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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwurf für ein "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes"

<span>Erarbeitung des Entwurfs durch das BMWi unter Hinzuziehung der Kanzlei Linklaters: Notwendigkeit und gezahltes Honorar, Kritik des BMJ, fachliche Kompetenzen bei BMWi, BMJ und BMF, beim BMWi tätige externe Mitarbeiter, Zuständigkeiten im Bereich Finanzdienstleistung und Steuern, weitere Änderungsabsichten</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.09.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1390618. 08. 2009

Entwurf für ein „Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes“

der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Roland Claus, Dr. Herbert Schui, Ulla Lötzer, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Presseberichten der letzten Tage (Süddeutsche Zeitung vom 9. August 2009; Frankfurter Rundschau vom 7. August 2009), hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unter Hinzuziehung der Kanzlei Linklaters einen Entwurf für ein „Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes“ erarbeiten lassen. Seitens des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sei dabei Kritik an den Inhalten wie auch an der Vorgehensweise bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs geäußert worden. So handele es sich bei dem Vorgehen des BMWi um den „Alleingang eines unzuständigen Ministeriums“, das „mangels eigener Sachkompetenz“ diesen Gesetzentwurf „extern von einer Anwaltskanzlei“ habe schreiben lassen. Im Ergebnis sei der Gesetzentwurf weitgehend identisch mit einem im März im Deutschen Bundestag vorgelegten Entwurf, der auch „mit den Stimmen von CDU/CSU“ verworfen worden sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welches Honorar wurde der Kanzlei Linklaters für den Entwurf für ein Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes gezahlt?

2

Ist die Behauptung zutreffend, wonach in der Fassung des Gesetzentwurfs, der den beteiligten Ministerien zugegangen ist, auf jeder der 28 Seiten das Zeichen der Kanzlei Linklaters zu sehen ist?

3

Über wie viele Beamtinnen und Beamte im gehobenen und höheren Dienst, die die fachliche Eignung besitzen Gesetzentwürfe mit Bezug auf das Kreditwesengesetz, das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Grunderwerbsteuergesetz zu formulieren, verfügt das BMWi? Wie viele Juristinnen und Juristen sind mit der Erarbeitung diesbezüglicher Gesetzentwürfe befasst?

4

In welchen Regelungsbereichen des Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes des BMWi war eine Beteiligung der Kanzlei Linklaters unumgänglich (bitte mit Begründung)?

5

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmen, Verbänden und sonstigen Institutionen sind gegenwärtig beim BMWi tätig (bitte mit Aufschlüsselung nach Arbeitgebern dieser Mitarbeiter)?

6

In welchen Ministerien wurden bisher üblicherweise Novellierungsvorschläge zu den in Frage 3 genannten Gesetzeswerken als Grundlage für die intraministerielle Abstimmung erarbeitet?

7

Schließt sich die Bundesregierung der aus dem BMJ kolportierten Auffassung an, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf um den „Alleingang eines unzuständigen Ministeriums“ handelt und dass in dieser Angelegenheit eine Federführung durch das BMJ und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verabredet gewesen sei?

8

Verfügen das BMJ und das BMF über ausreichend fachliche Kompetenz, um Novellierungsvorschläge zu den in Frage 3 genannten Gesetzen zu formulieren?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung noch innerhalb der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages weitere Änderungen in der Finanzmarktgesetzgebung herbeizuführen? Wenn ja, welche, und wann sollen diese in den Deutschen Bundestag eingebracht werden? Wenn nein, stellt der Entwurf der Kanzlei Linklaters bzw. des BMWi, insbesondere auch wegen seiner inhaltlichen Ähnlichkeit mit einem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vom März 2009, bereits eine Vorarbeit für eine von der Fraktion der CDU/CSU bevorzugte „schwarz-gelbe“ Regierungskoalition dar?

Berlin, den 14. August 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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