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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bisphenol A im Trinkwasser

<span>Gefährdung von Trinkwasserkonsumenten und Umwelt durch Bisphenol A (BPA) bei Verwendung in Wasserleitungen, Kanalisationsrohren u. a., Forschungsvorhaben und Risikobewertungen, Schutzmaßnahmen, Produktkennzeichnungspflicht</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

19.10.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1408224. 09. 2009

Bisphenol A im Trinkwasser

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Karin Binder, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass kleinste Mengen der Chemikalie Bisphenol A (BPA) das menschliche Hormonsystem stören können. BPA wirkt ähnlich wie das Sexualhormon Östrogen und gefährdet insbesondere die Entwicklung von Säuglingen und Föten. Zudem steht BPA im Verdacht, Krebs auszulösen. Bedenklich sind vor allem Anwendungen, die mit Lebensmitteln (Babyflaschen, Konservendosen, Verpackungen, Wasserflaschen, Zahnfüllungen, etc.) und Medizintechnik (Infusionsflaschen und -schläuche, Katheter, Spritzen etc.) in Kontakt kommen. Seit Anfang der 90er Jahre fordern Umweltverbände daher ein Verbot solcher risikoreichen Anwendungen. Nunmehr gibt es Hinweise, dass BPA auch aus Trinkwasser- und Kanalisationsleitungen entweicht.

Einen Übersichtsaufsatz über die Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bisphenol A haben Heribert Wefers und Patricia Cameron unter der Überschrift „Bisphenol A: Ein Kunststoffbestandteil beeinträchtigt unser Hormonsystem“ in der UMWELT MEDIZIN GESELLSCHAFT (UMG) 2/09, S. 152 bis 162, publiziert. Unter anderem weisen die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter des BUND darauf hin, dass Bisphenol A Hauptbestandteil bei der Herstellung von Epoxiden und Epoxidharzen sei. 30 Prozent der BPA-Produktion gingen in diesen Bereich. Wasserrelevant sei, dass diese Harze zur Innenbeschichtung nicht nur von Konservendosen sowie von Konserven- und Flaschendeckeln, sondern auch von Wasserrohren verwendet würden. Für Europa wird von den Autoren abgeschätzt, dass jährlich 199 Tonnen BPA in die Gewässer gelangen. Proben aus europäischen Flüssen würden im Mittel 4,7 Nanogramm pro Liter aufweisen. Im Trinkwasser habe man BPA bis zu zwei Nanogramm pro Liter nachweisen können. Ursache hierfür sei nicht nur die Innenbeschichtung von Trinkwasserrohren. Wenn Wasserbehälter und Tanks aus Polycarbonat hergestellt seien, dann würden auch die Polycarbonat-Wandungen BPA freisetzen. Die Gefäße für Wasserspender in Büros und öffentlichen Einrichtungen seien häufig aus Polycarbonat gefertigt.

Die Autoren listen zahlreiche Befunde auf, dass sich BPA „an bestimmte Hormonrezeptoren bindet, diese verändert und in Folge hormonell gesteuerte Körperfunktionen beeinträchtigt“. Aktuelle Forschungsergebnisse würden zeigen, dass diese Wirkungen schon bei extrem niedrigen BPA-Konzentrationen zu erwarten seien. Die BUND-Mitarbeiter üben Kritik an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), weil diese Behörde aufgrund von industriegesteuerten Studien weiterhin hohe Tolerable-Daily-Intake-Werte von 50 g BPA pro Tag und Kilogramm Körpergewicht toleriere.

Durch die breite Anwendung im Bereich von Hauswasserinstallationen und Kanalisationen sowie in Gefäßen für Wasserspender in Büros und öffentlichen Einrichtungen steht also zu vermuten, dass über diese beiden Anwendungsgebiete erhebliche Frachten von BPA in den menschlichen Konsum und in die Gewässer gelangen. Vereinzelt wurden (z. B. im Raum Köln) sehr hohe Belastungen des Trinkwassers aufgrund von Innenbeschichtungen von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharzen nachgewiesen.

