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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die waffentechnische Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, Katar und anderen Golfstaaten

Exporte militärisch oder zur Folter verwendbarer Ausrüstungen sowie in der Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit, erteilte Ausfuhranträge, Genehmigungen und tatsächliche Ausfuhren, Waffenarten, exportierende Unternehmen, Warenwert, Vernichtung alter Kleinwaffen bei Neulieferung, Hermesbürgschaften, Endverbleibskontrollen, Ausstattungsmittel und Ausbildungsprogramme bzw. -hilfen für Militär-, Polizei- und Sicherheitskräfte, möglicher Einsatz von Exportgütern im Jemen, Lizenzproduktion von G36-Sturmgewehren in Saudi-Arabien, Reexporte in Drittstaaten<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/5313.11.2017

Die waffentechnische Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, Katar und anderen Golfstaaten

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutschland ist einer der größten Waffenexporteure weltweit: Nach den Ausfuhren von 2012 bis 2016 landet es laut dem Institut Sipri auf Platz fünf. Trotzdem verweist die Bundesregierung immer wieder darauf, dass sie eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolge, wobei Grundlage die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel sind. Kenntnisse über die Verwendung der genannten Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung aber zumeist nicht vor (z. B. Bundestagsdrucksache 18/13277).

Dem Krieg im Jemen und der Katarkrise zum Trotz: Die Bundesregierung hat auch im Jahr 2017 Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien genehmigt (Bundestagsdrucksachen 18/13149, 18/13204). Kein Hinderungsgrund für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und allgemein in die Golfregion sind darüber hinaus geheimdienstliche Erkenntnisse zur Unterstützung des Salafismus und radikalislamische Bewegungen auch in Deutschland durch Saudi-Arabien, Katar und Kuwait (www.sueddeutsche.de/politik/ruestungsexporte-immer-wieder-genehmigtberlin-waffenexporte-nach-saudi-arabien-1.3291695).

Neben Rüstungskonzernen wie die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG und Heckler & Koch GmbH haben sich auch Rheinmetall und andere einen Namen in der Region gemacht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13277).

Der saudische Vizewirtschaftsminister Mohammad al Tuwaijri wies in einem „Spiegel“-Interview darauf hin, dass Saudi-Arabien bald keine Waffen mehr aus Deutschland brauche: „Wir versuchen, hier eine eigene Rüstungsindustrie aufzubauen, natürlich mit dem Know-how ausländischer Firmen. Daran kann sich jeder beteiligen, auch Deutschland, aber wir werden niemanden zwingen“ (www.spiegel.de/politik/ausland/angela-merkel-in-saudi-arabien-interview-mit-saudischemvize-wirtschaftsminister-a-1145485.html). Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte mit Verweis auf das während ihres Besuchs in Saudi-Arabien am 30. April 2017 geschlossene Abkommen der Verteidigungsministerien für die Ausbildung saudischer Militärkräfte in Deutschland: „Wir können nicht überall auf der Welt deutsche Soldaten haben, aber wir können sehr wohl unser Knowhow weitergeben.“ Deutschland unterstütze, dass Länder zunehmend selber „den Kampf auch durchführen können.“ (vgl. www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/04/2017-04-30-statement-merkel-djidda.html). Deutschland beteiligt sich bereits an diesem Know-how-Transfer. Abgesehen von der G36-Fabrik errichtete Saudi Arabien erst im Jahr 2016 gemeinsam mit dem südafrikanischen Unternehmen Rheinmetall Denel Munition (Pty) Ltd, welches zu 51 Prozent dem Düsseldorfer Konzern Rheinmetall AG gehört, eine Munitionsfabrik im Wert von 240 Mio. US-Dollar. Dort können seither täglich bis zu 300 Artilleriegranaten oder 600 Mörsergranaten hergestellt werden – ohne in die deutsche Rüstungsexportstatistik einzufließen (www.welt.de/wirtschaft/article164153317/Ueber-Umwege-kommt-Saudi-Arabien-weiter-an-deutsche-Waffen.html).

Deutschland baut die militärische Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien aus. Bei einem Besuch von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) in Saudi-Arabien im April 2017 wurde ein Abkommen unterzeichnet, das die Ausbildung saudiarabischer Soldaten durch die Bundeswehr vorsieht. Saudiarabische Militärangehörige sollen dem Abkommen zufolge künftig in Einrichtungen der Bundeswehr ausgebildet werden. Zudem unterzeichneten beide Regierungen eine Absichtserklärung zur polizeilichen Zusammenarbeit, unter anderem sollen saudische Grenzschützerinnen in Deutschland ausgebildet werden (AFP vom 1. Mai 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – aufgeführt werden, sind im Jahr 2017 nach Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Kuweit, Bahrain und Jordanien exportiert worden (bitte entsprechend der Länder den Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)?

