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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zusätzliche private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos

<span><span>Umsetzung eines Prüfauftrags der Bundesregierung zur Verbesserung der </span><span>Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge</span>: fehlender Prüfauftrag für eine Lösung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, Auswirkungen im Beitrags- und Leistungsbereich sowie auf Riester-Produkte, Leistungsgewährung, Versicherung von Behinderten und Risikogruppen, sowie von Rehabilitations- bzw. Wiedereingliederungsleistungen; Frage der &bdquo;Kostenneutralität&ldquo;</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/14602. 12. 2009

Zusätzliche private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP will die neue Bundesregierung prüfen, „ob und wie die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko in der staatlich geförderten Vorsorge kostenneutral verbessert werden kann“.

Bis 2000 war das Risiko der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung – GRV – weitgehend abgesichert. Private Zusatzvorsorge war nicht notwendig. Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wurde nötig, um den von rot-grün beschlossenen Leistungsabbau in der GRV zu kompensieren. Dieser reduziert auch die Leistung bei Erwerbsminderung. Wie bei der Altersvorsorge wird nun auch erwogen, das Risiko der Erwerbsminderung zusätzlich privat abzusichern. Dies soll allerdings „kostenneutral“ erfolgen, so dass sich die Frage stellt, welchen Nachteil die Versicherten durch die zusätzliche Risikoabsicherung entweder im Beitrags- oder im Leistungsbereich haben.

Des Weiteren stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Risiken und Kosten sich für die Versicherten allein daraus ergeben, dass die zusätzliche Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos über ein Kapital gedecktes System erfolgt. Die internationale Finanzmarktkrise hat einmal mehr gezeigt, dass private Kapitalmärkte gravierende Unsicherheiten in sich bergen, die zu hohen Verlusten führen können. Private Vorsorge ist zudem kostenträchtiger, da im Gegensatz zum gesetzlichen Umlagesystem auch die Gewinne der Versicherungsindustrie finanziert werden müssen.

Die anhaltende Debatte um die Rentabilität der Riester-Renten hat gezeigt, dass sich diese Produkte häufig nur aufgrund der staatlichen Zulagen überhaupt noch rentieren (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/10501, 16/11103 und 16/12774). Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern die Höhe der privaten Altersvorsorge durch die zusätzliche Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos negativ beeinflusst wird. Es ergibt sich dann die Gefahr, dass das Gesamtrentenniveau aus gesetzlicher und privater Vorsorge weiter sinken wird.

Bei der Absicherung gegen Erwerbsminderung stellen sich darüber hinaus weitere Fragen. So ist der Beitrag zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in der privaten Versicherungsbranche regelmäßig von Alter, Beruf oder Gesundheitszustand abhängig. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung findet also eine individuelle Risikoprüfung und Prämienberechnung statt.

Auch besteht üblicherweise kein Kontrahierungszwang, so dass die Versicherung einzelne Kunden und Kundinnen auch ablehnen könnte. Es gäbe also Personen, die eine Versicherung entweder nur zu sehr hohen Beiträgen oder überhaupt nicht abschließen könnten. Hier ist also zu klären, wie das Risiko der Erwerbsminderung in die bestehenden privaten Vorsorgeprodukte integriert werden soll.

Ingo Nürnberger (DGB) kommt in der Zeitschrift „Soziale Sicherheit“ 3/2009 weitgehend aus den genannten Gründen zu folgendem Schluss: „Da eine flächendeckende und solidarische Lösung über die zweite und dritte Säule aus meiner Sicht realistisch gesehen nicht erreicht werden kann, sind Lösungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu suchen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Hat die Bundesregierung bereits begonnen, den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen? Wenn ja, welches Ministerium ist hierfür zuständig?

2

Bis wann soll der im Koalitionsvertrag festgelegte Prüfauftrag beendet sein? Wann wird die Öffentlichkeit über den vollständigen Inhalt und insbesondere die Ergebnisse dieses Auftrages informiert?

3

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit zu prüfen, ob und wie das Risiko der Erwerbsminderung im Rahmen der geförderten privaten Vorsorge verbessert werden kann? Aus welchem Grund ist diese Prüfung aus Sicht der Bundesregierung notwendig?

4

Wieso wird der Prüfauftrag darauf beschränkt, Verbesserungen bei der Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko über private Versicherungen zu regeln? Wieso beinhaltet der Prüfauftrag nicht auch Optionen zur Verbesserung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung?

5

Wieso wird der Prüfauftrag zusätzlich auf die bereits bestehende staatlich geförderte Vorsorge begrenzt?

