BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit IS-Rückkehrern

Beteiligung von Dschihadisten aus Deutschland an Kampfhandlungen in Syrien und im Irak: Ausreisezeitpunkt, Männer und Frauen, Minderjährige, Staatsangehörigkeit, unterstützte dschihadistische Gruppierung, Tote bei Kampfhandlungen, gezielte Tötungen, Gefangennahme durch Anti-IS-Kräfte, Todesstrafe, Umgang mit minderbelasteten Personen, Verhöre durch deutsche Nachrichtendienste, Situation aus Deutschland stammender Ehefrauen und Familien von IS-Kämpfer, Hilfestellung der Bundesregierung (Fall Nadja R.), Absetzbewegung von IS-Kämpfern in die Türkei und andere Drittstaaten; Rückkehrer, Ermittlungsverfahren, Inhaftierung, Gefahrenprognose und Gefahrenabwehr<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/6513.11.2017

Umgang mit IS-Rückkehrern

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Syrien und dem Irak hat der sogenannte Islamische Staat (IS) in den letzten Monaten entscheidende militärische Niederlagen erlitten. Im Irak verlor er mit Mosul die größte von ihm kontrollierte Stadt. In Syrien befreiten die von der internationalen Anti-IS-Koalition unterstützten Demokratischen Kräfte Syriens (DKS) nach langen Kämpfen im Oktober 2017 die IS-Hauptstadt Rakka (www.n-tv.de/politik/Europa-fuerchtet-viele-IS-Heimkehrer-article20092416.html).

Die massiven Gebietsverluste des selbsternannten Kalifats führen dazu, dass insbesondere ausländische Dschihadistinnen und Dschihadisten versuchen, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Eine Reihe ausländischer IS-Kämpfer, aber auch deren Ehefrauen und Kinder befinden sich in Flüchtlings- bzw. Gefangenenlagern in Syrien und im Irak (www.hessenschau.de/panorama/is-anhaengerinnadja-r-kommt-nach-deutschland-zurueck,is-anhaengerin-100.html).

Einige Regierungen ermutigen die Kämpfer der Anti-IS-Koalition, ausländische Dschihadisten nach Möglichkeit zu töten. So erklärte die französische Verteidigungsministerin Florence Parly, es sei „das Beste“, wenn Dschihadisten in den Kämpfen umkämen. Das sei die einzige Möglichkeit, ihre Rückkehr zu verhindern. Auch der US-Sonderbeauftragte für die Anti-IS-Koalition, Brett H. McGurk, benannte es als Ziel der Mission, dass jeder ausländische Kämpfer in Syrien sterbe (www.fr.de/politik/terror/is-kaempfer-in-rakka-hauptsache-sie-kommen-nicht-lebend-zurueck-a-1373878).

In Syrien werden ausländische IS-Kämpfer, die sich ergeben haben und in Gefangenschaft der DKS gelangt sind, auch von ausländischen Geheimdiensten verhört (www.hessenschau.de/panorama/is-anhaengerin-nadja-r-kommt-nachdeutschland-zurueck,is-anhaengerin-100.html, www.n-tv.de/politik/Geheimdienste-sollen-IS-Kaempfer-haben-article20090512.html).

Mit Hilfe von Reportern der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ richtete die 31-jährige IS-Anhängerin Nadja R. aus einem Gefangenenlager der DKS in Nordsyrien einen Hilferuf an die Bundesregierung. Mit Unterstützung des konsularischen Service des Auswärtigen Amtes soll die deutsche Staatsbürgerin mit ihren Kindern in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren (www.hessenschau.de/panorama/is-anhaengerin-nadja-r-kommt-nach-deutschland-zurueck,is-anhaengerin-100.html).

