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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Probleme des Wechselschichtdienstes im öffentlichen Dienst (G-SIG: 00002974)

Beschäftigte im öffentlichen Dienst im regelmäßigen Schichtdienst, u.a. Nacht-, Sonn- und Feiertags- sowie Wechselschichtarbeit; arbeitsmedizinische Belastungen durch Schichtarbeit; Zeitausgleich durch Arbeitszeitzuschläge oder Zusatzurlaub sowie finanzieller Ausgleich; sonstige Maßnahmen zur Verminderung der speziellen Belastungen des Schichtdienstes

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.07.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/423318.06.80

Probleme des Wechselschichtdienstes im öffentlichen Dienst

der Abgeordneten Broll, Spranger, Regenspurger, Dr. Miltner, Volmer, Dr. Langguth, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Frau Karwatzki, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Arbeitsmedizinische Untersuchungen bestätigen, daß Schichtarbeit über einen längeren Zeitraum hinaus zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen kann. Im öffentlichen Dienst wird Schichtarbeit insbesondere bei der Polizei, der Feuerwehr, im Justizvollzug, im Gesundheitswesen sowie im Betriebsdienst der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost und bei der Bundeswehr geleistet.

Die notwendigen Maßnahmen werden im privatwirtschaftlichen Bereich – soweit noch nicht geschehen – weitgehend durch tarifvertragliche Regelungen zu treffen sein. Im öffentlichen Dienst können entscheidende Verbesserungen aber entweder durch gesetzgeberische oder durch verwaltungsorganisatorische Vorkehrungen erreicht werden. Die Bundesregierung hat die notwendigen Maßnahmen bisher leider nicht veranlaßt, obwohl die Probleme drängen und seit langem bekannt sind. Der Dienstherr bzw. der Arbeitgeber hat aus Fürsorgegründen für eine Verbesserung der Lage zu sorgen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Beamte, Angestellte, Arbeiter) sind nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig im Schichtdienst eingesetzt?

2

Wie viele der in Frage 1 genannten Personen sind bei

— der Polizei,

— der Berufsfeuerwehr,

— dem städtischen Reinigungsdienst,

— dem Justizvollzug,

— dem Gesundheitswesen,

— der Deutschen Bundesbahn,

— der Deutschen Bundespost,

— der Bundeswehr,

— dem Deutschen Wetterdienst beschäftigt?

3

Wie viele der in Frage 1 genannten Beschäftigten leisten

— nur Nachtarbeit (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr),

— nur Sonn- und Feiertagsarbeit,

— Wechselschichtarbeit?

4

Welche arbeitsmedizinischen Gutachten über die Belastungen durch Schichtarbeit liegen bereits vor bzw. sind wann zu erwarten?

5

Zu welchen Ergebnissen kommen die vorliegenen Gutachten?

6

Welche Maßnahmen im einzelnen hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der im Schichtdienst Beschäftigten unternommen?

7

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Belastungen der bei der Schichtarbeit Beschäftigten durch einen zeitlichen Ausgleich zu mindern, indem

a) ein Arbeitszeitzuschlag für Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsdienst gewährt wird und wenn ja, bis zu welchem Vom-Hundert-Satz hält die Bundesregierung die Anrechnung für möglich;

b) ein früherer Zeitpunkt für den Beginn des Nachtdienstes (etwa 20.00 Uhr) gewählt wird;

c) Zusatzurlaub gewährt wird und wenn ja, bis zu wieviel Arbeitstagen im Jahr?

8

Kann für die besonderen Erschwernisse der Schichtdienst -leistenden ein finanzieller Ausgleich dadurch geschaffen werden, daß die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten erhöht wird und wenn ja, bis zu welcher Höhe?

9

Kann eine Entlastung auch dadurch erreicht werden, daß

a) Wechselschichtdienst nur über einen gewissen Zeitraum und bis zu einem bestimmten Lebensalter geleistet wird und

b) die Möglichkeit vorzeitiger Zurruhesetzung gegeben wird, wenn über einen längeren Zeitraum hinaus überwiegend Schichtarbeit geleistet wird?

10

Kann durch organisatorische oder andere begleitende Maßnahmen eine Verminderung der Belastung erzielt werden, indem beispielsweise

a) dem im Schichtdienst Beschäftigten auf Antrag eine andere zumutbare Tätigkeit übertragen wird, wenn er wegen seines Lebensalters oder des Gesundheitszustandes den Anforderungen der Schichtarbeit nicht mehr gewachsen ist;

b) den im Schichtdienst Beschäftigten häufigere Pausen bewilligt werden;

c) regelmäßig eine fachärztliche Untersuchung der in Schichtarbeit tätigen Kräfte gewährleistet wird;

d) Heil- und Vorsorgekuren für Schichtarbeitleistende gewährt werden;

e) zur Schaffung ruhigerer Wohnungen finanzielle Hilfen für Lärmschutzmaßnahmen bewilligt werden;

f) durch Umschulungsmaßnahmen die Aufnahme einer anderen Tätigkeit ermöglicht wird?

11

Welche weiteren Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um die Belastungen bei der Schichtarbeit zu verringern?

12

Welche Rechtsvorschriften des Bundes müssen erlassen, geändert oder ergänzt werden, um die in den Fragen 7 bis 11 aufgeführten notwendigen Maßnahmen auszuführen, und welche finanziellen Auswirkungen wären dadurch zu erwarten?

13

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt ergreifen?

Bonn, den 18. Juni 1980

Broll Spranger Regenspurger Dr. Miltner Volmer Dr. Langguth Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Laufs Frau Karwatzki Pfeifer

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