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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe in Hessen (G-SIG: 00002964)

Notwendigkeit der Einleitung des Genehmigungsverfahrens für eine Anlage zur Wiederaufarbeitung oder zur direkten Endlagerung von Brennelementen bis 1984 zur Sicherung der Energieversorgung, Unterstützung der hessischen Landesregierung im Bereich des Genehmigungsverfahrens für eine Wiederaufarbeitungsanlage durch die Bundesregierung, Verknüpfung des Baus der Wiederaufarbeitungsanlage mit dem Bau einer Anlage zur direkten Endlagerung abgebrannter Brennelemente

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.07.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/419813.06.80

Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe in Hessen

der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Lenzer, Pfeffermann, Haase (Kassel), Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Bühler (Bruchsal) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Lenzer, Pfeffermann, Haase (Kassel), Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Bühler (Bruchsal) und der Fraktion der CDU/CSU

Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe in Hessen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung aus deutschen Kernkraftwerken bis spätestens Ende 1984 ein Kabinettsbeschluß einer Landesregierung notwendig, daß ein Genehmigungsverfahren für eine Anlage zur Wiederaufarbeitung oder zur direkten Endlagerung von Brennelementen an einem bestimmten Standort in die Wege geleitet werden kann, damit neue Kernkraftwerke gebaut werden können und die gebauten betrieben werden können?

2

Ist auf Grund des Standes von Wissenschaft und Technik davon auszugehen, daß bis 1984 genehmigungsfähige Unterlagen für eine Anlage zur Behandlung abgebrannter Brennelemente nur für Wiederaufarbeitungsanlagen möglich sind, nicht aber zur direkten Endlagerung von Brennelementen?

3

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. September 1979 „..., muß darauf hingewirkt werden, daß eine Wiederaufarbeitungsanlage so zügig errichtet werden kann, wie dies unter Beachtung aller in Betracht kommender Gesichtspunkte möglich ist" durch die Bereitschaft der hessischen Landesregierung, das Genehmigungsverfahren für die Wiederaufarbeitungsanlage in die Wege zu leiten, vollzogen wird?

4

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die hessische Landesregierung im Bereich des Genehmigungsverfahrens für eine Wiederaufarbeitungsanlage zu unterstützen?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des hessischen Ministers Karry, die er auf Anfrage des Abgeordneten Roth im hessischen Landtag geäußert hat, „Aber ich mache auf jeden Fall die Weiterverfolgung meiner Absicht (bezüglich Wiederaufarbeitung) in keiner Weise von der Parallelität der Untersuchungen oder gar dem Ergebnis der Untersuchung einer Endlagerung ohne Wiederaufabeitung abhängig", was den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage in Deutschland unabhängig von dem möglichen Bau einer Anlage zur direkten Endlagerung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren bedeutet?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht des hessischen Wirtschaftsministers Karry „Es gibt aber eines nicht - und das bitte ich jetzt so zu verstehen, wie ich es sage - es ist nicht so, daß die Formulierung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten, daß eine Wiederaufarbeitungsanlage so zügig wie möglich errichtet werden soll, an einem anderen Punkt mit der Bremse versehen worden sei, daß dies erst jetzt zu geschehen hätte, wenn die Ergebnisse einer fünfjährigen Untersuchung, nichtbearbeitete Brennelemente einzulagern, vorlägen. Dies würde nicht so interpretiert werden dürfen."'?

Bonn, den 13. Juni 1980

Dr. Riesenhuber Lenzer Pfeffermann Haase (Kassel) Dr. Schwarz-Schilling Dr. Probst Pfeifer Benz Engelsberger Gerstein Dr. Hubrig Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Laufs Dr. Stavenhagen Frau Dr. Walz Bühler (Bruchsal) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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