Parlamentarische Staatssekretäre und Beamte in Vorständen von Beteiligungsgesellschaften des Bundes
der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Köhler (Duisburg), Helmrich, von der Heydt Freiherr von Massenbach und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In ihrer Antwort am 24. Juni 1976 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU betr. politische Beamte in Vorständen von Banken des Bundes — Drucksache 7/5506 — hat die Bundesregierung mitgeteilt, daß 1973/1974 vier Parlamentarische bzw. beamtete Staatssekretäre in Vorstände von Banken des Bundes eingetreten sind. Inzwischen hat sich der Eindruck verstärkt, daß Bundesbeamte zunehmend in die Leitungsebenen von Bundesunternehmen überwechseln bzw. dort untergebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Parlamentarischen Staatssekretäre und welche Beamte von welchen Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden sowie Sondervermögen (Name, Dienststellung, Zeitpunkt des Übertritts) und welche Beamte in Ruhe sind seit 1. Dezember 1969 in die Dienste welcher unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Bundes oder seiner Sondervermögen (einschließlich Deutsche Bundesbank) wann und in welcher Funktion (Vorsitzender, Sprecher oder Mitglied eines Vorstandes oder einer Geschäftsleitung, Generalbevollmächtigter) eingetreten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Parlamentarische Staatssekretäre und Beamte in gleich großer Zahl vergleichbare Spitzenpositionen bei Bewerbung in der privaten Wirtschaft erreicht hätten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die in Beteiligungen des Bundes tätig werdenden Parlamentarischen Staatssekretäre und Beamte eine Tendenz zunehmender Politisierung und Bürokratisierung wichtiger Teile der deutschen Wirtschaft eintritt, und wie beurteilt sie diese Entwicklung?
Ist die Bundesregierung bereit, von der Berufung weiterer Parlamentarischer Staatssekretäre und Beamter in Geschäftsleitungen von Bundesbeteiligungen bis Mitte 1981 abzusehen, um damit zu einer Auflockerung politisierter, bürokratisierter Vorstände beizutragen?