Fortschreibung der Angaben zur Entwicklung der Besoldungs-, Vergütungs- und Versorgungsausgaben im öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Berger (Herne), Regenspurger, Volmer, Dr. Laufs, Biechele und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU vom 11. Dezember 1974 und vom 6. Mai 1976 (Drucksachen 7/2955, 7/5140) hat die Bundesregierung am 5. Mai 1975 und 19. Juli 1976 (Drucksachen 7/3598, 7/5618) umfangreiches Zahlenmaterial zur Entwicklung des Personalstandes und der Personalausgaben von 1961 bis 1975 vorgelegt. Dieses Zahlenmaterial verbesserte für das Parlament und die Öffentlichkeit die Transparenz der Entwicklung der öffentlichen Personalkosten und ermöglichte eine Versachlichung der Diskussion.
Das Material soll rechtzeitig vor der Beratung des Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag auf die Jahre 1976 und 1977 erweitert werden. Dabei legen die Fragesteller Wert darauf, daß — wie bisher — durch Angabe der gesamten haushaltsmäßigen Personalausgaben sowohl die linearen als auch strukturellen Veränderungen der Bezüge, z. B. durch veränderte Stellenschlüssel oder durch Veränderung einzelner besoldungsrechtlicher oder tariflicher Einstufungen, voll in die Rechnung eingehen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen4
Wie lauten die den Kleinen Anfragen (Drucksachen 7/2955, 7/5140) und den Antworten (Drucksachen 7/3598, 7/5618) entsprechenden Zahlen für die Jahre 1976 und 1977?
Welche nachträglichen Änderungen haben sich an den bisher mitgeteilten Zahlen ergeben?
Wie beurteilt hiernach die Bundesregierung die Entwicklung der Personalausgaben je Beschäftigten und je Versorgungsempfänger im Vergleich zur jeweils entsprechenden Entwicklung außerhalb des öffentlichen Dienstes, und sieht sie Anlaß zu Korrekturen nach oben oder nach unten?
Ist die Bundesregierung bereit, künftig von sich aus dem Deutschen Bundestag in Abständen von ein oder höchstens zwei Jahren, ggf. rechtzeitig vor der Beratung von Besoldungserhöhungsgesetzen, weitere Fortschreibungen der Zahlenangaben vorzulegen, und hält sie hierzu Änderungen oder Ergänzungen der Fragestellungen für zweckmäßig?