Der Verfassungsschutz warnt unterdessen vor einem „großen Sicherheitsrisiko“ durch radikalisierte, stramm islamistisch erzogene und traumatisierte Kinder deutscher IS-Kämpfer, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren (www.zeit.de/news/2017-10/19/terrorismus-terror-kinder-angst-vor-jungendschihadisten-in-deutschland-19160802).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Personen aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt seit 2011 nach Syrien und in den Irak ausgereist, um dort dschihadistische Gruppierungen zu unterstützen oder diesen beizutreten (bitte nach Zeitpunkt der Ausreise; deutschen Staatsbürgern, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Ausländern mit Aufenthaltstitel in Deutschland; Männern und Frauen; zum Zeitpunkt ihrer Ausreise Minderjährigen; Name der dschihadistischen Organisation aufschlüsseln)?

2

Wie viele Dschihadisten aus Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an Kampfhandlungen in Syrien und im Irak beteiligt (bitte jeweils angeben, welchen dschihadistischen Gruppierungen sich diese Personen angeschlossen haben oder in welche Gruppierungen sie später gegebenenfalls übertraten)?

a) Wie viele Dschihadisten aus Deutschland wurden im Zuge von Kampfhandlungen in Syrien und im Irak getötet?

b) Wie viele männliche Dschihadisten aus Deutschland sind zwischenzeitlich wieder aus Syrien oder dem Irak nach Deutschland zurückgekehrt, ohne erneut in die Kriegsgebiete auszureisen (bitte nach Jahren und für 2017 nach Quartalen aufschlüsseln)?

3

Gegen wie viele Personen aus Deutschland, die sich dschihadistischen Gruppierungen in Syrien und im Irak angeschlossen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und aufgrund welcher Straftatbestände strafrechtliche Verfahren in Deutschland eingeleitet (bitte angeben, welchen Gruppierungen diese Personen zugerechnet werden)?

Zu welchen Ergebnissen (Urteile, Einstellungen etc.) führten diese Verfahren jeweils?

Wie viele Verfahren laufen noch?

a) Wie viele dieser Personen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, sind zwischenzeitlich nach Deutschland zurückgekehrt?

b) Wie viele Dschihadisten aus Deutschland wurden nach ihrer Rückkehr in Untersuchungshaft genommen (bitte nach Jahren und für 2017 nach Quartalen aufschlüsseln), und wie viele von ihnen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft?

4

Wie viele aus Deutschland stammende Frauen, die sich dschihadistischen Gruppierungen im Syrien oder im Irak angeschlossen hatten oder dort Dschihadisten heirateten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung wann zwischenzeitlich wieder nach Deutschland zurückgekehrt?

a) Gegen wie viele dieser Frauen wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Straftatbestände und mit welchem Ergebnis eingeleitet?

b) Wie viele dieser Frauen kamen nach ihrer Rückkehr in Untersuchungshaft oder befinden sich derzeit noch in Untersuchungshaft?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Staatsbürger (auch mit doppelter Staatsbürgerschaft), die in Syrien und im Irak in Gefangenschaft von Anti-IS-Kräften geraten sind?

a) Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die sich dschihadistischen Gruppierungen angeschlossen hatten, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Gefangenenlagern welcher Anti-IS-Kräfte in Syrien und im Irak (bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?

b) Wie viele der Gefangenen mit deutscher Staatsbürgerschaft gerieten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge von Kampfhandlungen in Gefangenschaft, und wie viele ergaben sich freiwillig den Anti-IS-Kräften?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umgang der jeweiligen Anti-IS-Kräfte (irakische und syrische Regierungstruppen sowie ihre jeweiligen Verbündeten, US-geführte Anti-IS-Allianz in Syrien, Demokratische Kräfte Syriens DKS und Volksverteidigungseinheiten YPG in Syrien, kurdische Peschmerga im Irak etc. mit gefangenen mutmaßlichen IS-Anhängern?

a) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßliche IS-Unterstützer in diesen Ländern von welchen Gerichten nach welchem Recht verurteilt? Inwieweit droht IS-Unterstützern die Todesstrafe?

b) Welche Regelungen zur Freilassung von minderbelasteten Personen, die sich nicht an Kampfhandlungen oder Kriegsverbrechen beteiligt haben, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den jeweiligen Anti-IS-Kräften?