2

Welcher Anteil der Ausfuhranträge der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Exporte nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien gehören in die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit (vgl. Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009), und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich darunter auch Software befindet, die zur Abhörung Oppositioneller eingesetzt werden kann?

3

Für wie viele

a) Revolver und halbautomatische Pistolen,

b) Gewehre und Karabiner,

c) Maschinenpistolen,

d) Sturmgewehre,

e) leichte Maschinengewehre,

f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer,

g) rückstoßfreie Gewehre,

h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme wurden im Jahr 2017 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien erteilt (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten)?

4

Wie viele Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren hat die Bundesregierung im Jahr 2017 für Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten)?

5

Für wie viele „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde im Jahr 2017 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien bezogen auf

a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen,

b) gepanzerte Fahrzeuge,

c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge,

d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung und exportierenden Unternehmen/Hersteller auflisten)? (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung und exportierenden Unternehmen/Hersteller auflisten)?

erteilt (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung und exportierenden Unternehmen/Hersteller auflisten)?

6

In welchem Wert wurden im Jahr 2017 Kriegswaffen nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und dem jeweiligen Gesamtwert aufschlüsseln)?

7

Für den Export welcher Rüstungsgüter hat der Bundessicherheitsrat und der Vorbereitende Ausschuss aktuell im Jahr 2017 abschließende Genehmigungsentscheidungen bezogen auf Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien getroffen (bitte entsprechend der Länder die Anzahl der Genehmigungen unter Angabe der Art des Exportgutes, der Anzahl, der Antragsteller und des Gesamtvolumens in Euro auflisten)?

8

Welche Sammelausfuhrgenehmigungen, die derzeit gültig sind, gibt es für Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit, des Gesamtwertes, der Güterliste sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung)?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Jahr 2013 laut Bundestagsdrucksache 18/13648 von der Bundesregierung erteilten Genehmigungen für Ausfuhren von 18 201 vollautomatischen Gewehren im Sinne der Nr. 29c der KWL („Sturmgewehre“) an Saudi-Arabien (Waffen-Typ bzw. -Marke, Lieferant in Deutschland, Abnehmer bzw. Empfänger in Saudi-Arabien, finanzieller Umfang), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zweck die an Saudi-Arabien gelieferten „Sturmgewehre“ exportiert wurden?

10

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Zeitraum von 2013 bis 2016 laut Bundestagsdrucksache 18/13648 von der Bundesregierung erteilten Genehmigungen für Ausfuhren von vollautomatischen Gewehren im Sinne der Nr. 29c der KWL („Sturmgewehre“) an die VAE (bitte entsprechend der Jahre Waffen-Typ bzw. -Marke, Lieferant in Deutschland, Abnehmer bzw. Empfänger in der VAE und finanziellen Umfang auflisten), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zweck die an die VAE gelieferten „Sturmgewehre“ exportiert wurden?

11

Inwieweit wurden seit Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18. März 2015, mit der der „Neu für Alt“-Grundsatz auf eine neue Grundlage gestellt wurde, Genehmigungen für Kleinwaffenexporte (hier ausschließlich ganze Waffen, nicht Teile dafür oder Munition) nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien unter der Maßgabe erteilt, im Gegenzug für die Lieferung von neuen Kleinwaffen alte Kleinwaffen zu vernichten?

12

Inwieweit wurden seit Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18. März 2015, mit der auch der „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“-Grundsatz auf eine neue Grundlage gestellt wurde, Genehmigungen für Kleinwaffenexporte (hier ausschließlich ganze Waffen, nicht Teile dafür oder Munition) nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien unter der Maßgabe erteilt, im Gegenzug für die Lieferung von neuen Kleinwaffen alte Kleinwaffen bei Aussonderung zu vernichten?

13

Welche Hermesbürgschaften für den Export von Gütern nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2012 übernommen (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Datums der Indeckungnahme, der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)?

14

Wie viele der in der Antwort zu Frage 13 aufgeführten Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte nach Jahr, Gut, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)?

15

Inwieweit gab es nach der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die mit den sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Kontrollen zur Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen, ob die von Deutschland an Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind? Wenn ja, wann, in welchem Land und bezogen auf welche Rüstungsexporte? Wenn nein, gab es keinerlei Zweifel an der Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen?

16

Inwieweit gab es im Zuge der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die mit den sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Überprüfungen, ob die von Deutschland an Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind?

17

Wie viele und welche Angehörige der Streitkräfte der Staaten Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr im Jahr 2017 beteiligt (bitte entsprechend der Länder die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?

