Dienstpostenbewertung und Zuordnung der Funktionen zu den Ämtern
der Abgeordneten Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Röhner, Volmer, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Broll, Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bundestag und Bundesrat haben mit dem 2. BesVNG vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173) ihren Willen bekundet, die Beamtenbesoldung künftig funktionsbezogen zu gestalten. Die Bundesregierung wurde ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Funktionen den Ämtern zuzuordnen.
Obwohl die Arbeiten an den Funktionszuweisungsverordnungen bereits unmittelbar nach Verabschiedung des 2. BesVNG im Jahr 1975 begonnen wurden, hat die Bundesregierung bis auf den heutigen Tag noch keinen Vorschlag vorgelegt.
Gleichzeitig laufen seit fast einem Jahrzehnt aber die Arbeiten an einem Modell für eine analytische Dienstpostenbewertung ohne konkrete Ergebnisse und ohne daß das, gesetzgeberische Ziel hierfür klar wäre.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. In welchem Jahr hat die. Bundesregierung erstmals mit den Arbeiten zur a) Dienstpostenbewertung, b) Ämterbewertung, c) Zuordnung der Funktionen zu den Ämtern begonnen?
Fragen8
Welche konkreten Vorhaben (Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften) sind von der Bundesregierung zu den in Frage 1 genannten Bereichen vorgelegt und in Kraft gesetzt worden?
Welche Arbeitskreise, Kommissionen und sonstige Gremien waren und sind zur Durchführung der vorgenannten Arbeiten gebildet worden; wie viele Mitglieder und aus welchen Bereichen gehörten bzw. gehören diesen Gremien an?
Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter waren und sind im Bundesministerium des Innern, bei den anderen obersten Bundesbehörden und der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sowie in den Landesministerien a) ausschließlich oder mit mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit, b) als Mitbeteiligte mit diesen Arbeiten beschäftigt gewesen oder sind noch beschäftigt?
Welche Berichte, Zwischenberichte und Vorschläge sind von den in Frage 3 genannten Gremien vorgelegt worden und welche konkreten Ergebnisse sind aufgrund dieser Berichte, Zwischenberichte und Vorschläge bis jetzt erzielt worden?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung den im Bundesbesoldungsgesetz enthaltenen Auftrag zur funktionsgerechten Besoldung zu verwirklichen, und von welchen Grundvorstellungen geht sie aus; wann ist mit der Einbringung der ersten Rechtsvorschriften im Bundesrat zu rechnen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Finanzministerkonferenz, daß sich die Arbeiten an einer stärkeren Funktionsbezogenheit der Besoldung zunächst auf Spitzenämter und Eckpositionen beschränken und sodann zunächst praktische Erfahrungen aus dieser begrenzten Regelung gesammelt werden sollen?
Wie stellt sich die Bundesregierung das Verhältnis von Funktionszuweisungsverordnungen und analytischer Dienstpostenbewertung vor?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Personal- und Sachaufwand bei fortlaufenden analytischen Bewertungen aller Bereiche bei Bund, Ländern und Gemeinden?