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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Trägerübergreifendes Persönliches Budget in der Praxis (G-SIG: 16010584)

Geplanter Rechtsanspruch auf ein TPB für Behinderte und Pflegebedürftige zum Einkauf von Dienstleistungen und Einstellung von Assistenten als Alternative zu Sachleistungen, Modellprojekte und Nachbesserungsbedarf: Nutzerkreis, Unterstützung und Verfahrensvereinfachung, Prinzip &quot;Hilfe aus einer Hand&quot;, Weiterbildung der Sachbearbeiter, unabhängige Budgetassistenz, Kunden- und nicht allein Kostenorientierung beim Wettbewerb, Budgetbemessung, schwedische und niederländische Systeme, Bindung von Service- und Mietvertrag beim betreuten Wohnen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

02.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/149215. 05. 2006

Trägerübergreifendes Persönliches Budget in der Praxis

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 1. Juli 2004 können behinderte und pflegebedürftige Menschen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget (TPB) beantragen, um die für sie erforderlichen Dienstleistungen selbst einzukaufen sowie Assistenten nach dem Arbeitgebermodell selbst einzustellen. Am 1. Januar 2008 soll aus dieser Kann- Leistung ein Rechtsanspruch werden. Bis dahin werden in acht Bundesländern Modellprojekte zur Umsetzung des Budgets durchgeführt. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Praxis und laut Informationen aus der Universität Tübingen (eine der wissenschaftlich begleitenden Institutionen) besteht Nachbesserungsbedarf in mehreren Bereichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Chancen haben potentielle Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer, deren Einkommen und/oder Vermögen oberhalb der Sozialhilfegrenze liegt, das TPB zu nutzen?

2

Wird die Bundesregierung zur Vereinfachung der Voraussetzungen beitragen, da sich potentielle Budgetnehmer aufgrund der Fülle von Anlaufstellen, Ansprechpartnern und Zuständigkeiten abgeschreckt fühlen?

Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

3

Wird die Bundesregierung dazu beitragen, das Prinzip „Hilfe aus einer Hand“ nicht nur bei der Leistungsgewährung, sondern auch bei der Ausführung der Assistenz umzusetzen, so dass eine assistierende Person verschiedene Dienstleistungen (z. B. sowohl im Pflege- als auch im Haushalts- und Freizeitbereich) ausführt und nicht für jede Dienstleistungsart eine andere Assistentin bzw. ein anderer Assistent eingestellt werden muss?

Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

4

Wie können Sachbearbeiter und Verantwortliche der Leistungsträger weitergebildet werden, damit vom vorherrschenden Denken nach Sachleistungsprinzipien Abstand genommen wird und sie behinderten Menschen zutrauen, selbstverantwortlich ihre Angelegenheiten zu regeln?

5

Wie wird gewährleistet, dass den Kunden eine von Kostenträgern und Anbietern unabhängige Budgetassistenz für die Beratung und Begleitung zur Seite steht, da es keine „nicht budgetfähigen“ Personen gibt, sondern es auf die Bedingungen ankommt, unter denen das Budget organisiert werden kann?

6

Wird die Bundesregierung der Forderung der wissenschaftlich begleitenden Institute Rechnung tragen, den Anspruch auf ein Persönliches Budget konkreter im Gesetz zu fassen und die Leistungsgewährung einfacher in das System einzufügen?

Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

7

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass es beim entstehenden Wettbewerb nicht allein um Kostensenkung geht, sondern um qualitätsbewusste Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden?

8

Wie passt es zusammen, dass bei der Ausführung des Persönlichen Budgets der individuell festgestellte Bedarf als Maßgabe gilt, gleichzeitig aber die Höhe des Budgets die Kosten der bisherigen Leistungen nicht überschreiten soll (§17 SGB IX)?

Werden diesbezüglich bei der Budgetbemessung auch nicht entstehende Kosten berücksichtigt, die ohne das Persönliche Budget anfallen würden?

9

Kalkulieren die Leistungsträger auch ein, dass Budgetnehmer anfangs höhere Kosten benötigen, die dann im Laufe ihrer Entwicklung zur Selbstständigkeit (aufgrund des Persönlichen Budgets) gesenkt werden können?

10

Wie weit werden sich die Systeme der Jugendhilfe und Altenhilfe für das Persönliche Budget öffnen?

11

Wird sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des TPB an den gemeindeintegrierten Unterstützungssystemen in Schweden oder den Niederlanden orientieren?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie kann das zum Teil über mehrere Monate dauernde Bewilligungsverfahren verkürzt werden?

13

Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass – nicht zuletzt in Bezug auf den demografischen Wandel – auch Ältere bei der Wahrnehmung und Inanspruchnahme eines TPBs unterstützt werden, da laut Zwischenauswertung der wissenschaftlich begleitenden Institute (Stand: 29. März 2006) die größte Zahl der Budgetnehmer unter den 30- bis 39-Jährigen zu finden ist und die niedrigste Zahl bei den über 60-Jährigen (noch niedriger als bei den unter 20-Jährigen)?

14

Wie will die Bundesregierung die Gruppe der Sinnesbehinderten einbeziehen, die sich bisher kaum unter den Budgetnehmern befinden und gegebenenfalls mehr Transparenz sowie Barrierefreiheit schaffen?

15

Worin liegen die Ursachen dafür, dass die meisten Budgetnehmer in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten oder arbeitslos sind und nur ein verschwindend geringer Teil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitet?

16

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 23. Februar 2006 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, AZ III ZR 167/05), der die Klage einer Seniorin abwies, der die Wohnung gekündigt wurde, weil sie mit den Leistungen des dazu gemieteten betreuten Wohnens unzufrieden war und diesen Service nicht mehr in Anspruch nehmen wollte?

Wie passt diese rechtliche Bindung des Servicevertrags an den Fortbestand des Mietvertrags zusammen mit dem Wunsch- und Wahlrecht der assistenznehmenden Person?

Warum zog der BGH für die Urteilsfindung nur das BGB (§§ 138, 611 etc.) heran und nicht § 9 SGB IX oder § 2 SGB XI?

Berlin, den 12. Mai 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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