7

Sind der Bundesregierung Äußerungen der französischen Verteidigungsministerin Florence Parly und des US-Gesandten für die Anti-IS-Koalition Brett H. McGurk bekannt, wonach es „das Beste“ bzw. Ziel der Mission sei, wenn ausländische Dschihadisten in Syrien getötet werden, um ihre Rückkehr zu verhindern (www.fr.de/politik/terror/is-kaempfer-inrakka-hauptsache-sie-kommen-nicht-lebend-zurueck-a-1373878)?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Äußerungen bezüglich der aus Deutschland stammenden Dschihadisten?

b) Teilt die Bundesregierung als Mitglied der internationalen Anti-IS-Koalition die Auffassungen von Florence Parly und Brett H. McGurk bezüglich der ausländischen Dschihadisten? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der US-Regierung und der französischen Regierung ihre abweichende Ansicht deutlich gemacht?

c) Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung darum, dass aus Deutschland stammende IS-Kämpfer in Syrien und im Irak oder durch eine Rückkehr nach Deutschland ein rechtsstaatliches Verfahren erhalten können?

8

Auf welche Weise bemüht sich die Bundesregierung, Auskunft über das Schicksal von Dschihadisten aus Deutschland in Syrien und im Irak zu erlangen?

9

Inwieweit und mit welchem Ziel sind Vertreter deutscher Nachrichtendienste an Verhören von gefangenen IS-Kämpfern in Syrien und im Irak beteiligt?

10

Inwieweit, in welcher Form und mit welchem Ziel steht die Bundesregierung mit den jeweiligen Anti-IS-Kräften in Syrien und im Irak bezüglich deutscher IS-Unterstützer, die in Gefangenschaft geraten sind, in Kontakt (bitte aufschlüsseln nach Anti-IS-Koalition, Demokratischen Kräften Syriens, Demokratischer Föderation Nordsyrien, Syrische Regierung, Irakische Regierung, Kurdische Regionalregierung und Peschmerga sowie gegebenenfalls weiteren Kräften wie Russland, Iran und Türkei)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass aus Deutschland stammende Dschihadisten sich nach der weitgehenden Niederlage des IS in Syrien und im Irak aus Angst vor Strafverfolgung in Deutschland, oder um ihren Kampf an anderer Stelle fortzusetzen, in Drittländer absetzen?

a) Welche Drittländer sind dies?

b) Wie ist der Umgang dieser Drittländer mit identifizierten ausländischen IS-Anhängern?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine Ausreise von ausländischen IS-Anhängern aus Syrien und dem Irak in die Türkei oder über die Türkei in Drittländer bzw. ihre Herkunftsstaaten?

a) Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung vom Umgang der Türkei mit identifizierten ausländischen IS-Anhängern sowie solchen mit doppelter deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft?

b) Inwieweit müssen diese Personen Strafverfolgung in der Türkei befürchten?

c) Inwieweit droht ihnen eine Abschiebung oder Auslieferung an ihr Herkunftsland?

d) Was passierte nach Kenntnis der Bundesregierung mit den „hunderten von IS“-Kämpfern oder ehemaligen -Kämpfern, die sich im September dieses Jahres in der Region Idlib an der Grenze zur Türkei zum Übertritt massiert hatten (www.theguardian.com/world/2017/sep/12/hundreds-ofisis-defectors-mass-on-syrian-border-hoping-to-flee)?

e) Wie viele deutsche IS-Anhängerinnen und Anhänger bzw. Anhänger anderer in Syrien und im Irak aktiver dschihadistischer Gruppierungen wurden bislang von der Türkei an Deutschland ausgeliefert bzw. nach Deutschland abgeschoben?

f) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von deutschen IS-Anhängern bzw. Anhängern anderer in Syrien und im Irak aktiver dschihadistischer Gruppierungen in türkischer Straf- oder Untersuchungshaft?

g) Welche Form der Zusammenarbeit gibt es derzeit zwischen deutschen und türkischen Sicherheitsbehörden bezüglich der Rückkehrbewegungen von IS-Kämpfern aus Syrien und dem Irak nach Europa?

