BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Teilnahme Deutschlands an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der Europäischen Union

Unterrichtung des Bundestages bzw. der CDU/CSU-Fraktion, Ausgestaltung der Verpflichtungen im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), Erhöhung der Verteidigungsausgaben, haushalterische Auswirkungen, Zeitpunkt der Beschlussfassung, teilnehmende EU-Mitgliedstaaten, Konsequenzen für die Bundeswehr, Verpflichtung zum Beitritt zu EUROMARFOR oder EUROGENDFOR<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/10614.11.2017

Die Teilnahme Deutschlands an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der Europäischen Union

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Niema Movassat, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer letzten Kabinettssitzung am 18. Oktober 2017 hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der Europäische Union (SSZ) gemäß Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 des Vertrags über die Europäische Union beschlossen.

Diese Teilnahmeabsicht soll von der nur geschäftsführenden, nicht mehr im Amt befindlichen Bundesregierung am 13. November 2017 im Rat der Europäischen Union (EU) notifiziert werden. Damit würde Deutschland verschiedene, weitergehende, politisch bindende Verpflichtungen entsprechend des Protokolls über die SSZ eingehen, etwa beim Ausbau der nationalen Beiträge zu den Verteidigungsfähigkeiten und bei der möglichst weitgehenden Angleichung des Verteidigungsinstrumentariums, insbesondere bei der Ermittlung des militärischen Bedarfs. Damit wird die „Verteidigungsunion“ der EU vorangetrieben, die aus Sicht der Fragesteller die falsche Antwort der EU auf die Krise der EU und das mit der Wahl Donald Trumps geänderte Verhältnis zu den USA ist.

Der förmliche Beschluss über die Begründung der SSZ im Rat der EU wird schon für den 11. Dezember 2017 angestrebt. Damit könnte eine geschäftsführende Bundesregierung weitreichende Verpflichtungen zur Aufrüstung eingehen, ohne dass sie von den grundgesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen für Verteidigung, für Auswärtige Angelegenheiten und für die Angelegenheiten der Europäischen Union parlamentarisch kontrolliert würde. Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sollte nach Auffassung der Fragesteller auch der Haushaltsausschuss das Thema beraten können.

Darüber hinaus wurde der Deutsche Bundestag nach Ansicht der Fragesteller nicht ausreichend informiert, obwohl das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) die Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der EU umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend über die Willensbildung der Bundesregierung, den Verlauf der Beratungen innerhalb der Organe der EU und die Stellungnahmen anderer Mitgliedstaaten zu unterrichten. Diese Unterrichtungspflicht gilt auch für alle vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wann und auf welchem Weg hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über ihre Willensbildung zur Teilnahme an der SSZ und die Stellungnahmen anderer Mitgliedstaaten unterrichtet, und inwiefern hat sie damit ihre Verpflichtungen zur umfassenden und frühestmöglichen Unterrichtung nach dem EUZBBG erfüllt?

2

Inwiefern wurden Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion bereits vor der Unterrichtung des Deutschen Bundestages darüber informiert, wie die entsprechende Pressemitteilung der CDU/CSU vom 18. Oktober 2017, dem Tag der Beschlussfassung, nahelegt?

3

In welchen Ratsarbeitsgruppen und anderen Gremien auf EU-Ebene wurden bisher Diskussionen und Vorverhandlungen zur genauen Ausgestaltung der Verpflichtungen im Rahmen der SSZ geführt, und inwieweit hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über den Verlauf der Beratungen informiert?

4

Welche Details zu den Verpflichtungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 2 des Protokolls über die SSZ konnten bereits abschließend geregelt werden, welche Details werden noch diskutiert, und welche Positionen nimmt die Bundesregierung dabei jeweils ein?

5

Inwiefern wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag unverzüglich über sämtliche Planungsunterlagen einschließlich des nationalen Umsetzungsplans sowie Informationen über die finanziellen Auswirkungen der SSZ unterrichten und eine parlamentarische Kontrolle der Beschlüsse zum nationalen Umsetzungsplan ermöglichen?

6

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der SSZ verbindlich verpflichten sollen, mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die „Verteidigung“ auszugeben?

7

Haben sich andere EU-Mitgliedstaaten für eine solche Verpflichtung auf das Zwei-Prozent-Ziel eingesetzt, und welche waren dies?

8

Inwiefern strebt die geschäftsführende Bundesregierung dieses Zwei-Prozent-Ziel an?

9

Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen ergeben sich voraussichtlich für den Bundeshaushalt aus den im Rahmen der SSZ eingegangenen Verpflichtungen?

10

Inwiefern sieht die Bundesregierung ein politisches Problem darin, dass die geschäftsführende Regierung Verpflichtungen zur Aufrüstung verhandeln und eingehen könnte, die die neu zu wählende Regierung binden und ihren Entscheidungsspielraum in der SSZ beschneiden würde?

11

Warum tritt die Bundesregierung nicht für eine spätere Beschlussfassung über die Begründung der SSZ ein, die eine effektive parlamentarische Begleitung und Kontrolle des Verhandlungsprozesses und eine Entscheidung einer nach der Wahl zum 19. Bundestag demokratisch neu zu legitimierenden Bundesregierung ermöglichen würde?

12

Wann haben welche Mitgliedstaaten jeweils förmlich mitgeteilt, an der SSZ teilnehmen zu wollen?

13

Wann haben welche Mitgliedstaaten jeweils informell mitgeteilt, an der SSZ teilnehmen zu wollen?

14

Welche Mitgliedstaaten wollen derzeit nicht an der SSZ teilnehmen und aus welchen Gründen?

15

Welche konkreten Konsequenzen ergeben sich aus der Teilnahme an der SSZ f��r die Ausplanung der Grundstruktur oder der Einsatzstruktur der Bundeswehr bzw. die neue Konzeption der Bundeswehr in den Jahren bis 2031?

16

Welche konkreten neuen Strukturen werden in diesem Zusammenhang nach heutigem Planungsstand durch die SSZ geschaffen bzw. welche Änderungen ergeben sich innerhalb existierender Verbände und Einrichtungen (bitte auflisten)?

17

Wird die Bundesregierung sich im Rahmen der SSZ zum deutschen Betritt zu EUROMARFOR oder EUROGENDFOR verpflichten?

18

Inwiefern hat die Bundesregierung in den Verhandlungen zur SSZ erklärt, dass der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für Bundeswehreinsätze nicht zur Disposition steht?

19

Welche möglichen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Deutschland aus der in Artikel 2 Absatz c des Protokolls festgelegten Verpflichtung gegebenenfalls die nationalen Beschlussfassungsverfahren zu überprüfen?

20

Kann die geschäftsführende Bundesregierung einen entsprechenden Vorstoß zur Aufweichung des Parlamentsvorbehalts aus der Bundesregierung in der Zukunft ausschließen?

21

Inwiefern sieht die Bundesregierung politische Widersprüche und inwiefern Synergieeffekte zwischen den nationalstaatlichen Industriepolitiken, einer europäischen Industriepolitik und der europäischen Sicherheitspolitik im Zusammenhang mit der SSZ?

22

Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung angesichts der fehlenden grundgesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse für Verteidigung und für Angelegenheiten der Europäischen Union um die ergänzende und erläuternde mündliche Unterrichtung des Deutschen Bundestages entsprechend des EUZBBG?

23

Wird die Bundesregierung in Zukunft die umfassende Unterrichtung des Deutschen Bundestages sicherstellen und entsprechende Dokumente der Vorbereitungsgruppen zur Verfügung stellen?

Berlin, den 15. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen