Umgang der Kommunen mit Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Verschiedene Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland haben in ihren Friedhofssatzungen Regelungen aufgenommen, wonach nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 (ILO – International Labour Organization) hergestellt worden sind. Hintergrund dieser Regelungen sind Berichte und Untersuchungen, wonach in Ländern wie Indien, aus denen ein großer Anteil der in Deutschland verwendeten Grabsteine stammt, ausbeuterische Kinderarbeit in Steinbrüchen vorkommt.
In jüngster Zeit haben das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6. November 2008 – 7 C 10771/08.OVG) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 4. Februar 2009 – 4 N 08.788) entsprechende Friedhofssatzungen für unwirksam erklärt. Nach Auffassung der Gerichte wäre für die vorgenommenen Satzungsänderungen eine spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig. Die Gerichte sind der Auffassung, dass die entsprechenden Satzungen über eine zulässige Regelung der Benutzung von Friedhöfen hinausgingen. Die Satzungen hätten den Charakter von Außenhandelsregelungen. Die Gerichte folgten damit nicht der Argumentation der Kommunen, wonach das Aufstellen von Grabsteinen, die aus verbotener Kinderarbeit stammen, den Friedhofszweck – Schaffung eines Ortes zum würdigen Andenken an Verstorbene – beeinträchtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Erachtet es die Bundesregierung als anerkennenswert, dass Kommunen sich darum bemühen, dass keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen aufgestellt werden?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufstellung von Grabsteinen, die mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt wurden, die würdige Totenruhe und die Pflege des Andenkens an Verstorbene auf Friedhöfen beeinträchtigt?
a) Steht nach Auffassung der Bundesregierung Bundesrecht der Schaffung von landesrechtlichen Regelungen entgegen, die die Kommunen ausdrücklich dazu ermächtigen, das Aufstellen von Grabsteinen, die unter Verletzung der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, zu untersagen?
b) Wäre die Bundesregierung angesichts der Verunsicherungen, die durch die in der Vorbemerkung zitierten Gerichtsentscheidungen ausgelöst wurden, bereit, eine bundesgesetzliche Klarstellung z. B. im Außenwirtschaftsgesetz vorzulegen, wonach Bundesrecht landesrechtlichen Regelungen, die die Kommunen ausdrücklich dazu ermächtigen, das Aufstellen von Grabsteinen, die unter Verletzung der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, nicht entgegensteht?
Welche Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland haben in ihre Friedhofssatzungen bereits Regelungen aufgenommen, wonach nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sind?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Kommunen in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Verwendung von aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammenden Grabsteinen auf kommunalen Friedhöfen zu verhindern?