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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Bundesgrenzschutz (G-SIG: 00001356)

Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Verbandscharakters des BGS, Auswirkungen der Errichtung des Grenzschutzkommandos West auf Stärke und Einsatzbereitschaft der einzelnen Grenzschutz-Kommandos, Absinken der Dienststärke durch Abstellungen für verschiedene Aufgaben, Ausbildungskonzept des BGS, insbesondere Ausbildung von etwa 4500 Polizeivollzugsbeamten im Jahresdurchschnitt, Ausstattung des BGS mit Fahrzeugen, Waffen und Geräten, Einsatzbereitschaft im Krisenfall

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.04.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/162313.03.78

Bundesgrenzschutz

der Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Dregger, Dr. Eyrich, Spranger, Krey, Dr. Jobst, Schwarz, Dr. Miltner, Biechele, Regenspurger, Dr. Langguth, Berger (Herne) Gerster (Mainz), Erhard (Bad Schwalbach), Broll, Dr. Wittmann (München), Dr. Möller, Gerlach (Obernau), Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Entwicklung auf dem Gebiet der inneren Sicherheit in den letzten Monaten hat wiederum deutlich gemacht, daß der Bundesgrenzschutz (BGS) in seiner bisherigen Struktur als eines der Sicherheitsorgane unseres Landes unverzichtbar ist.

Gleichzeitig ist die Bedeutung der Aufgabe, die Grenze zur CSSR und die innerdeutsche Demarkationslinie zu überwachen, keineswegs geringer geworden.

Die Veröffentlichung von Zahlen über künftige Personalstärke und gestiegenes Haushaltsvolumen des BGS im Vergleich zu früheren Jahren kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß der jetzige Zustand des BGS insbesondere hinsichtlich seiner Einsatzfähigkeit im Rahmen geschlossener Polizeiverbände Anlaß zu ernsthafter Besorgnis gibt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

I.

1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den in Parlament und Öffentlichkeit häufig beschworenen Verbandscharakter des BGS tatsächlich und in der Praxis zu erhalten bzw. wieder herbeizuführen?

  • Wie sind mit der Notwendigkeit der Erhaltung des Verbandscharakters vereinbar — die Auflösung von Führungsstäben (drei Gruppenstäbe),
  • die Umwandlung von vier Einsatzabteilungen in Ausbildungsabteilungen und die damit verursachte Schwächung des BGS in der Zahl seiner Einsatzverbände um etwa 20 v. H.,
  • die Einschränkung der Einsatzbreite der Technischen Abteilungen durch Reduzierung des technischen Fachpersonals, der fachtechnischen Ausbildung sowie des technischen Gerätes und die dadurch bedingte Beschränkung der operativen Beweglichkeit des BGS,
  • die Vernachlässigung gemeinsamer Übungen mehrerer Einsatzabteilungen,
  • die Veränderung des Planstellengefüges durch übermäßige Vermehrung des Anteils der Lebenszeitstellen mit der Folge, daß schon mittelfristig eine Überalterung des für die Einsatzfähigkeit der Truppe entscheidenden Unterführerkorps eintreten wird,
  • die Umwandlung von Planstellen für Polizeivollzugsbeamte innerhalb der Verbände in Planstellen für Verwaltungsbeamte und -angestellte und die dadurch bedingte Einschränkung der Beweglichkeit der Verbände,
  • die Modellvorstellungen, die Einbindung der Verwaltungsbeamten des BGS in die Verbände soweit abzubauen, daß hierdurch Führung und Versorgung im Einsatz fraglich werden,
  • die ständige Verwendung des BGS zu einzelpolizeilichen Aufgaben außerhalb der Regelung des BGS-Gesetzes (z. B. Bundeskriminalamt, Lufthansa, Deutsche Botschaften),
  • die Einschränkung der Mobilität der Einsatzverbände durch Herauslösung und Reduzierung des Instandsetzungspersonals im Kraftfahr- und Waffenwesen und durch ihre Zusammenfassung in „Zentrale Werkstätten",
  • die Umwandlung bzw. die Heranziehung von Technischen Abteilungen zur Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben und die dadurch bedingte Einschränkung pioniertechnischer Möglichkeiten?

II.

1. Welche politische Absicht lag der Errichtung des Grenzschutzkommandos West zugrunde, und welche konkreten Auswirkungen hat diese Einrichtung auf Stärke und Einsatzbereitschaft der einzelnen Grenzschutz-Kommandos gehabt?

