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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Vorschriften, die zum Bau eines Kernkraftwerkes zu beachten sind, und die Überprüfung dieser Vorschriften (G-SIG: 00001026)

Anpassung der zahlreichen Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen im Bereich der Kernenergienutzung an die Entwicklung von Wissenschaft und Technik, Zuständigkeiten und Kriterien für den Erlaß dieser Vorschriften, derzeitiges Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke, Auswirkungen von Veränderungen und Nachrüstungen während des Baus auf die sicherheitstechnische Gesamtkonzeption

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.12.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/123423.11.77

Vorschriften, die zum Bau eines Kernkraftwerkes zu beachten sind, und die Überprüfung dieser Vorschriften

der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Dr. Laufs, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Pfeffermann, Frau Dr. Walz, Gerlach (Obernau), Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke, und gedenkt sie ggf. Änderungen herbeizuführen?

2

In welchem Umfange hat die Bundesregierung untersucht, ob die Gesamtheit der beim Bau eines Kernkraftwerkes zu beachtenden rechtlichen und technischen Vorschriften in sich konsistent sind?

3

Wie werden die im folgenden angeführten Vorschriften der Entwicklung von Wissenschaft und Technik angepaßt und aufeinander abgestimmt?

4

Nach welchen Kriterien werden insbesondere die Richtlinien des Bundesministers des Innern im Bereich der Kernenergienutzung entworfen, wer ist hier sachverständig bei den Entwürfen tätig, und wie wird der Sachverstand der Anwender in Wirtschaft und Wissenschaft im einzelnen herangezogen?

5

Durch welche Verfahrensweise wird während der Bauzeiten, die sich über Jahre hinziehen, gewährleistet, daß die Sicherheit der kerntechnischen Anlage dem im Atomgesetz geforderten Stand von Wissenschaft und Technik entspricht; wer insbesondere bestimmt die Vorschriften für projektbezogene bauliche Einzelheiten, und wer überprüft deren ordnungsgemäße Durchführung?

6

Auf welche Weise wird festgestellt, wie sich die während des Baues von Kernkraftwerken, insbesondere von Prototypen, geforderten baulichen Veränderungen und Nachrüstungen bei technischen Einzelheiten auf die sicherheitstechnische Gesamtkonzeption auswirken?

Bonn, den 23. November 1977

Lenzer Dr. Probst Dr. Laufs Pfeifer Benz Engelsberger Gerstein Dr. Hubrig Dr. Riesenhuber Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Pfeffermann Frau Dr. Walz Gerlach (Obernau) Dr. Stavenhagen Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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