13

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation von aus Deutschland stammenden Ehefrauen bzw. Familien von IS-Kämpfern im Irak und in Syrien?

a) Wie viele aus Deutschland stammende Familien von IS-Kämpfern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlings- oder Gefangenenlagern, und wie ist die humanitäre Situation in diesen Lagern?

b) Inwieweit und in welcher konkreten Form bemüht sich die Bundesregierung grundsätzlich um eine Rückkehr der deutschen Ehefrauen und Familien von IS-Kämpfern nach Deutschland?

c) Wie viele deutsche Ehefrauen und Kinder von IS-Kämpfern wurden zu welchem Zeitpunkt mit Hilfe deutscher Behörden in die Bundesrepublik zurückgebracht?

14

Welche konkrete Hilfestellung hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt für eine Rückkehr der deutschen IS-Anhängerin Nadja R. und ihrer Kinder aus einem Lager in Nordsyrien in die Bundesrepublik Deutschland geleistet (www.hessenschau.de/panorama/is-anhaengerin-nadja-r-kommtnach-deutschland-zurueck,is-anhaengerin-100.html)?

a) In welchem Lager an welchem Ort genau und in welcher Situation befand sich Nadja R. zum Zeitpunkt ihrer Kontaktaufnahme mit deutschen Behörden?

b) Welche Rolle spielte ein von Nadja R. mit Hilfe von Reportern der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ verbreiteter Hilferuf über Video an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für die Heimholung der deutschen IS-Anhängerin?

c) In welchem Land befindet sich Nadja R. derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

d) Auf welchem genauen Weg hat Nadja R. Syrien verlassen und ist nach Deutschland zurückgereist, falls die Rückkehr bereits stattgefunden hat?

e) Inwieweit und durch welche deutschen Behörden gab es zu welchem Zeitpunkt bezüglich Nadja R. eine Kontaktaufnahme zur US-geführten Anti-IS-Allianz, zu den DKS, den YPG/YPJ oder der Administration der Demokratischen Föderation Nordsyrien.

f) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Nadja R., die aufgrund ihrer IS-Anhängerschaft oder damit verbundener Straftatbestände gegen sie eingeleitet wurden?

g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation und den derzeitigen Aufenthaltsort des aus Hamburg stammenden Ehemanns von Nadja R. und IS-Kämpfers Cem K. oder bemüht sie sich, an solche Kenntnisse zu kommen, und inwieweit und in welcher Form ist die Bundesregierung bestrebt, sich für eine Rückkehr von Cem K. nach Deutschland einzusetzen?

15

Welche konkreten Risiken und Gefahren sieht die Bundesregierung von (ehemaligen) IS-Anhängerinnen und -Anhängern bzw. Anhängern anderer dschihadistischer Gruppierungen ausgehen, die nach Deutschland zurückkehren?

16

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die von zurückkehrenden (mutmaßlich ehemaligen) IS-Anhängern und anderen Dschihadisten ausgehenden Gefahren zu ermitteln und Risiken vorzubeugen?

17

Welche besonderen Risiken sieht die Bundesregierung von minderjährigen Rückkehrern aus dem IS-Kalifat ausgehen?

a) Wie viele Minderjährige im Alter von über zwölf Jahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus den IS-Gebieten nach Deutschland zurückgekehrt, und was geschah mit diesen nach ihrer Rückkehr?

b) Mit wie vielen Minderjährigen im Alter von über zwölf Jahren, die aus den IS-Gebieten nach Deutschland zurückkehren können, rechnet die Bundesregierung?

c) Welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention aber auch zur Betreuung dieser Jugendlichen ergreifen die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis die Landesbehörden?

Berlin, den 9. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen