Tarife von Bundesbahn und Bundespost für Schülerzeitfahrkarten in Bayern
der Abgeordneten Dr. Jobst, Dr. Riedl (München), Dr. Warnke, Lemmrich, Röhner, Biehle, Engelsberger, Niegel, Dr. Althammer, Dr. Waigel, Lintner, Dr. Bötsch, Höffkes, Regenspurger, Frau Krone-Appuhn, Spranger, Graf Huyn, Glos und Genossen
Vorbemerkung
Zeitungsberichten zufolge haben Bundesbahn und Bundespost bei der Festlegung der Preise für Schülerzeitfahrkarten im Omnibusverkehr in Bayern die geltenden Tarifbestimmungen mißachtet. Angesichts der weitgehenden kommunalen Verantwortung für den kostenfreien Schülerzeitverkehr hat dieses Verhalten von Bundesbahn und Bundespost zu einer erheblichen finanziellen Schädigung der bayerischen Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) geführt.
Wir fragen daher dié Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, daß Bundesbahn und Bundespost in den vergangenen Jahren im Schülerzeitkartenverkehr Preise in Rechnung gestellt haben, die über den in der geltenden Tarifordnung festgesetzten Preisen liegen?
Wer trägt die Verantwortung für diese Mißachtung der Tarifordnung, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegenüber den Verantwortlichen zu ergreifen?
Wie hoch waren die hieraus resultierenden finanziellen Mehrbelastungen für die bayerischen Kommunen, die maßgeblich die Kosten des unentgeltlichen Schülerverkehrs zu tragen haben?
Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die betroffenen Kommunen und der Freistaat Bayern, der den Kommunen 80 Prozent ihrer Aufwendungen ersetzt, finanziell voll entschädigt werden?
Sind die Tarifbestimmungen auch in anderen Bundesländern mißachtet worden, und wenn ja, in welchen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige Tarifpraktiken dem Ansehen von Bundespost und Bundesbahn schaden?
Wie haben sich die Preise für Schülerzeitkarten seit 1971 bei Bundesbahn und Bundespost einerseits und bei privaten Omnibusunternehmen andererseits entwickelt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?