2. Wie hoch war die Soll-/Ist-/Dienststärke des BGS zum 1. Januar 1978, und wie schlüsselt sich die Iststärke der 19 einzelnen Einsatzabteilung auf nach

  • Zahl der Beamten nach altem Recht,
  • davon abgeordnet zum Bundeskriminalamt,
  • davon abgeordnet zur Deutschen Lufthansa,
  • davon abgeordnet zum Grenzschutzeinzeldienst,
  • davon abgeordnet innerhalb des BGS,
  • davon im Jahresdurchschnitt auf Lehrgängen einschließlich Fachschullehrgängen,
  • davon für Einsätze einschließlich Wartung und Pflege des dafür erforderlichen Materials noch verfügbar,
  • Zahl der Beamten nach neuem Recht in der Ausbildung einschließlich des dafür erforderlichen Ausbildungspersonals?

3. Wie weit sinkt die Dienststärke einzelner Hundertschaften durch Abstellungen für verschiedene Aufgaben gegenüber der Sollstärke, und wie häufig geschieht das?

4. In welchem Maße ist der Grenzschutz-Einzeldienst von Abstellungen betroffen?

5. Ist beabsichtigt (und was steht gegebenenfalls der Verwirklichung dieser Absicht entgegen), die Sollstärke der Grenzschutzabteilungen auf die Personalstärke der Bereitschaftspolizeiabteilungen der Länder aufzustocken?

6. Wie setzten sich die bei den Großeinsätzen der letzten Zeit anläßlich Demonstrationen gegen Kernkraftwerke eingesetzten Einheiten zusammen? Handelte es sich dabei um homogene Verbände oder waren diese aus verschiedenen Bereichen von Kommandos oder aus dem gesamten BGS zusammengezogen?

7. Ist beabsichtigt, die Stellung der Verwaltungsbeamten im BGS zu ändern und wenn ja, besteht die Absicht einer Befreiung von vollzugsspezifischen Pflichten oder der Begründung eines Vollzugsbeamtenstatus für diesen Kreis von Bediensteten?

III.

1. Wie weit steht die starke Anlehnung der Ausbildung des Bundesgrenzschutzes an die Polizeiausbildung der Länder, die vornehmlich auf den Einzeldienst ausgerichtet sein muß, dem Einsatz im geschlossenen Verband als dem wesentlichen Auftrag des Bundesgrenzschutzes im Wege, und wie will die Bundesregierung diese Auswirkung verhindern?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, das Ausbildungskonzept stärker in Richtung auf geschlossene Einsätze im Verband auszurichten, ohne daß für den Übergang einzelner Beamter vom Bundesgrenzschutz zur Polizei wesentliche Nachteile entstehen?

3. Wie soll die auf Grund des Personalstrukturgesetzes durchzuführende Ausbildung von etwa 4500 Polizeivollzugsbeamten im Jahresdurchschnitt in den kommenden Jahren erfolgen, ohne die Einsatzabteilungen weiterhin zu schwächen? Ist insbesondere die Notwendigkeit der Umwandlung weiterer Einsatzabteilungen in Ausbildungsabteilungen zu erwarten?

IV.

1. Entspricht die Ausstattung des BGS mit Fahrzeugen, Waffen und Gerät den Erfordernissen seiner Aufgabenerfüllung von der Überwachung der Grenze in normalen Zeiten bis hin zum Einsatz geschlossener Verbände gegen bewaffnete und einheitlich geführte Aufständische im Falle innerer Unruhen?

2. Welche Überlegungen führten die Bundesregierung zur geplanten erheblichen Reduzierung der Zahl der Maschinengewehre und Gewehre in den Einsatzabteilungen sowie der Reduzierung der Munitionsausstattungen?

4. Welche Auswirkungen können sich, gemessen am Aufgabenkatalog des BGS, auf dem fast völligen Fehlen geländefähiger Fahrzeuge bei Einsätzen aller Art ergeben?

5. Trifft es zu, daß insbesondere die Einsatzmöglichkeiten einzelner Gruppen im Gelände durch das Fehlen geländefähiger Fahrzeuge stark vermindert ist?

V.

1. Hat die Bundesregierung eine Beurteilung der Sicherheitslage vorgenommen, aus der hervorgeht, wie viele Polizeiverbände des BGS ständig abrufbereit zur Verfügung stehen müssen? Wie viele einsatzfähige Grenzschutzabteilungen sind zur Zeit vorhanden?

