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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Folgerungen aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zum Begriff der öffentlichen Investitionen und deren zahlenmäßige Auswirkungen (G-SIG: 00003094)

Definition des Begriffs "öffentliche Investitionen", Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Bundes (VV-HB) an die Vorschläge des Beirats, Beschränkung des Investitionsbegriffs auf Nettoinvestitionen, Höhe der Investitionsausgaben des Bundes 1975 bis 1983 (1981 bis 1983 Finanzplanung) bei Zugrundelegung des eingeschränkten Investitionsbegriffs, Hinzufügung einer Übersicht über die Investitionsausgaben im Sinne von Art. 115 GG bei den künftigen Haushaltsentwürfen und -plänen des Bundes, Vereinbarkeit der Erklärungen des Finanzministers Matthöfer zum Investitionsbegriff (BMF-Pressemitteilung, 20.05.80) mit den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats (Gutachten S.69 u. 70)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.09.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/443911.08.80

Folgerungen aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zum Begriff der öffentlichen Investitionen und deren zahlenmäßige Auswirkungen

der Abgeordneten Dr. Häfele, Windelen, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Carstens (Emstek), Glos, Gerster (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Häfele, Windelen, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Carstens (Emstek), Glos, Gerster (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU Folgerungen aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zum Begriff der öffentlichen Investitionen und deren zahlenmäßige Auswirkungen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Folgerungen will die Bundesregierung aus dem vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen im Mai 1980 vorgelegten „Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen" ziehen?

Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats, daß der „weite Unbestimmtheitsbereich des Begriffs der öffentlichen Investitionen durch ein Gesetz nach Artikel 115 Abs. 1 Satz 3 GG" eingegrenzt werden sollte? Hat sie bereits mit Vorarbeiten dafür begonnen?

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Bundes (VV—HB) an die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats anzupassen, ggf. wann?

Welche sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats hat die Bundesregierung veranlaßt, und 'wie ist der Stand der Durchführung?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats, nämlich

a) die Wertgrenzen, von denen ab eine Beschaffung als Sachinvestition gilt, an die Regelung in § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (= 800 DM) anzupassen,

b) das Investitionsausgabevolumen um diejenigen Finanzinvestitionen und Finanzhilfen zu mindern, mit denen andere Gebietskörperschaften zu den Investitionsmaßnahmen beigetragen haben,

c) Finanzinvestitionen und Finanzhilfen im Ausland nicht zu den öffentlichen Investitionen im Sinne von Artikel 115 GG zu zählen,

d) Darlehen nur zu berücksichtigen, soweit sie für Investitionen gegeben werden,

e) den öffentlichen Investitionsbegriff um die periodisch zurechenbaren Zinszuschüsse für Sachinvestitionen zu erweitern,

f) den Investitionsbegriff auf die Nettoinvestitionen zu beschränken, also - anders als bisher - um Abschreibungen zu kürzen,

g) auch künftig die Ausgaben für das sogenannte Humankapital (z. B. Ausbildungsförderung, Gesundheitsförderung), für laufende Zwecke bei Forschung und Entwicklung, für Sparprämien und für Beschaffungen und Bauausgaben im militärischen Bereich sowie die Steuervergünstigungen für Investitionen nicht zu den Investitionsausgaben zu zählen?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Investitionsbegriff entsprechend der Anregung des Wissenschaftlichen Beirats notfalls durch die Verwendung von Hilfsgrößen auf die Nettoinvestitionen zu beschränken?

Hält sie beispielsweise die in der Vermögensrechnung des Bundes beim Verwaltungsvermögen und beim Allgemeinen Kapital- und Sachvermögen vorgenommenen Abschreibungen sowie die Wertminderungen entsprechend der Lebensdauer, die sie in der Vermögensrechnung bei der Ermittlung des Vermögenswertes der Liegenschaften im Gemeinschaftsgebrauch berücksichtigt (vgl. zuletzt S. 23491 der Jahresrechnung 1978), dazu für geeignet? Wie hoch wären diese Abschreibungen und Wertminderungen in den Jahren seit 1975, und wie werden sie ermittelt?

4

Wie hoch wären die Investitionsausgaben des Bundes im Sinne von Artikel 115 GG in den einzelnen Jahren des Zeitraums 1975 bis 1983 (1975 bis 1979 Ist-Ergebnisse, 1980 Soll Bundeshaushalt einschließlich Nachtrag, 1981 bis 1983 Finanzplanung), wenn man die Abgrenzung des Wissenschaftlichen Beirats zugrunde legen würde (insgesamt und finanzielle Auswirkungen der einzelnen Vorschläge; falls bei einzelnen Vorschlägen des Wissenschaftlichen Beirats die zahlenmäßigen Auswirkungen auch bei Verwendung von Hilfsgrößen nicht genau zu ermitteln sind, ggf. Schätzung)?

5

Ist die Bundesregierung bereit, künftigen Haushaltsentwürfen und Haushaltsplänen des Bundes eine Übersicht über die Investitionsausgaben im Sinne von Artikel 115 GG in der Abgrenzung des Wissenschaftlichen Beirats beizufügen?

6

Wie vereinbart die Bundesregierung die Erklärung von Bundesfinanzminister Matthöfer (vgl. BMF-Pressemitteilung vom 20. Mai 1980)

„Er" (Bundesfinanzminister Matthöfer) „teilt die Auffassung des Beirats, daß fast alle Leistungen der öffentlichen Hand positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen haben können und damit der überwiegende Teil der öffentlichen Ausgaben auch für die Entwicklung zukünftiger Perioden von Bedeutung ist. Von daher gesehen könnten die meisten öffentlichen Ausgaben als ,Investitionen' angesehen werden. Dies gilt -auch nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats -insbesondere für die Investitionen in das ,Humankapital' (wie z. B. das Ausbildungs- und Gesundheitswesen), die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie für investive Ausgaben im Verteidigungsbereich. Nicht zu vergessen sind auch die Steuervergünstigungen für Investitionen, die in dem üblichen Investitionsbegriff nicht berücksichtigt werden."

mit dem Wortlaut folgender Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates (vgl. Gutachten S. 69 und S. 70)

— „Zu den öffentlichen Investitionen sollten zunächst alle Sachinvestitionen des Staates außer den Ausgaben für die Beschaffung von Anlagen und langlebigen Gütern im Verteidigungsbereich gehören."

— „Die Ausgaben für das Humankapital dürfen nicht unter _ die öffentlichen Investitionen subsumiert werden - nicht nur wegen ihrer schwierigen und eher willkürlichen Erfassung, sondern auch wegen der dadurch eintretenden zu starken Ausweitung der als Investitionen ausgewiesenen Ausgaben."

— „Steuervergünstigungen zur Investitionsförderung sind keine Ausgaben und zählen daher nicht zu den Investitionen im Sinne des Artikels 115 GG. Im übrigen sind die damit verbundenen Steuermindereinnahmen nicht exakt ermittelbar. Schließlich würden sie das Investitionsvolumen und damit die nach Artikel 115 GG zulässige Verschuldung des Bundes in unerwünschtem Maße erhöhen." ?

Bonn, den 11. August 1980

Dr. Häfele Windelen Haase (Kassel) Dr. Riedl (München) Carstens (Emstek) Glos Gerster (Mainz) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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