Mißstände bei der Durchführung des Asylanerkennungsverfahrens im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf
der Abgeordneten Spranger, Schwarz, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Broll, Dr. Langguth, Regenspurger, Gerlach (Obernau), Volmer, Berger (Herne), Biechele und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Infolge des Massenandrangs und der ständig steigenden Flut der Scheinasylanten ist der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch der politisch Verfolgten auf Asyl auf das höchste gefährdet. Die CDU/CSU-Fraktion hat seit langem Vorschläge vorgelegt, mit denen sichergestellt wird, daß in offensichtlich rechtsmißbräuchlichen und unbegründeten Fällen eine sofortige Zurückweisung möglich, bei den anderen Anträgen aber eine gründliche und rechtsstaatlich einwandfreie Überprüfung sichergestellt ist. Diese Vorschläge sind von der Bundesregierung und von SPD und FDP abgelehnt worden.
Da alle Asylanträge vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf entschieden werden müssen, ist diese Behörde infolge der großen Zahl der Verfahren offensichtlich derart überlastet, daß die Gefahr besteht, daß eine einerseits zügige, andererseits aber gründliche und rechtsstaatlich einwandfreie Prüfung der Asylanträge nicht mehr gewährleistet ist. Es ist zu befürchten, daß in der summarischen Prüfung die wirklichen politischen Flüchtlinge mit den Scheinasylanten gleichgesetzt werden und entgegen dem verfassungsrechtlichen Auftrag in unserem Land keine Aufnahme finden können.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Aus welchem Grund wurden im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) in Zirndorf Ende 1979 Anfang 1980 ca. 20 000 von den Ausländerbehörden übersandte Asylschnellbriefe mit Anlagen, wie Rechtsanwaltsschriftsätze und erkennungsdienstliche Unterlagen ohne Aktenzeichen und unregistriert zur Anlegung von Akten an Zivilpersonen ausgehändigt, die nicht dem Bundesamt angehören?
Sind diese Zivilpersonen zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet worden, und wenn ja, in welcher Form?
Wie wurde sichergestellt, daß diese Unterlagen vollständig und ohne die Möglichkeit der Einsichtnahme durch Dritte wieder in das Bundesamt zurückgelangten?
Hält die Bundesregierung die Weitergabe von vertraulichen oder gar geheimen Unterlagen an Zivilpersonen, die nicht dem Bundesamt angehören, für vereinbar
a) mit dem in § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes garantierten Anspruch der Bürger, daß ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden dürfen,
b) mit dem strafrechtlichen Verbot zur unbefugten Weitergabe geheimer Gegenstände oder Nachrichten und
c) mit den staatlichen Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen?
Wie ist es zu rechtfertigen, daß bei der Entscheidung über Asylanträge von Türken und Pakistani Inspektoren z. A. als Beisitzer herangezogen wurden, obwohl sie bisher mit dieser Problematik nie befaßt waren, weil sie vor ihrer Verwendung in Zirndorf z. B. Reisekostenanträge zu bearbeiten hatten?
Wie ist es mit den Geboten sorgfältiger Vorprüfung in Einklang zu bringen, daß die mit der Vorprüfung befaßten Bediensteten - vom Arbeitsamt vermittelte Juristen, Lehrer und Wirtschaftswissenschaftler -, denen die wichtige Aufgabe der Feststellung des Sachverhalts obliegt, mit bis zu zehn Vorladungen täglich belastet waren und wegen dieser Arbeitsüberlastung die Vorprüfung in vielen Fällen nur kursorisch durchgeführt haben, indem sie sich beispielsweise auf die Niederschrift der jeweiligen Ausländerbehörde verließen und im Einzelfall oft nicht in eine eigene Prüfung eintreten konnten?
Ist es sachdienlich, daß von den für die Ablehnung oder Anerkennung von Asylanträgen zuständigen Mitarbeitern erwartet wird, daß sie pro Tag über etwa 50 Asylanträge zu entscheiden haben?
Nach welchen Kriterien werden die Dolmetscher ausgesucht, wie werden sie in die Fragen der Asylgewährung eingewiesen, und in welcher Weise erfolgt eine Kontrolle der Tätigkeit der Dolmetscher?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gerade beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalls erfolgen muß, weil dieses die einzige Verwaltungsbehörde ist, die über den Asylantrag zu entscheiden hat?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Bundesamt mit dem vorhandenen Personal überhaupt in der Lage ist, diese Ansprüche zu erfüllen, und welche Maßnahmen zur Verbesserung sind vorgesehen?