Aktivitäten der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt auf nationaler und internationaler Ebene
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Ein Jahr nach der COP 9/MOP 4 in Bonn – Zwischenstand der deutschen CBD-Präsidentschaft“ (Bundestagsdrucksache 16/13289) ergeben sich einige Nachfragen zum nationalen und internationalen Engagement der Bundesregierung für den Schutz der biologischen Vielfalt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen21
a) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Europäische Union mit ihrem Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, gescheitert ist?
b) Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Gründe für das Scheitern des 2010-Ziels als Vorbereitung für die Formulierung eines Post-2010-Ziels vorbehaltlos analysiert werden, und wenn ja, wie soll diese Analyse betrieben werden?
Zu welchem Datum soll das Bundesprogramm zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervernetzung ökologischer Systeme fertiggestellt werden?
Was hat die auf Länderebene durchgeführte Evaluierung der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) angebotenen Agrarumweltmaßnahmen für den Zeitraum 2000 bis 2006 ergeben, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
a) Wie will die Bundesregierung das Erfordernis, die Belange des Naturschutzes auf der Gesamtfläche und nicht nur in Schutzgebieten zu berücksichtigen, in der Landwirtschaftspolitik umsetzen?
b) Wie will die Bundesregierung das Problem der Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft effektiv eingrenzen?
a) Was meint die Bundesregierung mit der Aussage, dass sie die Botschaft von Athen „im Grundsatz“ begrüßt?
b) Gibt es seitens der Bundesregierung Vorbehalte gegen bestimmte Aussagen der Botschaft von Athen, und wenn ja, welche sind dies?
a) Was meint die Bundesregierung mit der Aussage in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 16/13289, dass die genannten wesentlichen Botschaften „möglichst“ den Ausgangspunkt der Ressortabstimmungen „bilden sollen“?
b) Wer entscheidet, was den Ausgangspunkt für Ressortabstimmungen über die deutsche Position bilden muss?
Welche Termine sieht der von Deutschland angeregte UN-interne Prozess zur Erarbeitung von Beiträgen für die Post-2010-Ziele vor?
Welche konkreten Vorschläge zu quantitativen Zielen oder zeitlichen Vorgaben will Deutschland neben den genannten, hinlänglich allgemeinen Botschaften in die im September 2009 unter schwedischer Präsidentschaft stattfindende Konferenz zur zukünftigen EU-Biodiversitätspolitik einbringen?
Hält die Bundesregierung die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt angesichts der Tatsache, dass diese weder konkrete Maßnahmen noch Termine enthält, für ausreichend, um den Acht-Punkte-Plan der Europäischen Union angemessen zu unterstützen?
Gibt es einen Zwischenstand des Interministeriellen Arbeitskreises zur Umsetzung der Strategie sowie der Steuerungsgruppe im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), und wenn ja, was besagen diese?
Wann ist mit der Fertigstellung des 4. Nationalberichts an die CBD zu rechnen?
Welche Beschlüsse der COP 9 hat die Bundesregierung bereits in nationales Recht umgesetzt, und welche nicht?
Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass die Verhandlungen zum internationalen ABS-Regime bis 2010 abgeschlossen werden können, wie es das Bonner Mandat vorsieht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des internationalen Workshops zu traditionellem Wissen unter dem ABS-Regime, der vom 6. bis 10. Juli an der internationalen Naturschutzakademie auf der Insel Vilm stattgefunden hat, und wie werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
Wer ist der von Deutschland entsandte Berater, der die EU-Vertreter in der Arbeitsgruppe „Friends of the CO-Chairs“ zur Ausarbeitung einer verbindlichen Haftungsregelung bei Schäden an der biologischen Vielfalt durch gentechnisch veränderte Organismen berät?
a) Werden die 40 Mio. Euro aus der Internationalen Klimaschutzinitiative zusätzlich für die Life-Web-Initiative bereitgestellt oder sind diese Teil der 500 Mio. Euro, die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der COP 9 zugesagt wurden?
b) Werden die bisher über die Life-Web-Initiative finanzierten Projekte aus Geldern der Internationalen Klimaschutzinitiative finanziert oder aus den 500 Mio. Euro, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der COP 9 zusätzlich versprochen hat?
c) Hält es die Bundesregierung für realistisch, dass die zugesagten 500 Mio. Euro über die Life-Web-Initiative ausgeschüttet werden können angesichts der Tatsache, dass die bisher finanzierten Projekte nahezu vollständig aus der Internationalen Klimaschutzinitiative abgedeckt werden können?
d) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die zugesagten 500 Mio. Euro bis Ende 2012 in sinnvolle Projekte für den Schutz von Wäldern oder anderen Ökosystemen abgeflossen sind, falls im Rahmen der Life-Web-Initiative keine entsprechenden Projekte von Partnerländern vorgeschlagen werden?
a) Welcher Anteil der bereits bereitgestellten Mittel der zugesagten 500 Mio. Euro werden bilateral und welcher Anteil multilateral ausgegeben?
b) Welcher Anteil der zugesagten 500 Mio. Euro fließt in die technische Zusammenarbeit, und welcher Anteil in die finanzielle Zusammenarbeit?
Mit wie viel Geld wurden die in der Antwort zu Frage 23b auf Bundestagsdrucksache 16/13289 aufgeführten Projekte im Einzelnen unterstützt, und welches weitere finanzielle Engagement ist bei diesen Projekten bis 2012 geplant (bitte aufgliedern nach Projekt und Jahr)?
Welche weiteren Länder neben den bisher geförderten haben ihr Interesse an einer Förderung im Rahmen der Life-Web-Initiative bekundet?
Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung aus dem von ihr geförderten Forschungsvorhaben der Universität Freiburg zu Vorschlägen zur Etablierung eines globalen Waldschutzgebietnetzwerkes vor, und wann ist mit Endergebnissen zu rechnen?
a) Wie will die Bundesregierung in ihrer Funktion als Präsidentschaft der CBD die globalen Anstrengungen zur Einrichtung eines weltumspannenden Netzwerks von Meeresschutzgebieten bis 2012 forcieren?
b) Was tut die Bundesregierung in ihrer Funktion als CBD-Präsidentschaft, um die Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung von Schutzgebieten auf hoher See auf UN-Ebene zu beschleunigen?