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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Neue Regelungen zur Hochschulzulassung und zu Studienabschlüssen (G-SIG: 16010932)

Regelungen von Hochschulzugang und Hochschulabschlüssen durch den Bund, Ausnahmeregelungen der Länder, Bachelor, Master und weitere Abschlüsse, Selbstauswahlrecht der Hochschulen, zukünftige Rolle der ZVS, Zulassung von Personen mit abgeschlossener beruflicher Bildung oder Aufstiegsfortbildung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/231825. 07. 2006

Neue Regelungen zur Hochschulzulassung und zu Studienabschlüssen

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/813) und dem dazugehörigen Föderalismusreform-Begleitgesetz (Bundestagsdrucksache 16/814) ändern sich unter anderem die Kompetenzen von Bund und Ländern für die Hochschulen. Die bisherige Rahmengesetzgebung für den Hochschulbereich wird aufgehoben. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung kann der Bund zukünftig Regelungen zum Hochschulzugang und zu den Hochschulabschlüssen treffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

a) In welcher Form plant die Bundesregierung zukünftig die Regelung von Hochschulzugang und Hochschulabschlüssen?

1

b) Wann sollen die Vorschläge zur Neuregelung ins Parlament eingebracht werden?

1

c) In welcher Form wird die Bundesregierung dabei auf die bisherigen entsprechenden Passagen im Hochschulrahmengesetz zurückgreifen?

1

d) Welche Rolle sollen die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz spielen?

1

e) Welche Rolle sollen die bestehenden europaweiten Vereinbarungen im Rahmen des Bologna-Prozesses spielen, die bisher keinerlei rechtliche Verbindlichkeit genießen?

1

f) Bei welchen Einzelaspekten möchte die Bundesregierung maßgebliche Änderungen an den bisherigen Regelungen einbringen?

2

a) Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungen der Bundesländer zu Ausnahmeregelungen im Hochschulbereich bei Zugang und Abschlüssen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Planungen?

3

a) Wird die Bundesregierung bei der Regelung der Hochschulabschlüsse zukünftig neben Bachelor und Master auch weitere Abschlüsse zulassen?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

3

b) Wird die Bundesregierung im Zuge der Neuregelung der Abschlüsse insbesondere auf bundesweit einheitliche und auch konzeptionell und inhaltlich vergleichbare Abschlüsse in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung hinarbeiten?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

4

a) Wird die Bundesregierung im Zuge der Regelung der Hochschulabschlüsse darauf hinwirken, dass der Master – anstelle des bisher von der Kultusministerkonferenz vorgesehenen Bachelorgrades – als Regelabschluss verankert wird?

Falls nein, warum nicht?

4

b) Welche Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung für die folgenden Problemfelder beim bisher begrenzten Übergang vom Bachelor in den Master:

Geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Übergang vom Bachelor in den Master, da Frauen ihr Studium überproportional häufig nach dem Bachelor beenden?

Soziale Selektivität beim Übergang vom Bachelor in den Master, da für den Master in vielen Bundesländern erhöhte Studiengebühren verlangt werden und bei nicht-konsekutiven Masterstudiengängen teilweise keine Förderung nach dem BaföG besteht?

Fehlende Akzeptanz der Bachelor-Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt?

4

c) Wie bewertet die Bundesregierung die soziale Selektivität der fehlenden Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Masterstudiums aufbauend auf einem Diplomstudium?

5

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um geschlechtsspezifisches Studierverhalten von Frauen und Männern im Rahmen der Regelung des Hochschulzugangs zu minimieren?

6

a) Wie viel Prozent der bisher akkreditierten Bachelorstudiengänge und wie viel Prozent der bisher akkreditierten Masterstudiengänge sind nach Kenntnis der Bundesregierung zulassungsbeschränkt?

6

b) Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass das quantitative bzw. qualitative Angebot an Studienplätzen, das in den einzelnen Fächern zur Verfügung gestellt wird, mit der Umstellung auf Bachelor und Master zurückgeht?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, um wie viel geringer ist das Studienplatzangebot vor und nach der Umstellung auf Bachelor und Master (bitte jeweils sowohl für das Bachelor-, als auch für das Masterstudium aufführen)?

6

c) Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe sozial selektiv wirkten, da ein schichtspezifischer Habitus eine wichtige Determinante der Auswahlentscheidung darstelle?

6

d) Wie bewertet die Bundesregierung die vielerorts entwickelten Studierfähigkeitstests hinsichtlich ihrer Aussagekraft und ihrer Fehleranfälligkeit?

6

e) Welche Probleme könnten sich aus Sicht der Bundesregierung angesichts einer Zunahme an Zulassungsbeschränkungen bezüglich des Ziels, die Studierendenquote zu erhöhen, ergeben, und hat die Bundesregierung Vorschläge, diese Situation zu verändern?

7

Wird die Bundesregierung bei der Regelung des Hochschulzugangs an der im Rahmen der 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes erfolgten Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen festhalten?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

8

Inwieweit und in welcher Form wird die Bundesregierung im Rahmen des Kompetenztitels Hochschulzugang für Verbesserungen der sozialen Situation von Studierenden eintreten, da diese für Studieninteressierte bei ihrer Studienentscheidung von Bedeutung sind (u. a. Zugang zu bezahlbarem Wohnraum, Zugang zu preisgünstiger Verpflegung und Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen)?

9

a) Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung zur zukünftigen Rolle der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)?

9

b) Fanden hierüber bereits Verhandlungen mit den Bundesländern statt?

Wenn ja, welche Ergebnisse bzw. welcher Verhandlungsstand konnten festgehalten werden?

10

a) Wird die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Zulassung von Personen mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung bzw. einer Aufstiegsfortbildung (z. B. Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker) zur Hochschule in den neuen Regelungen zur Hochschulzulassung festschreiben?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

10

b) Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklungen bei den Verfahren zur Anerkennung von so genannten informellen Kompetenzen auf die Leistungsanforderungen eines Hochschulstudiums in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern (z. B. USA, Großbritannien, Frankreich) ein, und ist vor diesem Hintergrund eine bundesweit einheitliche Regelung in diesem Bereich geplant?

10

c) Wie bewertet die Bundesregierung die ergriffenen Maßnahmen zur Ausgestaltung des Hochschulzugangs für so genannte nichttraditionelle Studierende im europäischen und außereuropäischen Ausland (z. B. Finnland, Irland, Österreich), und ist vor diesem Hintergrund eine bundesweit einheitliche Regelung in diesem Bereich geplant?

11

Inwieweit fallen Regelungen zu Studien- und Berufsberatung aus Sicht der Bundesregierung unter den Kompetenztitel Hochschulzugang?

12

a) Welche Evaluationen zur erfolgten Änderung bei der Hochschulberatung der Bundesagentur für Arbeit im Zuge der Einführung der Organisationsform „Kundenzentrum“, die in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 8 auf Bundestagsdrucksache 16/2319 im Juli 2006 dargestellt wurden, liegen der Bundesregierung bisher vor bzw. welche sind geplant?

12

b) Wie bewertet die Bundesregierung die erfolgten Änderungen in der Organisation in der Bundesagentur für Arbeit in Hinblick auf Qualität und Quantität der Angebote für die Kundengruppe „Akademische Berufe“?

Berlin, den 24. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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