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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rechtssicherheit und Konsequenzen aus dem Verzicht des Bundesministeriums der Verteidigung auf die militärische Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide

<span>Entscheidung von Bundesverteidigungsminister Jung zum Verzicht auf die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide, Herstellung von Rechtssicherheit, Verwaltungsentscheidung zum Verzichtsbeschluss, alternative Überlegungen zur Nutzung des Übungsgeländes, Abzug der Bundeswehr, Rodungsarbeiten und Baumaßnahmen, Munitionsberäumung, naturräumliche Ausstattung des Schießplatzes, Biotoptypenkartierungen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BiMa)</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.08.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1388507. 08. 2009

Rechtssicherheit und Konsequenzen aus dem Verzicht des Bundesministeriums der Verteidigung auf die militärische Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Heike Hänsel, Wolfgang Neskovic, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 9. Juli 2009 hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass er „auf den Ausbau der brandenburgischen Kyritz-Ruppiner Heide zum größten Luft-Boden-Schießplatz der Bundeswehr in Deutschland“ verzichte (dpa, 9. Juli 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wann und auf welchem Wege wird Rechtssicherheit für die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zum Verzicht auf die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz vom 9. Juli 2009 hergestellt (bitte begründen)?

2

Welche anderweitigen Nutzungsüberlegungen hat das Bundesministerium der Verteidigung bezüglich des Geländes in der Kyritz-Ruppiner Heide?

3

Welche Konsequenzen hat der Verzicht auf die militärische Nutzung des Geländes für die Eigentumsrechte der Bundesrepublik Deutschland an dem Grundstück in der Kyritz-Ruppiner Heide, das nach dem Landbeschaffungsgesetz erworben wurde, und welchen Anteil an der Gesamtfläche betrifft dieser Tatbestand?

4

Welche Konsequenzen hat die geplante Übertragung der Fläche an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)?

5

Wann werden die für die Munitionsberäumung der Fläche geplanten 220 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verwendung freigegeben, und für welche konkreten Maßnahmen?

6

In welchem Umfang, mit welchem Ziel, und durch wen wurden Baumfällungen oder andere Beseitigungen von Vegetation auf dem Gelände in den vergangenen 16 Jahren vorgenommen (bitte im Einzelnen und jeweils nach Jahren und für die letzten beiden Jahre nach Monaten aufschlüsseln)?

7

Welche Gebäude und militärischen Anlagen wurden in den vergangenen 16 Jahren auf dem Gelände errichtet, und was passiert damit in Zukunft?

8

Gibt es über die mündliche Ankündigung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, hinaus eine Verwaltungsentscheidung zur Verzichtsentscheidung? Wann und auf welchem Wege wird sie der Öffentlichkeit bekannt gemacht?

9

Wenn ja, gibt es für den Verzicht zeitliche Begrenzungen?

10

Welche konkreten Zeitplanungen gibt es für den Abzug der Bundeswehr?

11

Welche Konsequenzen hat das für die Dienstposten bzw. die Zivilangestellten auf dem Platz?

12

Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf das Bombodrom auf die sonstigen Tiefflugaktivitäten in der Region?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aufgrund des Berufungsverzichts der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Brandenburger Bombodrom vom 27. März 2009 für die beiden anderen Luft- Boden-Schießplätze der Bundeswehr in Nordhorn und in Siegenburg?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die naturräumliche Ausstattung der Kyritz-Ruppiner Heide, vor allem in Bezug auf die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützten Tiere, Pflanzen und Lebensräume?

15

Welche Untersuchungen (Biotoptypenkartierungen) sind seitens der Bundesregierung geplant bzw. bereits beauftragt worden?

Berlin, den 3. August 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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