6

Was erwartet sich die Bundesregierung davon, die Prüfung auf „kostenneutrale“ Möglichkeiten zu beschränken?

7

Wie und für wen soll die „Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderungsrisiko“ kostenneutral umgesetzt werden? Für wen wären die avisierten Verbesserungen tendenziell mit Mehrkosten oder geringerer Leistung verbunden, und für wen mit tendenziell geringen Kosten oder höheren Leistungen (bitte auch nach Geschlecht, Einkommen und höchstem Bildungsabschluss differenzieren)?

8

Würde nach Auffassung der Bundesregierung die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung im Rahmen der staatlich geförderten Vorsorge leistungs- oder beitragsorientiert erfolgen müssen (bitte begründen)?

9

Wie hoch wäre der durchschnittlich erforderliche Beitrag für eine private Erwerbsminderungsversicherung, die die Leistungsrückgänge in der GRV seit dem Jahr 2000 (u. a. Einführung von Abschlägen und Senkung des allgemeinen Rentenniveaus) für Personen, die vor dem 60. Lebensjahr erwerbsgemindert werden, kompensieren würde, wenn die Versicherungen keine individuelle Risikoprüfung durchführen würden?

10

Wie hoch läge das notwendige Leistungsniveau (in Prozent des erwerbslebensdurchschnittlichen Einkommens) der zusätzlichen privaten Absicherung in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2030, wenn zusammen mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente in dem jeweiligen Jahr ein Niveau erreicht werden soll, welches demjenigen Leistungsniveau der GRV aus dem Jahr 2000 entspricht?

11

Welche Auswirkungen auf die bisherigen Annahmen der Bundesregierung bei Riester-Rentenverträgen, unter anderem eine Rendite von 4 Prozent, hätte eine kostenneutrale Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos innerhalb dieser geförderten Vorsorgeprodukte (bitte begründen)?

12

Würde die Bundesregierung die Auffassung teilen, dass, sofern weder die Beiträge noch die staatlichen Zuschüsse zur staatlich geförderten Vorsorge erhöht würden, eine zusätzliche Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung innerhalb der staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte (beispielsweise Riester-Renten) die zu erwartende Altersrente aus diesen Produkten verglichen mit der Variante ohne zusätzliche Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos sinken würde?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den gesamten finanziellen Aufwand (Kalkulation, Rückversicherung, Werbung etc.) für die Versicherung ein, der direkt und indirekt durch die zusätzliche Aufnahme der Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko in die staatlich geförderten Vorsorgeprodukte entsteht? Wie sähe dieser Aufwand bei klassischen Rentenversicherungen, bei Fondssparplänen, bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie bei Banksparplänen aus?

14

Welche Berufsgruppen schließen nach Kenntnis der Bundesregierung überdurchschnittlich häufig private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ab, und welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

15

Welche Unterschiede bestehen bei privaten Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten zwischen den Verträgen in Abhängigkeit vom Geschlecht (Abschlussquoten, Prämienhöhe, Leistungsumfang, Kündigung etc.), und wie gestaltet sich hierbei der Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung?

16

Welche Einkommensstruktur verglichen mit den Versicherten der GRV haben die Personen, die eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben (mit und ohne Selbstständige und Beamte)?

17

Welche Möglichkeiten stehen Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 50 Prozent oder höher tatsächlich offen, sich privat gegen Erwerbsunfähigkeit zu versichern? Wenn sie eine Versicherung abschließen würden, wie hoch läge die durchschnittliche Prämie bei einer vereinbarten Erwerbsunfähigkeitsrente von 500 Euro und von 1 000 Euro bei einer Person im Alter von 20, 30, 40 und 50 Jahren?

18

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Berufsgruppen, die kaum oder gar keine private Versicherung gegen Erwerbs- (oder Berufs-)unfähigkeit abschließen, und wenn ja, welche Gruppen sind dies? Wie hoch ist die durchschnittliche Prämie für diese Berufsgruppen, wenn sie solche Verträge abschließen/abschließen würden?

19

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten zum Abschluss einer privaten ergänzenden Erwerbsminderungs- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu zwingen? Wenn ja, wie soll dies ausgestaltet werden?

20

Würde die Bundesregierung die Auffassung teilen, dass bei einer freiwilligen zusätzlichen privaten Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos damit zu rechnen sei, dass Personengruppen mit einem besonderen Erwerbsminderungsrisiko bevorzugt solche Versicherungen abschließen würden (bitte begründen)?

