Umsetzung von EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD ist im Kapitel VIII, „Sicherheit für unsere Bürger“, im Abschnitt 1.2 „Migration steuern – Integration fördern“ die Rede von „elf EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich“, die mit einem zweiten Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Dieses Gesetz soll umgehend in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Um welche „elf EU-Richtlinien“ handelt es sich dabei im Einzelnen, seit wann gelten sie und bis wann müssen sie in nationales Recht umgesetzt sein?
Warum wurden diese Richtlinien bisher nicht in nationales Recht umgesetzt?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben die besagten EU-Richtlinien bereits in nationales Recht umgesetzt?
Welche Differenzen gibt es zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu den verschiedenen Richtlinien, und welche Position hat die Bundesregierung zu ihnen jeweils eingenommen?