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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schwächung der Wirtschaft durch Riester-Sparen

<span>Hemmung des Wirtschaftswachstums durch Dämpfung des privaten Konsums infolge verstärkter Sparanstrengungen seit Einführung der Riester-Rente, Krisenfestigkeit des umlagefinanzierten Rentensystems gegenüber der kapitalgedeckten Altersvorsorge, unrealistische Annahmen der Bundesregierung zur Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus, Mehrbelastung der Arbeitnehmer durch das Drei-Säulen-Modell gegenüber einer gesetzlichen Rente mit höherem Beitragssatz und paritätischer Arbeitgeberbeteiligung, einseitige Arbeitgeberentlastung durch Deckelung des Beitragssatzes</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/18509. 12. 2009

Schwächung der Wirtschaft durch Riester-Sparen

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Harald Koch, Jutta Krellmann, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Richard Pitterle, Ingrid Remmers und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit den Rentenreformen 2001 und 2004 wurde ein Zielwechsel in der Rentenpolitik eingeleitet. Im Mittelpunkt der gesetzlichen Rentenversicherung steht seitdem nicht mehr die Sicherung des Lebensstandards im Alter, sondern die Höhe des Beitragssatzes. Um einen Anstieg des Beitrags zu vermeiden, hat die Bundesregierung zunächst eine langfristig wirksame deutliche Absenkung des Rentenniveaus, später dann zusätzlich eine Heraufsetzung des Rentenalters beschlossen. Diese Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen von den Beschäftigten durch den staatlich geförderten Aufbau eines privaten Kapitalstocks (Riester-Rente) ohne Arbeitgeberbeteiligung sowie weiteres Altersvorsorgesparen in kapitalgedeckten Systemen ausgeglichen werden.

Es bestehen jedoch begründete Zweifel, dass diese Strategie zur Kompensation des sinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente tatsächlich aufgehen wird. Auf individueller Ebene führt die Strategie zu einer ungenügenden Sicherung im Alter und zu einer einseitigen Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (Logeay, Camille/Meinhardt, Volker/Rietzler, Katja/Zwiener, Rudolf: Gesamtwirtschaftliche Folgen des kapitalgedeckten Rentensystems. Zwischen Illusion und Wirklichkeit, IMK Report Nr. 43/November 2009) zeigt außerdem, dass diese Strategie auch gesamtwirtschaftlich negative Auswirkungen zeitigt, weil das verstärkte Kapitalsparen Wachstumsprobleme erzeugt.

Jede zusätzliche Erhöhung des privaten Sparens für die Alterssicherung bedeutet einerseits den Abzug vom verfügbaren Einkommen in der Gegenwart und damit die Reduktion der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. Andererseits wirkt sich dies wiederum auf die Sachkapitalbildung aus, also die Investitionen. Ob und wie überhaupt in der Zukunft die Renten bezahlt werden können, ist und bleibt eine Verteilungsfrage, die gesamtwirtschaftlich gelöst werden muss. Zusätzliches privates Sparen kann und wird die gesellschaftlichen Probleme nicht lösen, denn eine Gesellschaft kann kein Geldvermögen in die Zukunft transportieren, sondern nur Realkapital.

Unabhängig von den heute kaum zu erfassenden Folgen der Teilprivatisierung der Alterssicherung und den Entwicklungen hinsichtlich des Rentenniveaus und der Zunahme von Altersarmut bis zum Jahr 2030 lässt sich relativ deutlich feststellen, wer die „Hauptgewinner“ der Rentenform sind: Der Beitragssatz bleibt allein für die Arbeitgeber stabil – bis 2020 bei 20 Prozent und bis 2030 bei 22 Prozent. Die Beschäftigten müssen dagegen vier Prozent ihres Bruttolohns in eine Riester-Rente und weitere drei Prozent in eine andere private oder betriebliche Alterssicherung stecken, um das Gesamtversorgungsniveau zu halten.

Weder die Reduzierung des Beitragssatzes bzw. sein geringerer Anstieg noch die staatliche Förderung können diese zusätzlichen Belastungen kompensieren. Real werden die Beschäftigten einen deutlich höheren Anteil vom Lohn zur Finanzierung ihrer Alterssicherung als vor den Reformen aufbringen müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich seit Einführung der Riester-Rente die Sparquote (insgesamt sowie differenziert nach abhängig Beschäftigten, Selbständigen, Rentnerinnen und Rentnern sowie Einkommensquartilen) entwickelt hat?

2

Hat sie Erkenntnisse darüber, welcher Anteil der gestiegenen Sparquote seit 2001 auf ein erhöhtes Vorsorgesparen zurückgeführt werden kann?

3

Hält die Bundesregierung die Ergebnisse der genannten IMK-Studie für stichhaltig, nach denen die Hälfte des Anstiegs der Sparquote seit 2001 auf erhöhtes Vorsorgesparen zurückzuführen ist (bitte begründen)?

4

Wie bewertet sie, dass sich der Studie zufolge die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen so darstellen, dass die durch das Riester-Sparen induzierte schlechtere wirtschaftliche Entwicklung letztlich die „Einsparerfolge“ bei den Ausgaben der Rentenversicherung für den Staat insgesamt wieder zunichte gemacht hat?

5

Kann die Bundesregierung – unabhängig von den konkreten Ergebnissen der Studie – den Zusammenhang bestätigen, dass über die veränderte Einkommensverteilung hinausgehende verstärkte Sparanstrengungen den privaten Konsum dämpfen und eine solche Dämpfung zwangsläufig das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums hemmt, oder wie würde sie den Zusammenhang zwischen sparen und Wirtschaftswachstum beschreiben?

