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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Waffenrecht und Waffendiebstähle (G-SIG: 00001773)

Art und Anzahl der bei öffentlichen Dienststellen, Händlern und Privatbesitzern gestohlenen Waffen und Munition, Sicherstellung von Waffen in den letzten 10 Jahren im Bereich des Terrorismus und der Schwerkriminalität, Anzahl der Verwaltungsstreitverfahren wegen der Versagung waffenrechtlicher Ausnahmezulassungen, Ablehnung waffentechnischer Sachverständiger des BKA in Strafverfahren bei nachgewiesener Unrichtigkeit ihrer Gutachten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.01.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/222519. 10. 78

Waffenrecht und Waffendiebstähle

der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Erhard (Bad Schwalbach), Röhner, Dr. Wittmann (München), Spranger, Dr. Bötsch, Gerlach (Obernau), Krey, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. Miltner, Regenspurger, Kiechle, Volmer, Hartmann, Broll, Helmrich, Neuhaus, Dr. von Wartenberg, Berger (Herne) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

I.

1. Wieviele Waffen welcher Art und welche Mengen von Munition wurden in den letzten zehn Jahren aus Beständen a) der Bundeswehr, der Stationierungsstreitkräfte, des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, der Polizei der Länder oder sonstiger öffentlicher Dienststellen, b) von Herstellern oder Händlern, c) privater Besitzer, darunter insbesondere von Jagdscheininhabern, entwendet oder kamen sonst dort abhanden?

2. In wievielen der in Frage 1 erfragten Fälle, nach Gruppen geordnet, konnte festgestellt werden, daß Fahrlässigkeit der Besitzer oder ihrer Organe für die Entwendung oder das Abhandenkommen mitursächlich war?

3. Welche Waffen wurden in den letzten zehn Jahren a) im terroristischen Bereich, b) im sonstigen Bereich der Schwerkriminalität sichergestellt?

4. Wieviele und welche sichergestellten Waffen stammen aus Beständen a) der Bundeswehr oder der Stationierungsstreitkräfte, b) der Polizei, c) von Herstellern oder Händlern, d) privater Besitzer, darunter insbesondere von Jagdscheininhabern?

II.

5. Wieviele Verwaltungsstreitverfahren wegen der Versagung waffenrechtlicher Ausnahmezulassungen nach § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes durch das Bundeskriminalamt sind derzeit anhängig? Wieviele solcher Rechtsstreitigkeiten sind rechtskräftig abgeschlossen, wieviele davon zugunsten der Antragsteller? In wievielen a) abgeschlossenen, b) anhängigen Streitverfahren hat das Bundeskriminalamt a) erfolgreich, b) erfolglos welche Rechtsmittel eingelegt? Nach welchen Maßstäben und auf wessen Anordnung legt das Bundeskriminalamt Rechtsmittel in solchen Streitverfahren ein?

6. Trifft es zu, daß waffentechnische Sachverständige des Bundeskriminalamtes in Strafverfahren erfolgreich abgelehnt wurden, weil die Unrichtigkeit ihrer Gutachten nachgewiesen werden konnte, insbesondere weil sie bei abgeänderten Waffen die Abänderung mit anderen als den üblichen Werkzeugen vorgenommen hatten, ohne dies offenzulegen? Wenn ja, wie oft war das der Fall, und welche Maßnahmen hat der Bundesinnenminister ergriffen, um für die Zukunft solchen unrichtigen Gutachten vorzubeugen?

Fragen6

1

Wieviele Waffen welcher Art und welche Mengen von Munition wurden in den letzten zehn Jahren aus Beständen a) der Bundeswehr, der Stationierungsstreitkräfte, des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, der Polizei der Länder oder sonstiger öffentlicher Dienststellen, b) von Herstellern oder Händlern, c) privater Besitzer, darunter insbesondere von Jagdscheininhabern, entwendet oder kamen sonst dort abhanden?

2

In wievielen der in Frage 1 erfragten Fälle, nach Gruppen geordnet, konnte festgestellt werden, daß Fahrlässigkeit der Besitzer oder ihrer Organe für die Entwendung oder das Abhandenkommen mitursächlich war?

3

Welche Waffen wurden in den letzten zehn Jahren a) im terroristischen Bereich, b) im sonstigen Bereich der Schwerkriminalität sichergestellt?

4

Wieviele und welche sichergestellten Waffen stammen aus Beständen a) der Bundeswehr oder der Stationierungsstreitkräfte, b) der Polizei, c) von Herstellern oder Händlern, d) privater Besitzer, darunter insbesondere von Jagdscheininhabern?

5

Wieviele Verwaltungsstreitverfahren wegen der Versagung waffenrechtlicher Ausnahmezulassungen nach § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes durch das Bundeskriminalamt sind derzeit anhängig? Wieviele solcher Rechtsstreitigkeiten sind rechtskräftig abgeschlossen, wieviele davon zugunsten der Antragsteller? In wievielen a) abgeschlossenen, b) anhängigen Streitverfahren hat das Bundeskriminalamt a) erfolgreich, b) erfolglos welche Rechtsmittel eingelegt? Nach welchen Maßstäben und auf wessen Anordnung legt das Bundeskriminalamt Rechtsmittel in solchen Streitverfahren ein?

6

Trifft es zu, daß waffentechnische Sachverständige des Bundeskriminalamtes in Strafverfahren erfolgreich abgelehnt wurden, weil die Unrichtigkeit ihrer Gutachten nachgewiesen werden konnte, insbesondere weil sie bei abgeänderten Waffen die Abänderung mit anderen als den üblichen Werkzeugen vorgenommen hatten, ohne dies offenzulegen? Wenn ja, wie oft war das der Fall, und welche Maßnahmen hat der Bundesinnenminister ergriffen, um für die Zukunft solchen unrichtigen Gutachten vorzubeugen?

Bonn, den 19. Oktober 1978

Dr. Zimmermann Erhard (Bad Schwalbach) Röhner Dr. Wittmann (München) Spranger Dr. Bötsch Gerlach (Obernau) Krey Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Laufs Dr. Miltner Regenspurger Kiechle Volmer Hartmann Broll Helmrich Neuhaus Dr. von Wartenberg Berger (Herne)

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