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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ehrenmal der Bundeswehr

<span>Ehrenmal der Bundeswehr für die in Folge ihrer Dienstausübung ums Leben gekommenen Soldaten und zivilen Mitarbeiter: Gestaltung, Nutzung, Verhältnis von privater Trauer und öffentlichem Gedenken, Aufenthalt von Personen in der Gedenkstätte, Öffnungszeiten, Kosten, Einblendung der Namen der Toten, Kriterien für die Namensnennung, Todesursachen von Bundeswehrangehörigen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.10.2009

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/1407222.09.2009

Ehrenmal der Bundeswehr

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/14072 16. Wahlperiode 22. 09. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Inge Höger, Monika Knoche, Kersten Naumann, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Ehrenmal der Bundeswehr Das am 8. September 2009 eingeweihte „Ehrenmal der Bundeswehr“ ist das erste Militärdenkmal, das explizit der Bundeswehr gewidmet ist. Die bisher schon reichlich in Deutschland vorhandenen Kriegerdenkmäler reichen offenbar angesichts der Kriege, in die sich die „einsatzorientierte“ Bundeswehr begibt und die letztlich auch für ihre Seite verlustreich sind, nicht mehr aus. Diese „Einsatzorientierung“ soll, wie im Weißbuch der Bundeswehr vorgesehen, in Zukunft noch erweitert werden. Einsätze kriegerischer Art wie in Afghanistan werden zunehmen. Krieg droht zum üblichen Mittel deutscher Außen- und Wirtschaftspolitik zu werden. Diese Militärkonzeption wird in Zukunft noch viele Menschenleben kosten. Erst Anfang September 2009 sind nahe des afghanischen Kunduz rund 100 Menschen bei einem Bomberangriff, der von der Bundeswehr angefordert worden war, ums Leben gekommen. Kritiker sprechen von einem Massaker. Das Ehrenmal ist aber nur den eigenen Soldatinnen und Soldaten gewidmet, die „in Folge der Ausübung ihrer Dienstpflichten“ ihr Leben verloren haben, wie es auf der Homepage der Bundeswehr heißt. Der Bedarf an einer Ehrung von „Gefallenen“ steigt, je mehr die Bundeswehr Krieg führt. Neben dem – von Kunsthistorikern wie beispielsweise dem „Ulmer Verein“ kritisierten – Mystizismus, der sich insbesondere in der Gestaltung der „Cella“ spiegelt, fällt auf, dass das Ehrenmal keine Stätte der privaten Trauer ist, sondern ein Ort für öffentliche Zurschaustellung. Der Spruch an der goldenen Wand „Den Toten unserer Bundeswehr. Für Frieden, Recht und Freiheit“ zwingt den Besucherinnen und Besuchern ein Bekenntnis für die Bundeswehr ab und ignoriert, dass längst nicht alle Angehörigen verstorbener Soldaten das Gefühl haben müssen, die Bundeswehr sei „unsere“. Wer nicht der Ansicht ist, ihre Kriege gälten „Frieden, Recht und Freiheit“, sondern vielmehr der Ressourcensicherung und dem Machtausbau, für den ist das „Ehrenmal“ kein annehmbarer Ort. Zweck des Bauwerks ist daher vorrangig die ideologische Rechtfertigung der Kriegführung der Bundeswehr. Bisher ist nicht ausreichend verdeutlicht worden, welche Kriterien bei der Auswahl jener Verstorbenen angelegt worden sind, deren Namen für die Dauer weniger Sekunden mittels Leuchtanzeige an die Wand des Gebäudes gestrahlt werden sollen. Zwar hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke am 11. September 2009 folgendes Kriterium Drucksache 16/14072 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodegenannt: „Es sind die Angehörigen der Bundeswehr auf dem Ehrenmal der Bundeswehr namentlich zu nennen, die infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten für die Bundesrepublik Deutschland ums Leben gekommen sind. Für die namentliche Nennung im Ehrenmal werden alle Angehörigen der Bundeswehr erfasst, die durch ein aktives Einwirken von außen (z. B. im Rahmen von Gefechtshandlungen, Anschlägen oder Mineneinsatz) sowie durch Unfall infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten ums Leben gekommen oder durch eine dienstspezifische Krankheit gestorben sind.“ Unklar bleiben unter anderem der Umgang mit Selbsttötungen und der Begriff der „dienstspezifischen Krankheiten“. Bislang unbekannt ist auch, wie viele Soldaten, die zuvor in Wehrmacht oder Waffen-SS gedient haben, am Ehrenmal genannt sind und wie sichergestellt wird, dass dort keine Kriegsverbrecher geehrt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele verstorbene Bundeswehrangehörige werden derzeit insgesamt namentlich am Ehrenmal genannt? 