6

Ist die Erhöhung der Sparquote der Beschäftigten nach Auffassung der Bundesregierung eine notwendige Voraussetzung, um beim Renteneintritt ein höheres Kapitalvermögen aus der privaten Altersvorsorge und damit einen Ausgleich für das abnehmende umlagefinanzierte Rentenniveau zu gewährleisten?

7

Kann die Bundesregierung die Effekte der dämpfenden Wirkung durch das Riester-Sparen auf die Konsumnachfrage quantifizieren?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – unabhängig von den Ergebnissen der Studie – aus der Möglichkeit, dass das Riester-Sparen gesamtwirtschaftlich negative Effekte haben könnte, die die erwünschten Einspareffekte zunichte machen?

9

Stimmt die Bundesregierung dem in der genannten Studie aufgestellten Zusammenhang zu, dass eine „alternde Gesellschaft wie die Deutschlands […] zwangsläufig in Zukunft bei Aufrechterhaltung der Sicherungsansprüche für die Älteren einen größeren Teil ihres Volkseinkommens für die zahlenmäßig steigende Rentnergeneration zur Verfügung stellen [muss]“, und welche gesellschaftlichen Gruppen sollen sich ihrer Meinung nach an den sich hierdurch ergebenden Ausgaben zukünftig stärker und welche weniger stark beteiligen?

10

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass auch das Kapitaldeckungsverfahren von Veränderungen der Lebenserwartung oder der Bevölkerungs- und Erwerbsstruktur beeinflusst wird, und welche Zusammenhänge sieht sie in dieser Hinsicht?

11

Welche Risiken und welche Vorteile sind aus Sicht der Bundesregierung für die jeweiligen Verfahren zu identifizieren, und wie hoch schätzt sie diese gegenwärtig und für die Zukunft ein?

12

Stimmt die Bundesregierung zu, dass das umlagefinanzierte deutsche Rentensystem im Vergleich zu kapitalgedeckten Altersvorsorgesystemen besser gegen Krisen des Finanzsystems und der Wirtschaft gefeit ist, weil es mit der Bruttolohn- und Gehaltssumme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine vergleichsweise stabile Einnahmebasis verfügt und nicht insolvent werden kann, und wenn nein, warum vertritt sie hierzu eine andere Auffassung?

13

Würde die Bundesregierung zustimmen, dass, selbst wenn krisenbedingte Verluste kapitalgedeckter Systeme nach einigen Jahren durch wieder steigende Kurse wettgemacht würden, kurzfristig in einer solchen Situation die Konjunktur destabilisierende Wirkungen von ihnen ausgehen?

14

Wie geht die Bundesregierung mit dem in der genannten Studie des IMK geäußerten Vorwurf um, ihre Prognosen für das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente und zusätzlicher kapitalgedeckter Altersvorsorge im Alterssicherungsbericht 2008 seien zu optimistisch, weil die Annahme, die Steuerentlastung durch das Alterseinkünftegesetz würde vollständig zur Alterssicherung gespart, unrealistisch und die unterstellte durchschnittliche Rendite von vier Prozent jährlich zu hoch gegriffen sei?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente und Riester-Rente laut Rentenversicherungsbericht bis 2023 vor allem deshalb stabil gehalten werden kann, weil es infolge der Aussetzung des Riester-Faktors in 2009 zu einem deutlichen Zuwachs des Sicherungsniveaus vor Steuern der gesetzlichen Rente kommt?

16

Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung, dass die Höhe der Bruttostandardrente laut Rentenversicherungsbericht 2009 (Übersicht B 8, S. 38) mit 1 500 Euro im Jahr 2022 voraussichtlich um 81 Euro und damit gut fünf Prozent niedriger liegen wird als noch im Rentenversicherungsbericht 2008 (Übersicht B 8, S. 39) für das entsprechende Jahr prognostiziert?

17

Wie hoch müsste der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gegenwärtig, 2020 und 2030 jeweils liegen, wenn das Bruttorentenniveau auf dem Stand von 2000 gehalten und nicht durch Dämpfungsfaktoren abgesenkt worden wäre bzw. noch würde?

18

Wie stellt sich die daraus ergebende Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der anderen Seite gegenwärtig, 2020 und 2030 dar, wenn die Beschäftigten – wie politisch gewollt – vier Prozent ihres Bruttoeinkommens im Rahmen einer Riester-Rente sparen sowie die Steuerentlastungen durch das Alterseinkünftegesetz in einer weiteren Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge anlegen?

19

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, dass die Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Strategie der Lebensstandardsicherung durch die drei Säulen der Alterssicherung höher ist als wenn die Lebensstandardsicherung weiterhin über die gesetzliche Rente gewährleistet wäre, der Beitragssatz entsprechend höher läge und die Arbeitgeber paritätisch an der Finanzierung beteiligt wären?

20

Stimmt die Bundesregierung zu, dass mit der Deckelung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 allein die Arbeitgeber entlastet werden und die in einer alternden Gesellschaft zwangsläufig wachsenden Lasten der Alterssicherung einseitig den Beschäftigten aufgebürdet werden?

Wenn nein, warum vertritt sie eine andere Auffassung dazu?

21

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung eine solch einseitige Lastenverteilung zu rechtfertigen?

Berlin, den 9. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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