Situation im Lager „Camp Ashraf“ und Politik der Bundesregierung
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mitte 2009 hat die US-Armee im Rahmen ihres Rückzugsplanes die Verantwortung für die irakischen Städte an die irakische Armee übergeben. Im Zuge dessen wurden auch Einheiten abgezogen, die zum Schutz des Lagers „Camp Ashraf“ eingesetzt waren. In dem 60 km nördlich von Bagdad befindlichen Lager lebten 2005 nach Angaben der US-Armee 3 534 Angehörige der Volksmudschahedin (Mujahedin-eKhalq, MEK). Bei den MEK handelt es sich um eine Kaderorganisation, die in der Vergangenheit auch mit terroristischen Mitteln gegen die Islamische Republik Iran gekämpft hat. Berichten zufolge haben die USA die Kämpfer 2003 entwaffnet.
Die Gruppierung wird von den Vereinigten Staaten als terroristische Organisation eingestuft. 2009 wurde die Organisation von der Terrorliste der EU entfernt, da einige Gerichte Verfahrenstransparenz bemängelten. Beobachter bezweifeln, dass sich die Gruppierung, die zahlreiche Tarnorganisationen gebildet hat, vom Terrorismus distanziert hat und bemängeln die inneren undemokratischen Strukturen. Die Gruppierung wird in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet.
Am 28. Juli 2009 kam es nach Presseberichten zu Übergriffen irakischer Sicherheitskräfte auf das Lager „Camp Ashraf“ in Irak. Die irakische Regierung hat selbst eingeräumt, dass es dabei zu sieben Todesfällen kam. Die genauen Umstände sind ungeklärt. Das Lager diente als Ausbildungscamp und Propagandastätte der MEK, die unter Saddam Hussein eingerichtet und finanziell und logistisch massiv unterstützt wurde. Aufgrund der engen Kooperation mit Saddam Husseins Sicherheitsapparat existiert in Irak ein großes Vergeltungspotential gegenüber MEK-Angehörigen seitens der bis 2003 gewaltsam unterdrückten Kurden und Schiiten. Dadurch sind jetzt möglicherweise die Bewohner von Camp Ashraf, darunter ehemalige Terroristen und Politaktivisten der MEK, aber auch deren Angehörige, darunter Kinder und Alte, gefährdet.
Die internen Strukturen des Lagers gelten als problematisch, von Seiten der MEK wurde Druck auf Mitglieder ausgeübt, Aussteiger wurden gegen ihren Willen festgehalten (Human Rights Watch: No Exit. Human Rights Abuses Inside the Mojahedin Khalq Camps, http://www.hrw.org/legacy/backgrounder/mena/iran0505/).
Während unter US-Präsident George W. Bush die Existenz des Lagers und die Aktivitäten der MEK auch als Drohpotential gegenüber dem Iran gebilligt bzw. unterstützt wurde, obwohl die USA selbst die MEK seit 1997 als Terrororganisation einstufen, ist die Zukunft des Lagers und der Bewohner unter US-Präsident Barack Obama, der den Abzug aller US-Truppen bis Ende 2011 angekündigt hat, ungewisser denn je.
Die irakische Regierung ist nicht gewillt, die Fortexistenz des Lagers in der bisherigen Form hinzunehmen. Einige hundert MEK-Mitglieder konnten nach Meldungen des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) mit humanitärer Unterstützung durch das IKRK nach Iran zurückkehren. Iran fordert eine Auslieferung von MEK-Kämpfern, vielen MEK-Mitgliedern könnten drastische Strafen drohen. Aufgrund der terroristischen Vergangenheit zahlreicher Mitglieder ist es besonders schwer, andere Aufnahmeländer zu finden. Eine Lösung, die dem Wunsch nach Auflösung des Lagers entgegenkommt, ohne die Bewohner zu gefährden steht noch aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten der MEK in Deutschland und Europa ein?
Gibt es eine EU-interne Diskussion über eine erneute Aufnahme der MEK auf die Terrorliste der EU, und wie steht die Bundesregierung zu dieser Frage?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über irakische Übergriffe im Lager „Camp Ashraf“ gegen Personen und Einrichtungen der MEK und Auseinandersetzungen zwischen der irakischen Armee und Kampfeinheiten der MEK?
Wie beurteilt die Bundesregierung den völkerrechtlichen Status der Einwohner von Camp Ashraf?
Welche Kenntnisse hat sie über einen fortgesetzten Schutz des Lagers „Camp Ashraf“ durch US-Sicherheitskräfte oder irakische Sicherheitskräfte, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer akuten Bedrohung der Bewohner ein?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine finanzielle, logistische oder personelle Unterstützung für die MEK in Irak seitens der USA oder anderer Regierungen, um sie als oppositionelle Kraft gegen die iranische Regierung zu unterstützen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die anhaltende Bewaffnung von MEK-Einheiten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer Rückkehr von MEK-Mitgliedern nach Iran bzw. die Möglichkeit eines dauerhaften Verbleibs in Irak?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung von aktuellen oder ehemaligen MEK-Mitgliedern in Iran und anderen Staaten?
Wie bewertet die Bundesregierung die MEK und ihre Unter-/ Tarnorganisationen in Hinblick auf Menschenrechte und Demokratie innerhalb der Organisation, und welche Kenntnisse hat sie über Menschenrechtsverletzungen seitens MEK-Mitgliedern in Camp Ashraf?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung bisher eine Lösung für Camp Ashraf mit den Vereinigten Staaten, mit der irakischen oder iranischen Regierung oder anderen Regierungen thematisiert oder konkrete eigene Beiträge zu einer Lösung angeboten?