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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2017

Ort, Datum und Teilnehmerzahl; Beteiligung der NPD oder anderer rechtsextremer Organisationen, Straftaten nach Deliktgruppen, davon im Bereich PMK-rechts angesiedelt, Täteranzahl, verletzte Personen, Befassung durch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) oder das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA), Übergriffe auf Bewohner seitens des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.11.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/5613.11.2017

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokratischen Partei Deutschland (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.

Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/gewalt-bei-protesten-gegen-asylbewerberheim-in-freital-13667215.html; www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Rechtsextreme-dominieren-Anti-Asyl-Proteste-Zahl-der-Straftaten-steigtmassiv).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2017 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 sind, auflisten)?

2

In welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3

An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (welche) im dritten Quartal 2017 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum beantworten)?

4

Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – politisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?

5

Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf

a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und

b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,

c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen,

d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden einsetzen

kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2017 (bitte Komplexe a bis d getrennt aufführen und nach Bundesländern, Orten, Ortsteil, Straße und Datum auflisten)?

Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts?

6

Wie stellt sich die Aufteilung der Komplexe 5a und 5b für das Jahr 2017 bisher dar?

7

Welche Delikte wurden in den in Frage 5 erfragten Fällen jeweils seit Jahresbeginn 2017 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?

8

Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in der auf die Frage 5 gelieferten Tabellen aufführen)?

9

Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 5 aufgeführten Angriffe?

10

Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 5 gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, Anzahl der Ermittlungsverfahren, politischen Hintergrund der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?

11

Zu welchen konkreten in Frage 5 erfragten Taten seit Jahresbeginn 2017 konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Tätern liegen Vorerkenntnisse im Sinne der PMK-rechts vor?

12

Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im dritten Quartal 2017 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?

13

Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

14

Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im dritten Quartal 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum, konkreten Verstößen und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?

15

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen aufführen)?

Berlin, den 7. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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