Baufortschritt an Bundesverkehrswegen
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (Bundestagsdrucksache 16/54) beschlossen. Die Beratungen des Deutschen Bundestages zu diesem und einem weiteren Gesetzentwurf des Bundesrates (Bundestagsdrucksache 16/1338) sowie einem Formulierungsvorschlag der Bundesregierung für Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden noch nicht abgeschlossen.
Diese Vorlagen waren für den Verkehrsausschuss der Anlass, am 17. Mai 2006 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen einzuberufen. Darin wurde durch einen Sachverständigen darauf hingewiesen, dass die geplante Beschleunigung der Planungsverfahren in einem gewissen Widerspruch dazu steht, dass bei einer Reihe von Verkehrsprojekten mit deren Bau trotz Vorliegens eines Planfeststellungsbeschlusses bzw. einer Plangenehmigung noch nicht begonnen wurde. Zudem seien in vielen Fällen auch bei bereits begonnenen Bauabschnitten die Baufortschritte oft sehr langsam.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Mit dem Bau welcher bestandskräftigen Planungsabschnitte von Bundesverkehrswegen wurde bislang noch nicht begonnen (Angaben bitte für alle Planungsabschnitte von Bundesfernstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen, getrennt nach Bundesländern, mit Angaben der voraussichtlichen jeweiligen Baukosten, des jeweiligen Datums der Bestandskraftigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der erteilten Plangenehmigung sowie der Angabe, um welches von beiden es sich handelt)?
Bei welchen der in Frage 1 genannten Planungsabschnitten wurde die Gültigkeit von Planfeststellungsbeschluss bzw. Plangenehmigung verlängert?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Baukosten, getrennt nach Bundesfernstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen, für die in Frage 1 genannten Verkehrsprojekte?
Für welche Planungsabschnitte von Bundesverkehrswegen liegen ein Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung vor, die noch nicht bestandskräftig sind (Angaben bitte für alle Planungsabschnitte von Bundesfernstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen, getrennt nach Bundesländern, mit Angaben der voraussichtlichen jeweiligen Baukosten)?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Baukosten, getrennt für Bundesfernstraßen, Schienenwege des Bundes und Bundeswasserstraßen, für die in Frage 4 genannten Verkehrsprojekte?
Der Bau welcher Verkehrsprojekte an Bundesverkehrswegen wurde vor dem 1. Juli 2001 begonnen und bislang noch nicht abgeschlossen (Angaben bitte für alle planfestgestellten und plangenehmigten Bauabschnitte von Bundesfernstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen, getrennt nach Bundesländern, mit Angaben des jeweiligen Datums der Bestandskraftigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung, des jeweiligen Baubeginns, der bereits eingesetzten Bausumme und der zum Abschluss der Arbeiten noch nötigen Bausumme)?
Bei welchen der in Frage 6 genannten Planungsabschnitte wurde die Gültigkeit von Planfeststellungsbeschluss bzw. Plangenehmigung verlängert?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der noch ausstehenden Baukosten, getrennt nach Bundesfernstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen, der in Frage 6 genannten Verkehrsprojekte?
Bei wie vielen Planungsabschnitten von Verkehrsprojekten von Bundesfernstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen wurde bislang insgesamt von der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bzw. einer Plangenehmigung Gebrauch gemacht?