21

Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung als Ausgleich für die Leistungseinschnitte bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente geboten, dass die Beiträge zur privaten ergänzenden Absicherung der Erwerbsminderung risikounabhängig berechnet werden, ähnlich wie bei den staatlich geförderten Riester-Renten (bitte begründen)? Wäre es ferner sinnvoll, eine Risikoprüfung vor Vertragsabschluss auszuschließen (bitte begründen)?

22

Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung als Ausgleich für die Leistungseinschnitte bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sinnvoll, dass für die private ergänzende Absicherung der Erwerbsminderung ein Kontrahierungszwang für die Versicherungen eingeführt wird (bitte begründen)?

23

Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung als Ausgleich für die Leistungseinschnitte bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente geboten, dass die private ergänzende Absicherung der Erwerbsminderung verpflichtend wäre (bitte begründen)?

24

Was spräche nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, zumindest sofern sie dazu aufruft oder gar den Abschluss einer die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzenden privaten Versicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko abzuschließen obligatorisch macht, dass die privaten Versicherungsträger und die gesetzliche Rentenversicherung eine gemeinsame Entscheidung über die Anerkennung der Erwerbsminderung träfen, die dann selbstverständlich bindend wäre, um zu vermeiden, dass Versicherte im Zweifelsfalle nur von einem der Träger eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt bekäme, die dann voraussichtlich nicht Existenz sichernd sein dürfte? Wäre es angesichts der bereits etablierten Praxis dann nicht am tauglichsten, die privaten Versicherungen an die ohne hin durchzuführende Prüfung und Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung zu binden?

25

Müssten nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Pflicht, eine ergänzende private Erwerbsminderungsversicherung abzuschließen, Bestandteil dieser Versicherungen auch Leistungen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung sein, und inwiefern müssten diese mit den Leistungen und Angeboten der gesetzlichen Rentenversicherung abgestimmt sein?

26

Plant die Bundesregierung als Ausgleich für das bereits gesunkene und weiter sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei Erwerbsminderungsrenten eine Pflicht zum Abschluss einer privaten Erwerbsminderungsrente, und müsste diese aus rationalen Erwägungen nicht sowohl risikounabhängig ausgestaltete Prämienzahlungen, einen Kontrahierungszwang für die Versicherungen als auch an die Entscheidung der Rentenversicherung gebundene Leistungsgewährung beinhalten (bitte begründen)? Wäre es dann nach Auffassung der Bundesregierung nicht effizienter, diese Absicherung gleich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten, da so weder ein weiterer Verwaltungsapparat (der der privaten Versicherungen) noch ein die Rendite schmälerndes Gewinninteresse die Beiträge zum Nachteil der Versicherten unnötig in die Höhe treiben würden?

27

Schließt die Bundesregierung aus den Aussagen im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP, dass zukünftig alle Versicherten gezwungen werden könnten, im Rahmen ihrer Riester-Renten und/oder ihrer Betriebsrenten nicht nur eine Altersvorsorge zu betreiben, sondern zusätzlich auch noch das Risiko der Erwerbsminderung abzusichern? Welche Konsequenzen ergeben sich hierbei für die Absicherung der Personen im Falle einer Erwerbsminderung aus der Tatsache, dass der Abschluss einer Erwerbsminderungsversicherung im Rahmen einer freiwilligen (Alters-)Vorsorge verpflichtend sein soll?

28

Kann aus dem Wort „kostenneutral“ geschlossen werden, dass für die zusätzliche Vorsorge keine zusätzlichen Beiträge erhoben und/oder zusätzlichen Zuschüsse vom Staat gezahlt werden sollen, und hätte dies zur Folge, dass die individuell zu erwartende monatliche Rentenzahlung im Alter deutlich niedriger ausfallen dürfte?

29

Ist es aus Sicht der Bundesregierung volkswirtschaftlich sinnvoll, eine obligatorische und umfassende Lebensstandard sichernde Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit, unter anderem zur besseren Risikostreuung und zum solidarischen Ausgleich, kollektivvertraglich in einer gesetzlichen Versicherung zu verankern (bitte begründen und angeben auf welche makroökonomische Theorie und empirische Belege sich die Bundesregierung hierbei stützt)?

30

Welche Einnahmen aus Beiträgen, Gebühren, Provisionen und aus der Überschussbeteiligung (wenn von dieser 30 Prozent bei der Versicherung verbleiben) erwartet die Bundesregierung für die privaten Versicherungsunternehmen und -makler bis zum Jahr 2030, wenn eine, die gesetzliche Rentenversicherung ergänzende, private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos für alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten ab dem 1. Januar 2011 obligatorisch werden würde?

Berlin, den 2. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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