In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (Kerstin Becker, Helga Pick-Fuß, André Conrad, Catrin Zigelski, Dr. Marike Kolossa-Gehring, Kinder- Umwelt-Survey (KUS) 2003/06. Human-Biomonitoring-Untersuchungen auf Phthalat- und Phenanthrenmetabolite sowie BPA; Umwelt und Gesundheit 4/2009) werden Ergebnisse dokumentiert, die in 99 Prozent der untersuchten Proben BPA im Urin von Kindern nachweisen. Die Belastung der 3- bis 5-jährigen Kinder weist dabei mit 3,55 mg/l BPA den höchsten Wert auf. Die Ergebnisse sind in Übereinstimmung mit amerikanischen Untersuchungen. Die Autoren stellen fest, dass die Bedeutung dieser festgestellten Urinwerte zurzeit nicht abgeschätzt werden kann. Es besteht in der wissenschaftlichen Literatur Konsens, dass Kinder, Säuglinge und Föten besonders empfindlich auf hormonelle Disruptoren reagieren. Hier muss das Vorsorgeprinzips zum Schutz der menschlichen Gesundheit Vorrang haben.

Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass hormonelle Stoffe sich in ihren Wirkungen addieren. Eine kumulative Risikobewertung ist hier zu fordern (vgl. die Veröffentlichungen der National Academy of Science zu den Phthalaten: Phthalates and Cumulative Risk Assessment – The Tasks Ahead).

An die Qualität und insbesondere Schadstofffreiheit von Trinkwasser sind besonders hohe Anforderungen zu stellen. Unabhängig von nachgewiesenen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen bei bestimmten Konzentrationen dürfen gesundheitsgefährdende Stoffe nicht im Trinkwasser enthalten sein. Insbesondere ist bei einer gegebenen Grundbelastung dafür Sorge zu tragen, dass eine vermeidbare zusätzliche Belastung vermieden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdung von Trinkwasserkonsumenten, insbesondere Kindern, sowie der aquatischer Umwelt durch Belastungen mit BPA ein, die infolge der Anwendung von Epoxidharzen in Trinkwasserhausinstallationen und Kanalröhren sowie durch den Einsatz von Polycarbonat in Gefäßen für Wasserspender entsteht?

2

Findet ein Monitoring des BPA-Austrags von mit Epoxidharzen ausgestatteten Wasserleitungen (Beispiel Köln) oder mit Inlinern versehenen Kanalisationsrohren in Deutschland statt, und wenn ja, in welchem Umfang, und wie lauten die Ergebnisse?

3

Falls keine aussagefähigen und repräsentativen Ergebnisse zum BPA-Austrag vorliegen: Wird die Bundesregierung die Hersteller und Anwender von Expoxidharzen für die genannten Anwendungsbereiche auffordern, entsprechende Analysebefunde vorzulegen, und wenn nein, warum nicht?

4

Wird die Bundesregierung im nächsten Umweltforschungsplan selbst Forschungsvorhaben zum Austrag von BPA initiieren?

5

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass BPA-Belastungen durch fachgerecht oder nicht fachgerecht durchgeführte Innenbeschichtungen von Wasserleitungen mit Epoxidharzen ausgeschlossen ist, und bei welcher Institution liegt die diesbezügliche Kontrolle?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, kumulative Effekte hormoneller Schadstoffe in die Risikobewertung einzubeziehen?

7

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die derzeitige Datenlage insgesamt mit erheblichen Unsicherheiten in der Bewertung hormoneller Disruptoren verbunden ist, und vor allem bei Kindern und Säuglingen Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können?

8

Wie sind aus Sicht der Bundesregierung die allgegenwärtige Belastung (siehe Kinder-Umweltsurvey des Umweltbundesamtes) und die Unsicherheit in der Bewertung mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar?

9

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, um der Gefahr zu begegnen, dass über die Anwendung von Epoxidharzen in Trinkwasserhausinstallationen und Kanalröhren sowie durch den Einsatz von Polycarbonat in Gefäßen für Wasserspender a) die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und b) die aquatische Umwelt durch BPA gefährdet oder geschädigt wird?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen bezüglich der Freisetzung von BPA in die Umwelt, die im genannten Artikel in der Zeitschrift „umwelt – medizin – gesellschaft“ getroffen wurden?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die von der EFSA festgesetzten Tolerable-Daily-Intake-Werte von 50 µg BPA pro Tag und Kilogramm Körpergewicht?

12

Zieht die Bundesregierung Maßnahmen in Betracht, besonders relevante Quellen einer Belastung von Kindern mit BPA (Babyfläschchen und andere mit Lebensmitteln und Medizintechnik in Kontakt kommende Polycarbonatprodukte) zu reglementieren, wie es in anderen Ländern bereits erfolgt ist?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung im Sinne einer verbraucherfreundlichen Informationspolitik, eine Kennzeichnungspflicht von BPA-haltigen Produkten im Lebensmittel- und Medizintechnikbereich, die es Konsumenten/ Konsumentinnen und Anwendern/Anwenderinnen ermöglicht, andere, nicht BPA-haltige Produkte alternativ zu wählen?

Berlin, den 19. September 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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