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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Mögliche Einführung eines Managementsystems für den Walfang (Revised Management Scheme RMS) und Einhaltung des Walfangmoratoriums (G-SIG: 16010632)

Mögliche Einführung eines Managementsystems (Revised Management Scheme RMS) für den &quot;kontrollierten&quot; Walfang, Maßnahmen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/158419. 05. 2006

Mögliche Einführung eines Managementsystems für den Walfang (Revised Management Scheme RMS) und Einhaltung des Walfangmoratoriums

der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auch auf der diesjährigen Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC), die vom 16. bis 20. Juni 2006 in St. Kitts und Nevis stattfinden wird, wird die Frage im Zentrum der Auseinandersetzungen stehen, ob das Walfangverbot durch einen „kontrollierten Walfang“ im Rahmen eines „Revised Management Scheme“ (RMS) ersetzt werden sollte. Grundgedanke des RMS ist es, ein Walfangregime zu entwickeln, im Rahmen dessen die Situation der Walbestände und die kommerzielle Bejagung von Walen überwacht werden. Dies basiert auf der Annahme, dass sich einige Walbestände so weit erholt haben, dass sie sich innerhalb sicherer Grenzen bewegen und eine Bejagung in einem nachhaltigen Umfang wieder möglich wird. Die im Jahr 2005 verabschiedete IWC-Resolution 2005-4 sieht die Klärung der wesentlichen offenen Punkte vor, die für die Fertigstellung eines RMS unumgänglich sind. Sehr zweifelhaft ist unabhängig davon, ob das RMS in der Praxis so funktionieren kann wie in der Theorie. Darüber hinaus sind sich die IWC-Mitgliedstaaten in den Kernfragen eines solchen RMS uneinig. Deswegen bestehen berechtigte Zweifel daran, dass es im Sinne des Erhalts der Walbestände zu verantworten wäre, das Walfangmoratorium durch ein RMS zu ersetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie steht die Bundesregierung zur möglichen Einführung eines Managementsystems für den kommerziellen Walfang (Revised Management Scheme – RMS), wie es im Rahmen der Internationalen Walfangkommission diskutiert wird?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Fragen des Tier- und Artenschutzes den wirtschaftlichen Interessen des Walfangs nicht untergeordnet werden dürfen, sondern gleichrangig zu berücksichtigen sind?

3

Hält die Bundesregierung die Bestandschätzungen und die Abschätzungen der Bestands- und Populationsentwicklung für die einzelnen Walarten für hinreichend genau, um auf ihrer Basis Walfangquoten festlegen zu können, die die Walbestände und -populationen mit Sicherheit nicht gefährden?

Wenn ja, worauf begründet die Bundesregierung diese Annahme?

Wenn nein, gibt es einzelne Arten, für die die Bestands- und Populationsschätzungen und die Abschätzungen ihrer Entwicklung hinreichend genau sind, um Walfangquoten festzulegen, die die Walbestände mit Sicherheit nicht gefährden?

Wie verhält sich dies bei der Vergabe von Walfangquoten im Rahmen des Artikels VIII des Übereinkommens zur Regelung des Walfangs (ICRW) für wissenschaftliche Zwecke?

4

Hält die Bundesregierung die Einhaltung von Quoten für den kommerziellen Walfang im Rahmen eines RMS für kontrollierbar und gegenüber den Walfängern auch für durchsetzbar?

5

Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Einhaltung von kommerziellen Walfangquoten kontrollieren und durchsetzen zu können?

6

Wie kann sichergestellt werden, dass sich bei Wiedereinführung des kommerziellen Walfangs die Gesamtzahl der Walfänge, die sich aus kommerziellen und wissenschaftlichen Walfangquoten ergibt, an den Kriterien der Nachhaltigkeit orientiert?

7

Welche Forderungen stellt die Bundesregierung in Bezug auf die Einschränkung bzw. Beendigung des wissenschaftlichen Walfangs, welcher ein Bestandteil des ICRW ist?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der Walfängerländer ein, die Einhaltung von Walfangquoten gegenüber ihren Walfängern streng zu kontrollieren und durchzusetzen?

9

Hält es die Bundesregierung für möglich, im Rahmen eines RMS tierschutzgerechte Walfangmethoden durchzusetzen?

Wie müsste ein solches Kontroll- und Implementierungsverfahren aussehen?

10

Wird die Bundesregierung die Einführung eines RMS vor dem Hintergrund, dass die erheblichen Einwände und Zweifel gegenüber seiner Funktionsfähigkeit nicht restlos ausgeräumt sind, auch in Zukunft ablehnen?

11

Was hat die 2005 gegründete IWC-Arbeitsgruppe „Vertragseinhaltung“ (Compliance) bislang erarbeitet, und mit welchen Aktivitäten ist die Bundesregierung hier beteiligt?

Berlin, den 19. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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