der Bundesregierung Absprachen auf Länderebene zwischen den Arbeitsverwaltungen und den Kultusministerien bzw. anderen zuständigen Ministerien hinsichtlich der Abstimmung von schulischen und außerschulischen Maßnahmen für den genannten Kreis von Jugendlichen bekannt, und worin bestehen diese gegebenenfalls?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die auf die Zukunft ihrer Arbeit gerichteten Sorgen der Träger solcher Maßnahmen, die ihre räumlichen und personellen Kapazitäten in den letzten Jahren stark ausgebaut und eigene arbeits- und sozialpädagogische Konzepte ausgearbeitet haben?
Sieht die Bundesregierung die Finanzierung dieser Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz auch für die nächsten Jahre als gesichert an?