Äußerungen von Bundesfinanzminister Matthöfer über Streichungen und Überprüfung von Subventionen
der Abgeordneten Windelen, Dr. Häfele, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Dr. Langner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Der Bundesminister der Finanzen hat in einem Interview mit der Illustrierten „Quick" vom 20. März 1980 im Zusammenhang mit den von ihm angestellten Überlegungen über die notwendigen Ausgabekürzungen für den Bundeshaushalt 1981 erklärt: „Wir versuchen, all jene Subventionen zu streichen, die ihren Zweck erfüllt haben. Wir prüfen das sehr intensiv." Welche Subventionen haben nach Auffassung des Bundesfinanzministers ihren Zweck erfüllt? Welche Haushaltsverbesserungen (Ausgabenkürzungen, Steuermehreinnahmen) lassen sich durch die Streichung erreichen?
Nach § 12 Abs. 4 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes ist die Bundesregierung verpflichtet, im Subventionsbericht Vorschläge hinsichtlich der gesetzlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine frühere Beendigung oder einen stufenweisen Abbau der Verpflichtungen zur Leistung von Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) zu machen und hierzu einen Zeitplan aufzustellen (Abbauplan). Weshalb hat die Bundesregierung es unterlassen, für die Subventionen, die nach der Erklärung des Bundesministers der Finanzen „ihren Zweck erfüllt haben", einen solchen Abbauplan im letzten Subventionsbericht (BT-Drucksache 8/3097) vorzulegen?
Der Bundesminister der Finanzen hat in seinem Interview erklärt, es sei „heute einfach nicht mehr vertretbar, den Ölverbrauch zu subventionieren. Ich bin auch dafür, ganz allgemein jene Subventionen zu überprüfen, die der Energieverbilligung dienen." Welche Subventionen dienen a) der Subventionierung des Ölverbrauchs, b) der sonstigen Energieverbilligung (aufgegliedert nach Finanzhilfen und Steuervergünstigungen mit den dadurch verursachten Ausgaben bzw. Steuerausfällen in den Jahren 1979 und 1980, ferner aufgegliedert nach den Kostenträgern wie Bund, Länder, Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes nach dem dritten Verstromungsgesetz)?
Die verschiedenen Subventionsberichte der Bundesregierung legen jeweils unterschiedliche Subventionsbegriffe zugrunde. Ein Vergleich der Entwicklung der Haushaltsbelastungen durch Subventionen ist dadurch wesentlich erschwert.
4.1. Wie hoch war bzw. ist unter Zugrundelegung der begrifflichen Abgrenzung des 7. Subventionsberichts 4.1.1. die Summe der Finanzhilfen des Bundes (haushaltsmäßige Belastung und ökonomische Betrachtung), 4.1.2. die Summe der Steuermindereinnahmen durch Steuervergünstigungen in den Jahren 1969 und 1979 (soweit möglich Ist-Ergebnisse) sowie 1980 (Soll)?
4.2. Wie hoch waren bzw. sind die entsprechenden Beträge 4.2.1. unter Einbeziehung der nunmehr aus dem Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes nach dem dritten Verstromungsgesetz geleisteten Finanzhilfen, 4.2.2. unter Einbeziehung der aus dem Einzelplan des Bundesministers für Forschung und Techologie gezahlten Zuwendungen einschließlich Darlehen an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, die im 7. Subventionsbericht nicht erfaßt sind?