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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Eingriff des Geheimdienstes der Volksrepublik Ungarn in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland (Fall Schellhorn) (G-SIG: 00001708)

Sammlung von Unterlagen für eine Desinformationskampagne gegen den Abg. Dr. Dregger durch den Agenten Schellhorn im Auftrag des ungarischen Geheimdienstes, politische Bewertung dieser Aktion durch die Bundesregierung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.11.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/213928.09.78

Eingriff des Geheimdienstes der Volksrepublik Ungarn in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland (Fall Schellhorn)

des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bei dem Auftrag des ungarischen Geheimdienstes, Unterlagen für eine Desinformationskampagne gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Alfred Dregger zu beschaffen, und bei der daraufhin durchgeführten nachrichtendienstlichen Tätigkeit im Bundesgebiet handelt es sich — selbst gemessen an den Praktiken der Staaten des Machtbereichs der Sowjetunion — um eine singuläre Angelegenheit, die auf die verschiedenen Eventualitäten der deutschen Innenpolitik Einfluß zu nehmen versuchte. Die Beratungen im Auswärtigen Ausschuß in dessen Sitzung vom 23. November 1977 ließen Fragen offen, deren eindeutige öffentliche Beantwortung im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Stellt nicht bereits der Auftrag des ungarischen Geheimdienstes, Unterlagen für eine Desinformationskampagne gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Alfred Dregger zu beschaffen und die daraufhin durchgeführte nachrichtendienstliche Tätigkeit im Bundesgebiet im Sinne der Feststellungen des OLG Frankfurt in seinem rechtskräftigen Urteil vom 11. November 1976 einen schwerwiegenden Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland dar?

2

Ist das Verhalten des ungarischen Geheimdienstes im Bundesgebiet nicht bereits als völkerrechtliches Delikt zu werten, unbeschadet der Tatsache, daß die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Agenten Schellhorn vorzeitig beendet werden konnte, ohne daß der Auftrag zur letzten Ausführung gelangte?

3

Warum hat die Bundesregierung in diesem Fall gegenüber dem hiesigen Botschafter der Volksrepublik Ungarn lediglich protestiert und nicht eine Entschuldigung nach den Regeln des völkerrechtlichen Deliktrechts verlangt?

4

Wird die Bundesregierung in gleichen oder ähnlichen Fällen in der Zukunft alle politischen und völkerrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dem völkerrechtswidrigen Einbruch in unsere inneren Angelegenheiten durch Agenten sozialistischer Geheimdienste — auf welchen Ebenen auch immer — zu wehren?

Bonn, den 28. September 1978

Dr. Mertes (Gerolstein) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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