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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zur Rente für besonders langjährig Versicherte

Fraktion

DIE LINKE

Datum

01.06.2026

Aktualisiert

02.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/618301.06.2026

Zur Rente für besonders langjährig Versicherte

der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde im Jahr 2007 zusammen mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab 2012 beschlossen (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz). Unter anderem Personen, die 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenversicherung Beiträge einbezahlt haben, hatten dadurch die Möglichkeit, nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Durch das im Jahr 2014 beschlossene RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze für diese Rentenart für vor 1964 geborene Personen abgesenkt. Personen, die vor 1953 geboren wurden, durften nach dem neuen Gesetz bereits mit 63 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Da die neuen Regelungen jedoch erst am 1. Juli 2014 in Kraft traten, war eine Inanspruchnahme dieser Rentenart mit 63 de facto nur für eineinhalb Geburtsjahrgänge möglich. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 wurde die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 haben, wie ursprünglich vorgesehen, erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf diese Rentenart.

Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte wird unter anderem von Arbeitgeberverbänden und Wirtschaftsvertretern aktiv vorangetrieben, auch mit Verweis auf die nach ihrer Auffassung hohen Kosten. Zudem versprechen sich manche Akteurinnen und Akteure, die eine Abschaffung dieser Rentenart fordern, große Einsparungen als Folge einer solchen Abschaffung. Dies geschieht aus Sicht der Fragestellenden aber häufig ohne eine solide empirische Grundlage. Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden mit dieser Kleinen Anfrage genauere Informationen zu den tatsächlichen Kosten der Rente für besonders langjährig Versicherte und zu den möglichen Folgen ihrer Abschaffung für die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung erlangen. Zudem wollen die Fragestellenden ein detailliertes Bild über die Personen schaffen, die diese Rentenart in den letzten Jahren in Anspruch genommen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten, die in den letzten fünf Jahren jährlich durch die Rente für besonders langjährig Versicherte für die gesetzliche Rentenversicherung entstanden sind (bitte zusätzliche Kosten in Abgrenzung zu den Gesamtausgaben für die Rente für besonders langjährig Versicherte angeben)?

2

Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie hoch die jährlichen Einsparungen der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten zehn Jahren durch die mögliche Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte wären, und wenn ja, wie lauten diese?

3

Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, welche finanziellen Auswirkungen die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte hätte, wenn die von der Abschaffung Betroffenen künftig die Rente für langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also nach Vollendung des 63. Lebensjahres, in Anspruch nehmen würden, und wenn ja, wie lauten diese?

4

Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, ob die mögliche Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte über mehrere Jahre hinweg zu Mehrkosten (Mindereinnahmen und Mehrausgaben) für die gesetzliche Rentenversicherung führt, insbesondere, wenn die von der Abschaffung Betroffenen künftig die Rente für langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also nach Vollendung des 63. Lebensjahres, in Anspruch nehmen und wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihr ggf. vorliegenden Berechnungen die maximale Höhe dieser Mehrkosten (bitte die Größenordnung der Mehrkosten angeben, falls eine genaue Schätzung nicht möglich ist), und wenn ja, wie lauten diese?

5

Kann die aktuelle Rente für besonders langjährig Versicherte aus Sicht der Bundesregierung einen Anreiz zur Weiterarbeit für diejenigen schaffen, die sonst die Möglichkeit hätten, ihre Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt (auch mit Abschlägen) in Anspruch zu nehmen?

6

Welcher Anteil der Personen der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, die bereits eine Altersrente in Anspruch genommen haben und bis zum Erreichen der für jeden Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze für die Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI mindestens 40 und höchstens 43 Jahre anrechenbare Zeiten nach § 51 Absatz 3a SGB VI aufwiesen oder, soweit entsprechende Daten vorliegen im Falle eines Renteneintritts vor Erreichen der genannten Altersgrenze, unter der Annahme, dass die Zeiten zwischen Renteneintritt und Erreichen der genannten Altersgrenze Pflichtbeitragszeiten hätten sein können, aufweisen würden, nahm eine Altersrente vor Erreichen der oben genannten Altersgrenze in Anspruch (bitte für jede Geburtskohorte getrennt nach Frauen und Männern ausweisen)?

7

Welcher Anteil der Personen der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, die bereits eine Altersrente in Anspruch genommen haben und bis zum Erreichen der für jeden Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze für die Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI mindestens 45 Jahre anrechenbare Zeiten nach § 51 Absatz 3a SGB VI aufwiesen oder, soweit entsprechende Daten vorliegen im Falle eines Renteneintritts vor Erreichen der genannten Altersgrenze, unter der Annahme, dass die Zeiten zwischen Renteneintritt und Erreichen der genannten Altersgrenze Pflichtbeitragszeiten hätten sein können, aufweisen würden, nahm eine Altersrente vor Erreichen der oben genannten Altersgrenze in Anspruch (bitte für jede Geburtskohorte getrennt nach Frauen und Männern ausweisen)?

8

Welche Annahmen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung zur Höhe der nicht beitragsgedeckten Leistungen für Altersrenten vor Regelaltersgrenze zugrunde und welcher Anteil der geschätzten 13,3 Mrd. Euro für diese Leistungen im Jahr 2023 (siehe www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/nicht-beitragsgedeckte-leistungen.html) entfällt auf die Rente für besonders langjährig Versicherte (bitte auch die Anteile der anderen relevanten Altersrentenarten ausweisen)?

9

Wie hoch war die durchschnittliche Anzahl von Monaten mit Beitragszeiten bzw. mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bei Zugängen zur Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten fünf Jahren (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)?

10

Welcher Anteil der Zugänge zur Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten fünf Jahren verfügte nach Kenntnis der Bundesregierung über 40 Jahre oder mehr Beitragszeiten bzw. Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)?

11

In welchem Alter haben die Zugänge zur Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt ihre ersten Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet?

12

Welcher Anteil der Zugänge zur Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten fünf Jahren hatte nach Kenntnis der Bundesregierung einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und welcher Anteil einen beruflichen Ausbildungsabschluss?

13

Wie verteilen sich die Zugänge zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte in den letzten fünf Jahren nach zuletzt ausgeübtem Beruf, Wirtschaftsabschnitt bzw. Branche, Qualifikationsniveau und Stellung im Beruf?

14

Wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten für die Zugänge in die Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten fünf Jahren (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

15

In welchen anderen europäischen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung abschlagsfreie Rentenzugänge für Personen mit langen Erwerbsbiografien möglich und mit welchem Alter können Personen, die seit ihrem 20. Lebensjahr erwerbstätig waren, in diesen Ländern eine abschlagsfreie Rente frühestens in Anspruch nehmen?

Berlin, den 15. Mai 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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