18

Inwieweit gibt es für das Jahr 2018 Planungen Angehörige der Streitkräfte der Staaten Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien an Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr zu beteiligen (bitte entsprechend der Länder die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?

19

In welchem Umfang will die Bundesregierung Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien im Rahmen des polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms (AAH-P) für die Jahre von 2017 bis 2020 kostenlos Ausstattungsmittel bzw. Ausbildungshilfen gewähren (bitte jeweils pro Land differenzieren und Art der Mittel sowie Ausbildungen präzisieren), und inwiefern ist dabei beabsichtigt, diese Unterstützung von konkreten und messbaren Verbesserungen der Menschenrechtslage abhängig zu machen?

20

Wurden im Jahr 2017 Ausbildungsmaßnahmen für Sicherheitskräfte Saudi-Arabien, Katar, VEA, Kuweit, Bahrain und Jordanien in Deutschland durch die Bundeswehr im Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern vorgenommen, und wenn ja, wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten beantworten)?

21

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in den letzten fünf Jahren genehmigten Ausfuhren von Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten an Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien von diesen nicht im Jemen im Zuge der von Saudi-Arabien seit März 2015 angeführten Militäroperation zum Einsatz kamen?

22

Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung, die aus Deutschland nach Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote von saudischen Marinebasen eingesetzt werden, von denen aus die Seeblockade Jemens durchgesetzt wird?

23

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis über die Anzahl der ausgeführten Teilesätze zum Bau eines G36-Sturmgewehres annäherungsweise, wie viele Gewehre in Saudi-Arabien seit Beginn der Lizenzproduktion 2008 produziert wurden (Bundestagsdrucksache 18/7419, Frage 10) (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?

24

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der Bundesrepublik Deutschland seit Beginn der Lizenzproduktion 2008 eines G36-Sturmgewehres die Zustimmung für einen Reexport an Drittstatten erbeten (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe des Drittstaates auflisten)?

25

Inwieweit hat die Bundesregierung eigene oder Kenntnisse anderer (auch nachrichtendienstliche), ob die Fabrik in Saudi-Arabien trotzdem, dass seit Mitte 2014 keine Ausfuhrgenehmigung für Komponenten für die G36-Produktion in Saudi-Arabien erteilt worden ist, G36-Sturmgewehre produziert?

26

Inwieweit hält es die Bundesregierung für unerheblich, ob die Fabrik in Saudi-Arabien, obwohl seit Mitte 2014 keine Ausfuhrgenehmigung für Komponenten für die G36-Produktion in Saudi-Arabien erteilt worden ist, G36-Sturmgewehre produziert oder nicht, wenn die Bundesregierung doch ein Interesse daran haben müsste, dass Saudi-Arabien nicht in der Lage sein soll, diese Waffen vollständig eigenständig zu produzieren und auf die Zulieferung technologischer Schlüsselkomponenten aus Deutschland angewiesen sein soll (Bundestagsdrucksache 18/7419)?

27

Für welche Komponenten zur Herstellung des Sturmgewehrs G36 hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Schriftlichen Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/11323 Genehmigungen zur Ausfuhr nach Saudi-Arabien erteilt (bitte unter Angabe des jeweiligen Monats der Genehmigung, der Genehmigungssumme sowie der Stückzahl)?

28

Wie viele saudiarabische Militärangehörige sollen nach dem im April 2017 unterzeichneten Abkommen, das die Ausbildung saudiarabischer Soldaten durch die Bundeswehr vorsieht, in Einrichtungen der Bundeswehr ausgebildet werden (bitte entsprechend nach Einrichtung die Anzahl der Auszubildenden und Ausbildungsbereich auflisten)?

29

Aus welchen konkreten Bereichen – neben dem saudiarabischen Grenzschutz – soll gemäß der im April 2017 von Saudi-Arabien und Deutschland unterzeichneten Absichtserklärung zur polizeilichen Zusammenarbeit saudisches Personal in Deutschland ausgebildet werden (bitte auflisten)?

30

Inwieweit schließt die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen (Einzelausfuhrgenehmigungen, Sammelausfuhrgenehmigungen) von Komponenten für den Flugzeugtyp Eurofighter im Rahmen der beabsichtigten Lieferung von 24 Eurofighter von Großbritannien an Katar vor dem Hintergrund der Spannungen mit Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain und der mutmaßlichen Unterstützung terroristischer Gruppen, dass die britische Regierung mit dem Emirat Katar eine Absichtserklärung über die unterzeichnet hat, wodurch die Gefahr besteht, dass mögliche Exportvorbehalte beteiligter Zuliefernationen weitgehend ausgehebelt würden (www.welt.de/wirtschaft/article168749931/Dieser-Deal-verschafft-Katar-noch-mehr-neue-Kampfjets.html)?

Berlin, den 6. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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