2. Inwieweit kann die Bundesregierung belegen, daß die Einsatzbereitschaft des BGS derzeit dem gesetzlichen Auftrag des Grundgesetzes und des Gesetzes über den BGS entspricht? Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um diesen Zustand zu erreichen, insbesondere um den BGS in die Lage zu versetzen, seine Aufgabe als Grenzschutztruppe zu erfüllen und um die rechtzeitige Rückführung aller Grenzschutztruppen aus dem Grenzraum in das Innere des Landes im Krisenfall sicherzustellen?

3. Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch verminderte Einsatzbereitschaft des BGS im Falle des Artikels 91 Abs. 2 GG der nach Artikel 87a Abs. 4 GG mögliche Einsatz von Streitkräften früher erfolgen müßte als dies bei einem voll einsatzfähigen Bundesgrenzschutz der Fall wäre?

Fragen19

1

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den in Parlament und Öffentlichkeit häufig beschworenen Verbandscharakter des BGS tatsächlich und in der Praxis zu erhalten bzw. wieder herbeizuführen?

2

Wie sind mit der Notwendigkeit der Erhaltung des Verbandscharakters vereinbar — die Auflösung von Führungsstäben (drei Gruppenstäbe), — die Umwandlung von vier Einsatzabteilungen in Ausbildungsabteilungen und die damit verursachte Schwächung des BGS in der Zahl seiner Einsatzverbände um etwa 20 v. H., — die Einschränkung der Einsatzbreite der Technischen Abteilungen durch Reduzierung des technischen Fachpersonals, der fachtechnischen Ausbildung sowie des technischen Gerätes und die dadurch bedingte Beschränkung der operativen Beweglichkeit des BGS, — die Vernachlässigung gemeinsamer Übungen mehrerer Einsatzabteilungen, — die Veränderung des Planstellengefüges durch übermäßige Vermehrung des Anteils der Lebenszeitstellen mit der Folge, daß schon mittelfristig eine Überalterung des für die Einsatzfähigkeit der Truppe entscheidenden Unterführerkorps eintreten wird, — die Umwandlung von Planstellen für Polizeivollzugsbeamte innerhalb der Verbände in Planstellen für Verwaltungsbeamte und -angestellte und die dadurch bedingte Einschränkung der Beweglichkeit der Verbände, — die Modellvorstellungen, die Einbindung der Verwaltungsbeamten des BGS in die Verbände soweit abzubauen, daß hierdurch Führung und Versorgung im Einsatz fraglich werden, — die ständige Verwendung des BGS zu einzelpolizeilichen Aufgaben außerhalb der Regelung des BGS-Gesetzes (z. B. Bundeskriminalamt, Lufthansa, Deutsche Botschaften), — die Einschränkung der Mobilität der Einsatzverbände durch Herauslösung und Reduzierung des Instandsetzungspersonals im Kraftfahr- und Waffenwesen und durch ihre Zusammenfassung in „Zentrale Werkstätten", — die Umwandlung bzw. die Heranziehung von Technischen Abteilungen zur Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben und die dadurch bedingte Einschränkung pioniertechnischer Möglichkeiten?

1

Welche politische Absicht lag der Errichtung des Grenzschutzkommandos West zugrunde, und welche konkreten Auswirkungen hat diese Einrichtung auf Stärke und Einsatzbereitschaft der einzelnen Grenzschutz-Kommandos gehabt?

2

Wie hoch war die Soll-/Ist-/Dienststärke des BGS zum 1. Januar 1978, und wie schlüsselt sich die Iststärke der 19 einzelnen Einsatzabteilung auf nach — Zahl der Beamten nach altem Recht, — davon abgeordnet zum Bundeskriminalamt, — davon abgeordnet zur Deutschen Lufthansa, — davon abgeordnet zum Grenzschutzeinzeldienst, — davon abgeordnet innerhalb des BGS, — davon im Jahresdurchschnitt auf Lehrgängen einschließlich Fachschullehrgängen, — davon für Einsätze einschließlich Wartung und Pflege des dafür erforderlichen Materials noch verfügbar, — Zahl der Beamten nach neuem Recht in der Ausbildung einschließlich des dafür erforderlichen Ausbildungspersonals?

3

Wie weit sinkt die Dienststärke einzelner Hundertschaften durch Abstellungen für verschiedene Aufgaben gegenüber der Sollstärke, und wie häufig geschieht das?

4

In welchem Maße ist der Grenzschutz-Einzeldienst von Abstellungen betroffen?

