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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Wachgestellung in den Ausbildungsabteilungen des Bundesgrenzschutzes (BGS) (G-SIG: 00002905)

Belastung der an den Laufbahnlehrgängen teilnehmenden Polizeivollzugsbeamten durch nächtliche Wachdienste, Vereinbarkeit mit den in der APO-BGS festgelegten Prüfungsanforderungen, Zuweisung von Zivilpförtnern an die jeweiligen Ausbildungseinheiten, Erstattung eines Berichts der Bundesregierung

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.07.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/400113.05.80

Wachgestellung in den Ausbildungsabteilungen des Bundesgrenzschutzes (BGS)

der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya), Sick, Ey; Dr. Bötsch, Dr.-Ing. Oldenstädt, Sauer (Salzgitter), de Terra, Helmrich und Genossen

Vorbemerkung

Der BGS führt die Ausbildung seiner Beamten u. a. in Schulen durch, die den einzelnen Grenzschutzkommandos des BGS zugeordnet sind. Die Wachgestellung bringt in diesen Standorten (Bredstedt, Walsrode, Deggendorf, Fuldatal) immer wieder Probleme mit sich, die durch die vorgesehenen Prüfungstermine der an den Laufbahnlehrgängen teilnehmenden Polizeivollzugsbeamten bedingt sind.

Bei der geltenden APO-BGS werden schriftliche Testarbeiten, die zwei Lehrgangsarbeiten und die Prüfungsarbeiten am gleichen Tag und zur gleichen Stunde geschrieben. Hinzu kommt, daß die Prüfungsarbeiten an vier aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden müssen. Da die Wache in den Standorten grundsätzlich durch die Teilnehmer der Lehrgänge versehen werden muß, ergeben sich im Zusammenhang mit den Prüfungs- und Testarbeiten immer wieder Probleme. Die Polizeivollzugsbeamten sind bei Ablegung ihrer schriftlichen Prüfung durch den nächtlichen Wachdienst belastet. Dieses Problem verstärkt sich, wenn die Prüfungsarbeiten gemäß § 25 APO-BGS geschrieben werden.

Da die jeweiligen Abteilungen nur über fünf Kraftfahrer (Polizeivollzugsbeamte) verfügen, kann auch von daher nicht eine Wache in ausreichender Stärke ohne Schwierigkeiten sichergestellt werden. Das Bundesinnenministerium sieht nach eigenem Bekunden keine Notwendigkeit, hier regelnd in den Wachdienst in den Standorten einzugreifen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit hinsichtlich Prüfungsanforderungen der Laufbahnlehrgänge und übermäßige Belastung durch den auszuführenden Wachdienst?

2

Wie müßte nach Meinung der Bundesregierung auf Grund Stärke und Vorschrift der Wachdienst organisiert werden?

3

Ist die Bundesregierung bereit, von dem an sich üblicherweise geltenden Grundsatz „Die Truppe bewacht sich selbst" abzugehen und den jeweiligen Ausbildungseinheiten ausreichend Zivilpförtner zuzuweisen?

4

Aus welchem Grunde ist von dem früher geübten Verfahren der Bewachung durch Zivilpförtner abgewichen worden?

5

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, angesichts der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über Einführung der 35-Stundenwoche, diese erhebliche Mehrbelastung für die betroffenen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes weiter zu fordern?

6

Ist die Bundesregierung bereit, nach Überprüfung der Sachlage einen Bericht zu erstatten über Ausmaß und Auswirkung der zusätzlichen Belastung der BGS-Beamten durch den erwähnten Wachdienst?

Bonn, den 13. Mai 1980

Frau Hoffmann (Hoya) Sick Ey Dr. Bötsch Dr.-Ing. Oldenstädt Sauer (Salzgitter) de Terra Helmrich Frau Berger (Berlin) Damm Dreyer Frau Geier Dr. George Dr. Hammans Klein (München) Krey Dr. Möller Petersen Schröder (Lüneburg) Seiters Dr. Sprung Tillmann Dr. Waigel Dr. von Wartenberg Frau Will-Feld Frau Dr. Wisniewski

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