Wachgestellung in den Ausbildungsabteilungen des Bundesgrenzschutzes (BGS)
der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya), Sick, Ey; Dr. Bötsch, Dr.-Ing. Oldenstädt, Sauer (Salzgitter), de Terra, Helmrich und Genossen
Vorbemerkung
Der BGS führt die Ausbildung seiner Beamten u. a. in Schulen durch, die den einzelnen Grenzschutzkommandos des BGS zugeordnet sind. Die Wachgestellung bringt in diesen Standorten (Bredstedt, Walsrode, Deggendorf, Fuldatal) immer wieder Probleme mit sich, die durch die vorgesehenen Prüfungstermine der an den Laufbahnlehrgängen teilnehmenden Polizeivollzugsbeamten bedingt sind.
Bei der geltenden APO-BGS werden schriftliche Testarbeiten, die zwei Lehrgangsarbeiten und die Prüfungsarbeiten am gleichen Tag und zur gleichen Stunde geschrieben. Hinzu kommt, daß die Prüfungsarbeiten an vier aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden müssen. Da die Wache in den Standorten grundsätzlich durch die Teilnehmer der Lehrgänge versehen werden muß, ergeben sich im Zusammenhang mit den Prüfungs- und Testarbeiten immer wieder Probleme. Die Polizeivollzugsbeamten sind bei Ablegung ihrer schriftlichen Prüfung durch den nächtlichen Wachdienst belastet. Dieses Problem verstärkt sich, wenn die Prüfungsarbeiten gemäß § 25 APO-BGS geschrieben werden.
Da die jeweiligen Abteilungen nur über fünf Kraftfahrer (Polizeivollzugsbeamte) verfügen, kann auch von daher nicht eine Wache in ausreichender Stärke ohne Schwierigkeiten sichergestellt werden. Das Bundesinnenministerium sieht nach eigenem Bekunden keine Notwendigkeit, hier regelnd in den Wachdienst in den Standorten einzugreifen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit hinsichtlich Prüfungsanforderungen der Laufbahnlehrgänge und übermäßige Belastung durch den auszuführenden Wachdienst?
Wie müßte nach Meinung der Bundesregierung auf Grund Stärke und Vorschrift der Wachdienst organisiert werden?
Ist die Bundesregierung bereit, von dem an sich üblicherweise geltenden Grundsatz „Die Truppe bewacht sich selbst" abzugehen und den jeweiligen Ausbildungseinheiten ausreichend Zivilpförtner zuzuweisen?
Aus welchem Grunde ist von dem früher geübten Verfahren der Bewachung durch Zivilpförtner abgewichen worden?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, angesichts der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über Einführung der 35-Stundenwoche, diese erhebliche Mehrbelastung für die betroffenen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes weiter zu fordern?
Ist die Bundesregierung bereit, nach Überprüfung der Sachlage einen Bericht zu erstatten über Ausmaß und Auswirkung der zusätzlichen Belastung der BGS-Beamten durch den erwähnten Wachdienst?