2. Wie lautet der volle Wortlaut der Kriterien, die für die namentliche Nennung verstorbener Bundeswehrangehöriger formuliert worden sind? a) Wann sind diese Kriterien formuliert und beschlossen worden? b) Welche Abteilung bzw. Dienststelle war für die Ausformulierung zuständig? c) Welche Abteilung bzw. Dienststelle hat die Prüfung vorgenommen, ob die Kriterien erfüllt sind, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren über welchen Zeitraum mit der Prüfung beschäftigt? d) Welche Abteilung bzw. Dienststelle ist dafür zuständig, Neueintragungen in die Namensliste zu prüfen, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hierfür eingeplant? 3. Ist bei sämtlichen Bundeswehrangehörigen, die durch Selbsttötungen aus dem Dienst schieden, geprüft worden, inwiefern der Dienst in der Bundeswehr und damit möglicherweise verbundene Belastungen ein Motiv für die Selbsttötung waren, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, in wie vielen Fällen erfolgte nach der Prüfung der Beschluss, die Namen zu nennen, in wie vielen Fällen erfolgte der gegenteilige Beschluss? a) Welche Möglichkeiten standen zur Verfügung, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Dienst und Selbsttötung zu ergründen? b) Inwiefern sind im Rahmen dieser Prüfung auch psychologische Sachverständige zu Rate gezogen worden? 4. Werden auch Bundeswehrangehörige, die infolge von Drogenmissbrauch ums Leben kamen, am Ehrenmal geehrt? 5. Ist bei jenen Bundeswehrangehörigen, die infolge Drogenmissbrauchs ums Leben kamen, geprüft worden, inwiefern der Dienst in der Bundeswehr und damit möglicherweise verbundene Belastungen ein Motiv für den Drogenmissbrauch waren, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, in wie vielen Fällen erfolgte nach der Prüfung der Beschluss, die Namen zu nennen, in wie vielen Fällen erfolgte der gegenteilige Beschluss? a) Welche Möglichkeiten standen zur Verfügung, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Dienst und Drogenmissbrauch zu ergründen? b) Inwiefern sind im Rahmen dieser Prüfung auch medizinische Sachverständige zu Rate gezogen worden? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/140726. Welche Krankheiten sind nach Auffassung der Bundesregierung für den Bereich der Bundeswehr „dienstspezifisch“, und wie viele der am Ehrenmal Genannten sind infolge einer solchen Krankheit verstorben? 7. Zählen sämtliche Bundeswehrangehörige, die Dienst vor Radarschirmen geleistet haben, wo sie einer übermäßigen Strahlenbelastung ausgesetzt waren und später an Krebs verstarben, zu den am Ehrenmal namentlich Genannten? a) Wenn nein, warum nicht? b) Anhand welcher Kriterien wurde überprüft, ob die Krebserkrankung als Folge der Strahlenbelastung einzuschätzen ist, und welche Abteilung bzw. Dienststelle hat diese Prüfung vorgenommen? 8. Zählen tödliche Wegeunfälle zwischen Kaserne und Wohnung von Bundeswehrangehörigen als Tode „infolge der Dienstausübung“, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele der namentlich genannten Verstorbenen solchen Unfällen zum Opfer fielen? 9. Zählen auch tödliche Unfälle außerhalb des Dienstverhältnisses als Tode „infolge der Dienstausübung“, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele der namentlich genannten Verstorbenen solchen Unfällen zum Opfer fielen? 10. Wie wurde hinsichtlich der Namensnennung in Zweifelsfällen verfahren, wenn die Kausalität zwischen Diensterfüllung und Tod nicht eindeutig auf der Hand lag? 11. Sind die Angehörigen der namentlich im Ehrenmal Genannten alle gefragt worden, ob sie mit der Namensnennung einverstanden sind, und war ihre Zustimmung Voraussetzung für die Namensnennung? Haben manche Angehörige ihr Einverständnis verweigert, und wenn ja, in wie vielen Fällen? 12. Wie viele jener Bundeswehrangehörigen, die namentlich am Ehrenmal genannt werden, hatten zuvor in der Wehrmacht bzw. der Waffen-SS gedient (bitte einzelne Namen angeben und den letzten Dienstgrad in der Wehrmacht/SS sowie in der Bundeswehr nennen)? 13. Wurde bei Wehrmachts- bzw. SS-Soldaten eine besondere Prüfung ihrer „Vorzeigbarkeit“ vorgenommen und insbesondere geprüft, ob sie Dienst in Einheiten geleistet haben, die sich an Kriegsverbrechen beteiligten oder sonst überzeugte Vertreter des faschistischen Regimes waren, und wenn ja, a) wann fand diese Prüfung statt, b) welche Abteilung bzw. Dienststelle hat diese Prüfung durchgeführt, und welche Kapazitäten standen ihr dabei zur Verfügung, c) wie viele Wehrmachts- bzw. Waffen-SS-Soldaten, die später infolge ihrer Dienstausübung bei der Bundeswehr ums Leben kamen, wurden wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen von der namentlichen Nennung ausgeschlossen, d) wie stellt die Bundesregierung für den Fall, dass historische Forschungen belastende Erkenntnisse zu einzelnen dieser „Doppeltgedienten“ erbringen, sicher, dass ihre Streichung aus der Namensliste erfolgt? 