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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bundesstiftung für Projekte gegen Rechtsextremismus

Beschluss des Bundeskabinetts zur Gründung einer "Stiftung gegen Rechts", Sachstand, Finanzierung, Trägerschaft

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.09.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1390118. 08. 2009

Bundesstiftung für Projekte gegen Rechtsextremismus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Finanzierung der seit 2001 vom Bund geförderten Programme gegen Rechtsextremismus stand von Beginn an auf wackeligen Füßen. Die zeitliche Befristung der jeweiligen Programme und die oftmals nur für jeweils ein Jahr im Voraus bewilligte Finanzierung setzen die Projekte einer Unsicherheit aus, die sich negativ auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt. So muss ein erheblicher Teil der Arbeitszeit in die jährliche Antragstellung zur Absicherung der Finanzierung investiert werden. Zudem war und ist die Lebensperspektive der vom Bund geförderten Projekte von der politischen Konstellation im Bund abhängig, was zu einer weiteren Unsicherheit über künftige Fördermöglichkeiten für die Projekte beiträgt.

Da alle Expertinnen und Experten angesichts der Gefahren durch die extreme Rechte von einer langfristigen Notwendigkeit der etablierten und professionalisierten Arbeit gegen die extreme Rechte ausgehen, gibt es seit langem Überlegungen, wie diese Arbeit langfristig finanziell abgesichert und von politischen Opportunitäten unabhängiger gemacht werden kann.

Die Idee eines Stiftungsmodells zur Finanzierung der Bundesprogramme gegen die extreme Rechte wird seit vielen Jahren von verschiedenen Seiten immer wieder ins Spiel gebracht, ohne dass es bisher zu einer konkreten Entscheidung gekommen wäre. Jetzt lassen Äußerungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, im Interview mit dem Internetportal „Mut gegen rechte Gewalt“ darauf schließen, dass es einen grundsätzlichen Kabinettsbeschluss für ein solches Stiftungsmodell gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat das Bundeskabinett einen Beschluss zur Gründung einer „Stiftung gegen Rechts“ (Wolfgang Tiefensee im Gespräch mit „Mut gegen rechte Gewalt“, 31. Juli 2009) gefasst, wann wurde dieser Beschluss gefasst, und wie ist der genaue Wortlaut des Beschlusses?

2

Wurde der Beschluss des Bundeskabinetts zur Einrichtung einer Stiftung gegen Rechtsextremismus von allen Koalitionsparteien in gleichem Maße unterstützt?

3

Wurden im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2010 Mittel für eine solche Stiftung eingestellt, im welchem Ressort erfolgte diese Einstellung (oder soll sie erfolgen), und in welcher Höhe sollen Mittel für eine solche Stiftung bereitgestellt werden?

4

Trifft es zu, dass eine geplante Stiftung gegen Rechtsextremismus unter dem Dach der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) errichtet werden soll, und hat es bereits Gespräche mit der EVZ über die Einrichtung einer solchen Stiftung unter ihrem Dach gegeben?

Wie hat die EVZ auf einen möglichen Vorschlag der Bundesregierung reagiert?

5

An welche rechtliche Konstruktion einer Stiftung denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

Soll es sich um eine eigenständige Stiftung unter dem Dach der EVZ handeln oder soll das Thema in den Rahmen der EVZ integriert werden?

6

Ist die Beteiligung weiterer Vereine oder Träger an der Einrichtung einer möglichen Stiftung gegen Rechtextremismus geplant, z. B. des Vereins „Gegen Vergessen“, und hat es bereits Gespräche mit Vereinen oder Trägern über eine Beteiligung an einem Stiftungsmodell gegeben?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 14. August 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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