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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umweltpolitische Wirksamkeit der Abwrackprämie

<span>(Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf BT-Drs 16/12614) Absicht und Kriterien einer Evaluierung der umweltpolitischen Wirksamkeit, bisheriger Stand der Anträge für eine Umweltprämie bzw. der durchgeführten Verwertungen, Verbrauchs- und Abgaswerte der Neufahrzeuge, amerikanische Pläne der Kopplung der Neuwagenkaufförderung an den Benzinverbrauch</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.08.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1387807. 08. 2009

Umweltpolitische Wirksamkeit der Abwrackprämie

der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Förderung des Neuwagenkaufs mit einem Zuschuss von 2 500 Euro zu den Anschaffungskosten wird offiziell als Umweltprämie bezeichnet. Dennoch verzichtet die Bundesregierung laut Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/12776) auf die Erfassung der tatsächlichen umweltpolitischen Wirksamkeit der im allgemeinen Sprachgebrauch Abwrackprämie genannten Förderung. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass auf die „Erfassung von Angaben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Förderbedingungen stehen, verzichtet“ wurde. In der Tat ist das einzige umweltrelevante Kriterium für die Gewährung der Abwrackprämie die Einhaltung der Abgasnorm EURO 4 bei den neu angeschafften Fahrzeugen – für die EURO 4 bereits verbindlich vorgesehen ist.

Zur Evaluierung der Auswirkungen der Umweltprämie auf die Umwelt bedürfte es eines detaillierten Vergleichs der neu angeschafften Fahrzeuge mit den verschrotteten Fahrzeugen. Läge der durchschnittliche Kohlendioxidausstoß der neu angeschafften Fahrzeuge über dem der verschrotteten, ließe sich eine positive Wirkung der Umweltprämie nicht behaupten, auch wenn die Neufahrzeuge strengere Abgasnormen einhalten.

Umweltrelevante Daten erhebt die Bundesregierung laut Ihrer Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage aber gar nicht erst. Sie begründet dies damit, dass die Antragsteller bei den Angaben des Fahrzeugmodells unpräzise seien. Dem ist entgegenzuhalten, dass Antragsteller Kopien der beiden Zulassungsbescheinigungen, seit dem 30. März 2009 sogar das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Antrag befügen müssen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind aber sowohl der Fahrzeugtyp, die eingehaltene Schadstoffklasse und auch der CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer vermerkt.

Zumindest für alle Neufahrzeuge hätte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf o. g. Anfrage die Fragen 1c und 1d, je nach Alter der Fahrzeuge auch die Fragen 2c und 2d, beantworten können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, die umweltpolitische Wirksamkeit der Umweltprämie zu evaluieren?

Wenn ja, bis wann, und nach welchen Kriterien?

Wenn nein, warum nicht?

2

Für den Kauf welcher Fahrzeuge wurden bislang Anträge für eine Umweltprämie beantragt (unter Angabe der folgenden Merkmale und der Zahl der jeweils neu angeschafften Fahrzeuge),

a) Marke,

b) Fahrzeugtyp (nicht nur Modelle angeben),

c) Normverbrauch,

d) welche Abgasnorm wird eingehalten?

3

Für welche Altfahrzeuge liegen Verwertungsnachweise im Zuge von Anträgen zur Umweltprämie vor (unter Angabe der folgenden Merkmale und der Zahl der betreffenden Fahrzeuge),

a) Marke,

b) Fahrzeugtyp (nicht nur Modelle angeben),

c) Normverbrauch (so weit dafür Angaben vorliegen),

d) welche Abgasnorm wird eingehalten?

4

In welchem Jahr wurden die Altfahrzeuge, für die im Zuge von Anträgen zur Umweltprämie Verwertungsnachweise eingereicht wurden, erstmals zugelassen (bitte Zahl der jeweils betroffenen Fahrzeuge pro Zulassungsjahr angeben)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne in den Vereinigten Staaten von Amerika, die Gewährung einer finanziellen Gutschrift für den Kauf eines neuen Fahrzeuges an den Benzinverbrauch und damit indirekt an die Klimawirkung zu koppeln (Begründung)?

Berlin, den 4. August 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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