Praktische Handhabung des Verbraucherinformationsgesetzes
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 1. Mai 2008 gilt das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Schon im ersten Jahr nach Inkrafttreten meldeten die Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Verbände große Schwierigkeiten mit der praktischen Handhabung des Gesetzes. Kritisiert wurden vor allem Kosten, Bearbeitungsdauer der Verbraucheranfragen sowie mangelnde Aussagekraft der Antworten. Als praxisfern und völlig unzureichend erweist sich der Anwendungsbereich des Gesetzes, weil er Fragen zu den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen oder Telekommunikation ausschließt bzw. wegen so genannter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Auskünfte in erheblichem Maße einschränkt. Deutlich wird aus den bisherigen Erfahrungen auch, dass die vom Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigte Transparenz und Offenheit durch das VIG nicht erreicht werden und „schwarze Schafe“ in der Praxis nichts zu fürchten haben, sondern weiter gedeckt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Anfragen insgesamt wurden seit dem 1. Mai 2008 an die Bundesbehörden, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und an die Verbraucherbehörden der einzelnen Bundesländer gestellt?
Wie sehen die Gebührenspiegel in den Ländern aus, und in welcher Spanne wurden tatsächlich Gebühren in welchem Umfang für Auskünfte nach dem VIG erhoben (aufgeschlüsselt nach Bereichen bis zu 5, 50, 100, 250, 500 sowie über 500 Euro)?
Wie lang ist die durchschnittliche und wie lang die maximale Bearbeitungszeit?
Warum verhindert die Bundesregierung die öffentliche Bekanntmachung der Verursacher von Panschereien und anderen Verstößen?
Wie und wann will die Bundesregierung das VIG verbessern, um der massiven Verbrauchertäuschung, z. B. durch Lebensmittelimitate, entgegenzuwirken?
Auf welcher Datengrundlage und mit welcher AuswertungMethodik beabsichtigt die Bundesregierung die zum 1. Mai 2010 fällige Evaluierung des VIG vorzunehmen?
Wie viele Anfragen betrafen vorrätige kostenfreie Informationen? Wie viele Anfragen betrafen gebührenpflichtige Informationen?
Welche Themen (Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände) wurden am stärksten abgefragt?
Wie viele der Anfragen wurden mit welcher Begründung abgewiesen?
In wie vielen Fällen haben Rechte Dritter die Auskunft verhindert?
In welchen Bundesländern wurde das Verbraucherinformationsgesetz inzwischen in Landesrecht umgesetzt, und in welchen Vorschriften finden sich die Regelungen?
Welche Bundesländer haben ihren Gemeinden oder Gemeindeverbänden die Aufgaben nach dem VIG durch Landesrecht übertragen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 VIG) und in welchen Ländern sollen die jeweiligen obersten Landesbehörden zuständig bleiben?
In welchen Bundesländern wurde eine dauerhafte Bürgerhotline zum Verbraucherinformationsrecht eingeführt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Verbraucherverbänden geäußerte Kritik und die beschriebenen Probleme im Zusammenhang mit dem VIG, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?