Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, die Bundestagsdrucksache 18/11262). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2016 bei einem historischen Höchstwert von 71,4 Prozent.
Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach zunächst negativer Entscheidung des BAMF. Werden auch hier nur inhaltliche Entscheidungen betrachtet (55,4 Prozent aller Gerichtsverfahren enden mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“), lag die bereinigte Schutzquote im Gerichtsverfahren im Jahr 2016 bei 29,4 Prozent, bei afghanischen, iranischen oder somalischen Geflüchteten lag sie bei 60 Prozent und höher (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 11). Ende Juni 2017 waren insgesamt 321 837 Asylverfahren bei den Gerichten anhängig – das ist fast eine Verfünffachung der Verfahren innerhalb eines Jahres (Bundestagsdrucksache 18/13703, Antwort zu Frage 8).
273 Asylsuchende waren im Jahr 2016 von Asyl-Flughafenverfahren betroffen. Im Ergebnis wurde 68 Schutzsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
36,2 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2016 waren Kinder. 5 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 93,8 und 97 Prozent lag. Gestiegen ist 2016 die Zahl der zurückgewiesenen oder zurückgeschobenen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten: Das betraf 649 Kinder und Jugendliche (2015: 31), 278 von ihnen kamen aus Afghanistan (erst seit Dezember 2015 erfasst die Bundespolizei 16- und 17-Jährige als unbegleitete Minderjährige; vgl. Bundestagsdrucksache 18/7625, Antwort zu Frage 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebehindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2017, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/ GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung (darunter Familienasyl), internationaler Flüchtlingsschutz (darunter Familienschutz), subsidiärer Schutz (darunter Familienschutz), nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei machen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die bereinigte Gesamtschutzquote, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu Frage 1a differenzieren)?
Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die bereinigten Schutzquoten für die Herkunftsländer Afghanistan, Irak, Iran, Somalia, Türkei und Äthiopien im bisherigen Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 differenziert nach Bundesländern (bitte jeweils auch die absolute Fallzahl der Entscheidungen in den jeweiligen Bundesländern und Gesamtzahlen für alle Bundesländer nennen)?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in den Ländern Bayern, Brandenburg und Sachsen die bereinigten Schutzquoten bei den Herkunftsländern Afghanistan, Irak und Iran (das sind Herkunftsländer mit in der Regel hohen absoluten Fallzahlen) sowohl 2016 als auch im ersten Halbjahr 2017 immer unterhalb des Bundesdurchschnitts lagen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13670, Antwort zu Frage 10), was nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht mit der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13670 zu den Fragen 2 bis 5 gegebenen Antwort erklärt werden kann (denn bei der vergleichenden Betrachtung bereinigter Schutzquoten in Bezug auf gleiche Herkunftsländer spielt es keine Rolle, inwieweit bestimmte Herkunftsländer nicht von allen Außenstellen gleichermaßen bearbeitet werden oder welchen Anteil Dublin-Verfahren in einzelnen Außenstellen haben; zugleich schließen hohe Fallzahlen Verzerrungen durch zufällige Ungleichverteilungen der Einzelfälle weitgehend aus; wären die Abweichungen zufällig, müssten die Quoten zudem auch mal oberhalb und nicht durchgängig unterhalb der Durchschnittswerte liegen; bitte ausführen)?
Inwieweit treffen Informationen der „Bergedorfer Zeitung“ zu, wonach die Frage, wie hoch die Anerkennungsquote sei, auch von den Referatsleitern der jeweiligen BAMF-Außenstelle abhänge und davon, welche Richtlinien diese an ihre Mitarbeiter weitergeben (www.bergedorfer-zeitung.de/incoming/article212221939/Chance-auf-Asyl-schwankt.html), wie viele Gespräche mit welchem Führungspersonal hat es zu dieser Frage bislang gegeben, und sind die Informationen der Zeitung zutreffend, mehrere Führungskräfte seien bereits versetzt worden, weil ihre „Performance“ nicht gestimmt habe (was heißt das konkret), etwa in Bremen, Karlsruhe und Trier (bitte ausführlich darstellen)?
Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im bisherigen Jahr 2017 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe hierfür?
Welche Daten und Erfahrungen liegen bislang zur Auswertung von Datenträgern Asylsuchender durch das BAMF vor (bitte so genau wie möglich darlegen und mit konkreten Angaben zur Zahl/zum Anteil der Betroffenen, ihrer Herkunft, Ergebnissen der Untersuchungen usw. beantworten), und in welchem Umfang haben diese Maßnahmen bislang dazu geführt, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft/Identität/Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestätigen (bitte so konkret wie möglich unter Angabe konkreter Zahlen beantworten)?
Inwieweit kann die Auswertung von Datenträgern Asylsuchender zum Zeitpunkt der Registrierung zulässig sein (Nachfrage zur Antwort auf Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/13551, die nach Auffassung der Fragestellerin auch durch eine Nachbeantwortung vom 5. Oktober 2017 durch die Staatssekretärin Dr. Emily Haber nicht nachvollziehbarer geworden ist), da zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht feststehen kann, dass die Maßnahme erforderlich ist, weil kein milderes Mittel zur Verfügung steht – denn zu diesem Zeitpunkt steht immer noch das mildere Mittel einer Anhörung zur Klärung der Identität und Herkunft zur Verfügung (bitte nachvollziehbar begründen)?
Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zu Suiziden oder Suizidversuchen im Rahmen eines Flughafenverfahrens bzw. im Anschluss daran (bis zur Einreise bzw. Zurückschiebung), welche Regelungen zum Umgang mit solchen Fällen und zu den jeweiligen Verantwortlichkeiten gibt es, und wie, wann und durch wen werden in diesen Fällen Angehörige und Verwandte ermittelt und verständigt (bitte ausführen, auch mit Bezug auf einen aktuellen Fall, von dem in der Frankfurter Rundschau vom 17. Oktober 2017 berichtet wurde: „Suizid im Transitbereich“)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2017 (bitte jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 18/6860 in der Antwort zu Frage 11 darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dublin-Verfahren, Verfahrensdauern)?
a) Wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Anträge auf Berufungszulassung usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Verfahren wurden im bisherigen Jahr 2017 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im Jahr 2017 bislang Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und in Bezug auf Ablehnungen gesondert ausweisen, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig/Dublin-Bescheid)?
c) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Klagen im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-)Verwaltungsgerichten?
Wie viele Asylanhörungen gab es im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der Türkei im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal?
Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien und Herzegowina in den Monaten Juli, August und September 2017 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?
Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung?
Wie viele Asylverfahren wurden im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen differenzieren)?
Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich, bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal (bitte jeweils absolute und relative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen)?
Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal gegenüber abgelehnten Asylsuchenden erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylgesuche gab es in den Monaten Juli, August und September 2017 an den bundesdeutschen Grenzen, und inwieweit misst die Bundesregierung den Kontrollen an der deutsch-österreichischen EU-Binnengrenze in Bezug auf eine angebliche Verhinderung so genannter Sekundärmigration mehr als eine vor allem symbolische Bedeutung bei vor dem Hintergrund, dass weniger als ein Zehntel aller monatlich gestellten Asylgesuche im Jahr 2017 an der Grenze gestellt wurde (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/13551, bitte ausführen)?
Wieso hat der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière seine ursprüngliche Ankündigung, EU-Binnengrenzkontrollen über den 12. Mai 2016 hinaus nicht verlängern zu wollen, wenn die Zahlen Asylsuchender so niedrig blieben (www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/thomas-de-maizierewill-grenzkontrollen-nach-oesterreich-aufheben), nicht umgesetzt, obwohl die Zahl der Asylsuchenden im Folgenden sogar noch niedriger war als zum damaligen Zeitpunkt seiner Äußerung angenommen (20 000 im März 2016, a. a. O.; bitte nachvollziehbar begründen)?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die bisherigen Reisewegbefragungen durch das BAMF (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/13551) und auch Erkenntnisse des BAMF-Forschungsberichts 29 (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb29-iab-bamf-soep-befragung-gefluechtete.html) darauf hindeuten, dass die Motive Asylsuchender für die Wahl Deutschlands als Zufluchtsort vor allem in der Suche nach Sicherheit vor Krieg und Verfolgung liegen (zwei Drittel der Reisewegbefragungen ergaben als Motiv für die Wahl Deutschlands als Zielland „Sicherheit“, nach der BAMF-SOEP-Befragung gaben 70 Prozent der Befragten Angst vor Krieg und Gewalt als Fluchtgrund an), und inwieweit ist vor diesem Hintergrund die immer wieder diskutierte Theorie der Anreizminderung stichhaltig, wonach angeblich eine Einschränkung der Leistungen für Asylsuchende dazu führen können soll, dass diese nicht nach Deutschland fliehen (bitte begründen)?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsbehinderisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Welche Angaben für das dritte Quartal 2017 lassen sich machen zu überprüften (vor allem Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern)?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung inzwischen im Zuge der Neuregelung für einen bundesweit möglichen Fingerabdruckvergleich bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (bitte nach Beschaffungskosten für Hard- und Software, Ausstattung der Leistungsbehörden, laufenden Kosten, Personal- und Schulungskosten und weiteren Kosten differenzieren), und inwieweit hält sie diese Mehrkosten für begründbar, verhältnismäßig und erforderlich, da bereits die Erfassung aller Asylsuchenden im Kerndaten-System des AZR eine doppelte Inanspruchnahme von Sozialleistungen weitgehend ausschließt und entsprechende Probleme in der Vergangenheit der Sondersituation in den Jahren 2015 und 2016 geschuldet waren, wie offenbar auch aus entsprechenden Rückmeldungen der Bundesländer hervorgeht (vgl. Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/13551; bitte ausführen), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, wie die einzelnen Bundesländer hierzu im Bundesrat abgestimmt haben (vgl. ebd.; bitte ausführen)?
Unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung die Vorschrift des § 44 Absatz 2 AsylG für anwendbar, wenn sie angibt, eine Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung der Asylgesuche könne derzeit „aufgrund der besonders schwierigen Vorhersehbarkeit des Migrationsgeschehens nicht hinreichend zuverlässig abgegeben werden“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/13551), obwohl es seit etwa eineinhalb Jahren einen relativ konstanten monatlichen Asylzugang gibt, und inwieweit haben einzelne Bundesländer die Bundesregierung darum gebeten, wieder Prognosen nach § 44 Absatz 2 AsylG abzugeben (bitte ausführen)?