5

Ist beabsichtigt (und was steht gegebenenfalls der Verwirklichung dieser Absicht entgegen), die Sollstärke der Grenzschutzabteilungen auf die Personalstärke der Bereitschaftspolizeiabteilungen der Länder aufzustocken?

6

Wie setzten sich die bei den Großeinsätzen der letzten Zeit anläßlich Demonstrationen gegen Kernkraftwerke eingesetzten Einheiten zusammen? Handelte es sich dabei um homogene Verbände oder waren diese aus verschiedenen Bereichen von Kommandos oder aus dem gesamten BGS zusammengezogen?

7

Ist beabsichtigt, die Stellung der Verwaltungsbeamten im BGS zu ändern und wenn ja, besteht die Absicht einer Befreiung von vollzugsspezifischen Pflichten oder der Begründung eines Vollzugsbeamtenstatus für diesen Kreis von Bediensteten?

1

Wie weit steht die starke Anlehnung der Ausbildung des Bundesgrenzschutzes an die Polizeiausbildung der Länder, die vornehmlich auf den Einzeldienst ausgerichtet sein muß, dem Einsatz im geschlossenen Verband als dem wesentlichen Auftrag des Bundesgrenzschutzes im Wege, und wie will die Bundesregierung diese Auswirkung verhindern?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, das Ausbildungskonzept stärker in Richtung auf geschlossene Einsätze im Verband auszurichten, ohne daß für den Übergang einzelner Beamter vom Bundesgrenzschutz zur Polizei wesentliche Nachteile entstehen?

3

Wie soll die auf Grund des Personalstrukturgesetzes durchzuführende Ausbildung von etwa 4500 Polizeivollzugsbeamten im Jahresdurchschnitt in den kommenden Jahren erfolgen, ohne die Einsatzabteilungen weiterhin zu schwächen? Ist insbesondere die Notwendigkeit der Umwandlung weiterer Einsatzabteilungen in Ausbildungsabteilungen zu erwarten?

1

Entspricht die Ausstattung des BGS mit Fahrzeugen, Waffen und Gerät den Erfordernissen seiner Aufgabenerfüllung von der Überwachung der Grenze in normalen Zeiten bis hin zum Einsatz geschlossener Verbände gegen bewaffnete und einheitlich geführte Aufständische im Falle innerer Unruhen?

2

Welche Überlegungen führten die Bundesregierung zur geplanten erheblichen Reduzierung der Zahl der Maschinengewehre und Gewehre in den Einsatzabteilungen sowie der Reduzierung der Munitionsausstattungen?

4

Welche Auswirkungen können sich, gemessen am Aufgabenkatalog des BGS, auf dem fast völligen Fehlen geländefähiger Fahrzeuge bei Einsätzen aller Art ergeben?

5

Trifft es zu, daß insbesondere die Einsatzmöglichkeiten einzelner Gruppen im Gelände durch das Fehlen geländefähiger Fahrzeuge stark vermindert ist?

1

Hat die Bundesregierung eine Beurteilung der Sicherheitslage vorgenommen, aus der hervorgeht, wie viele Polizeiverbände des BGS ständig abrufbereit zur Verfügung stehen müssen? Wie viele einsatzfähige Grenzschutzabteilungen sind zur Zeit vorhanden?

2

Inwieweit kann die Bundesregierung belegen, daß die Einsatzbereitschaft des BGS derzeit dem gesetzlichen Auftrag des Grundgesetzes und des Gesetzes über den BGS entspricht? Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um diesen Zustand zu erreichen, insbesondere um den BGS in die Lage zu versetzen, seine Aufgabe als Grenzschutztruppe zu erfüllen und um die rechtzeitige Rückführung aller Grenzschutztruppen aus dem Grenzraum in das Innere des Landes im Krisenfall sicherzustellen?

3

Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch verminderte Einsatzbereitschaft des BGS im Falle des Artikels 91 Abs. 2 GG der nach Artikel 87a Abs. 4 GG mögliche Einsatz von Streitkräften früher erfolgen müßte als dies bei einem voll einsatzfähigen Bundesgrenzschutz der Fall wäre?

Bonn, den 13. März 1978

Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Dregger Dr. Eyrich Spranger Krey Dr. Jobst Schwarz Dr. Miltner Biechele Regenspurger Dr. Langguth Berger (Herne) Gerster (Mainz) Erhard (Bad Schwalbach) Broll Dr. Wittmann (München) Dr. Möller Gerlach (Obernau) Dr. Laufs Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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