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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Zum Bildungsföderalismus (G-SIG: 00003006)

Vereinbarungen der Länder in den Bereichen Gestaltung der Bildungspflicht, Elternwahlrecht beim Übergang von der Grundschule, gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse und Lehramtsabschlüsse sowie Abstimmung der beruflichen Bildung in Betrieb und Schule, Möglichkeit des Hineinregierens eines Landes in andere Länder aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips des föderativen Bildungssystems, Neuordnung der Aufgabenverteilung im Bildungswesen, evtl. Einführung einer punktuellen Bundeskompetenz, Gefahr der Undurchschaubarkeit der politischen Entscheidungsabläufe für den einzelnen Bürger

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

26.08.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/431525.06.80

Zum Bildungsföderalismus

der Abgeordneten Lattmann, Dr. Meinecke (Hamburg), Dr. Schweitzer, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Dr. h. c. Maihofer, Frau Schuchardt und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Im Bericht über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems (1978) fordert die Bundesregierung ein Mindestmaß an Einheitlichkeit bestimmter Fragen, insbesondere bei der Regelung der Schul- und Bildungspflicht, der Übergänge und Abschlüsse im Bildungswesen sowie bei der Abstimmung der beruflichen Bildung in Betrieb und Schule.

In der umfangreichen Stellungnahme der Kultusministerkonferenz vom 20./21. April 1978 (187. Plenarsitzung der KMK) heißt es: „Die Kultusministerkonferenz ist sich bewußt, daß in der Bundesrepublik Deutschland ein stärkeres Maß an Einheitlichkeit insbesondere in den von der Bundesregierung angesprochenen Problembereichen angestrebt werden muß".

Außerdem wird eine Reihe von Strukturfragen aufgelistet, die von der Kultusministerkonferenz im Geiste des „kooperativen Föderalismus" durch entsprechende Vereinbarungen gelöst werden sollen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben die Stellungnahme der KMK am 11. Mai 1978 „zustimmend zur Kenntnis genommen" und sagten zu, daß „die Länder alle Möglichkeiten für gemeinsame Lösungen nutzen" würden. Lediglich die Länder Baden-Württemberg und Bayern machten in Sondervoten deutlich, daß sie sich nicht voll mit der Stellungnahme der KMK identifizieren konnten.

Für die weitere Diskussion über mögliche Verbesserungen des föderativen Bildungssystems ist von großer Bedeutung, ob und inwieweit die Länder ihre damaligen Ankündigungen realisieren konnten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche neuen Vereinbarungen die Länder im Sinne ihrer Ankündigung in der Stellungnahme vom 20./21. April 1978 vor allem auf den folgenden Gebieten abgeschlossen und verwirklicht haben:

- Ausdehnung und Gestaltung der Bildungspflicht,

— Elternwahlrecht beim Übergang von der Grundschule,

— Gegenseitige Anerkennung der Mittelstufenabschlüsse, einschließlich der Abschlüsse der Gesamtschulen,

— Gegenseitige Anerkennung der Oberstufenabschlüsse,

— Gegenseitige Anerkennung der Lehramtsabschlüsse,

— Abstimmung der beruflichen Bildung in Betrieb und Schule?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der angekündigten Vereinbarungen?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bisherige Bilanz der Umsetzung nicht sehr befriedigend ist, und welche Schlüsse sind hieraus zu ziehen?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in neuerer Zeit verschiedene Probleme, insbesondere bei der gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen und Lehramtsabschlüssen aufgetreten sind?

5

Sind der Bundesregierung Beispiele dafür bekannt, daß es durch das Einstimmigkeitsprinzip des föderativen Bildungssystems einem Land möglich gewesen ist, in die Bildungspolitik anderer Länder zeitweise oder auf Dauer nachhaltig einzuwirken?

Ist dieses Hineinregieren eines Landes in andere Länder nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Geist des Föderalismus vereinbar?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer möglichen Neuordnung der Zuständigkeitsverteilung Regelungen denkbar wären, die durch punktuelle Bundeskompetenzen nicht weniger, sondern mehr föderativen Wettbewerb ermöglichen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gegenwärtige Ausgestaltung des föderativen Bildungssystems - von den bildungspolitischen Fragen einmal abgesehen - mitunter dadurch Probleme schafft, daß der Bürger und Wähler die politischen Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten nicht mehr durchschauen und sich deshalb bei der Wahrnehmung seiner Rechte in einer parlamentarischen Demokratie beeinträchtigt fühlen kann?

Bonn, den 25. Juni 1980

Lattmann Dr. Meinecke (Hamburg) Dr. Schweitzer Wehner und Fraktion Dr.-Ing. Laermann Dr. Dr. h. c. Maihofer Frau Schuchardt Mischnick und Fraktion

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