14. Trifft es zu, dass die einzelnen Namen nur jeweils 5,5 Sekunden an die Wand gestrahlt werden (bitte ggf. korrekte Dauer nennen), und wie lange wird voraussichtlich bei derzeitigem Stand der Namensliste ein Durchlauf sämtlicher Namen dauern? Drucksache 16/14072 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode15. Ist beabsichtigt, diesen Durchlauf so zu organisieren, dass Angehörige einen ungefähren Zeitpunkt abschätzen können, wann der Name ihrer Verstorbenen an die Wand projiziert wird? 16. Wird der Namensdurchlauf abends bei Schließung des Ehrenmals gestoppt und am nächsten Morgen an der gleichen Stelle fortgesetzt? 17. Ist die Namensliste im Internet einzusehen, oder ist dies geplant, und wenn ja, auf welcher Homepage (bitte URL angeben)? 18. In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung private Trauer und öffentliches Gedenken am Ehrenmal? 19. Warum wurde am Ehrenmal keine neutrale Inschrift formuliert, die keine Zustimmung zur Bundeswehr einfordert und nicht behauptet, die Toten seien für „Frieden, Recht und Freiheit“ gestorben, um eine Instrumentalisierung trauernder Angehöriger für die offizielle Sicherheitsdoktrin auszuschließen? 20. Warum erscheint das Ehrenmal auf den bislang präsentierten Homepages des Bundes stets golden schimmernd, wo das Bronzekleid tatsächlich braun-rostig aussieht? Soll das Bronzekleid diesen Farbton behalten, oder ist eine Änderung beabsichtigt? 21. Ist von Expertinnen und Experten geprüft worden, ob die in Auftrag gegebene Eides-/Gelöbnisformel in codierter Form tatsächlich auf der Bronzeumhüllung angebracht wurde, und wenn ja, um welche Expertinnen oder Experten welcher Institution handelt es sich? 22. Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich einer „offiziellen“ Nutzung des Ehrenmals im Rahmen von Appellen, Staatsbesuchen usw.? Wird es im Ehrenmal Trauerveranstaltungen geben, und wenn ja, a) zu regelmäßigen Terminen (welchen?) oder b) zu unregelmäßigen Terminen (welcher Art)? 23. Treffen die in manchen Tageszeitungen veröffentlichten Öffnungszeiten für das Ehrenmal (werktags von 9 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr, am Wochenende von 10 bis 18 Uhr) zu (wenn nicht, bitte korrekte Öffnungszeiten angeben)? a) Unterscheiden sich die Öffnungszeiten in Winter- und Sommermonaten, oder sind sie abhängig von Witterungsbedingungen (bitte vorgesehene Regelungen erläutern)? b) Welche Überlegungen führten zu der Entscheidung, ausgerechnet am Wochenende, wenn Angehörige am ehesten Zeit hätten, das Ehrenmal zu besuchen, verkürzte Öffnungszeiten anzubieten? 24. Wie viele Personen dürfen sich gleichzeitig im Ehrenmal (und insbesondere der „Cella“) aufhalten? a) Wird die Einhaltung dieser Regelung kontrolliert? b) Ist es von Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung erwünscht oder gar verbindlich vorgesehen, dass sich größere Besuchergruppen zuvor anmelden? c) Welche Maßnahmen wurden für den Fall getroffen, dass die Anreise größerer Besuchergruppen Behinderungen in der Hildebrandtstraße verursacht? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/14072d) Werden für Besucherinnen und Besucher des Ehrenmals ausreichend kostenlos benutzbare sanitäre Anlagen bereitgestellt, und wenn ja, wo befinden sich diese? e) Ist beabsichtigt, Sitzgelegenheiten für Besucherinnen und Besucher anzubieten, oder befinden sich diese bereits vor Ort (bitte den Ort genau angeben), oder soll die Trauer nur im Stehen erfolgen? 25. Welche Art von Gegenständen darf auf der Bodenplatte in der „Cella“ abgelegt werden, und zählen dazu auch Gegenstände, mit denen Angehörige persönliche Erinnerungen an die Verstorbenen verbinden? a) Wird kontrolliert, ob die Gegenstände dort abgelegt werden dürfen? b) Wie lange sollen diese Gegenstände dort liegen bleiben dürfen? c) Was geschieht mit diesen Gegenständen, wenn sie weggeräumt werden? 26. Welche Kosten sind durch das Ehrenmal bisher entstanden, und welche laufenden Betriebskosten sind pro Jahr veranschlagt (bitte nach einzelnen Posten aufschlüsseln)? Berlin, den 22. September 2009 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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