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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Ertüchtigungsinitiative als Teil der Strategie auswärtiger Sicherheitspolitik

Implementierung auf EU-Ebene, Finanzierungsmöglichkeiten, Schwerpunktländer der nationalen Ertüchtigungsinitiative 2016-2018, Ertüchtigungsprojekte, Beschaffung von Rüstungsgütern bzw. Kriegswaffen aus dem Haushaltstitel, Ausfuhr von Bundeswehrmaterial, Endverbleibskontrolle, Beratungs- und Trainingsmaßnahmen, Evaluation der Projektergebnisse, Ertüchtigung zur Armutsbekämpfung<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/11321.11.2017

Die Ertüchtigungsinitiative als Teil der Strategie auswärtiger Sicherheitspolitik

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit längerem finden sich in der deutschen sicherheitspolitischen Terminologie die Begriffe „Ertüchtigung“ oder „Ertüchtigungsinitiative“. Die sogenannte Ertüchtigung von Partnerstaaten wurde bereits vor Jahren von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Möglichkeit benannt, Länder zu befähigen, selbst Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen, statt von außen militärisch unterstützen oder intervenieren zu „müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/11889).

Neben Schulung und Ausbildung zivilen und militärischen Personals schließt das deutsche Konzept auch die Bereitstellung von Ausrüstung mit ein. Wenn nötig und – wie die Bundesregierung stets betont – unter strikter Beachtung des bestehenden exportkontrollpolitischen Rahmens kann dies auch mithilfe von Waffenexporten geschehen. Diese Dimension von „Ertüchtigung“ knüpft an den Gedanken der militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe an, geht jedoch darüber hinaus. Während die Ausstattungshilfe die Lieferung von Waffen und Munition ausdrücklich ausschließt, kann die Ausrüstung der Partner im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ nichttödliche und tödliche sowie Dual-Use-Güter umfassen.

Der Verdacht, die Ertüchtigungsinitiative sei ein Versuch, deutsche Rüstungsexporte in Krisengebiete zu rechtfertigen, „ertüchtigt“ man dadurch doch die Konfliktparteien, ihre Streitigkeiten auf eigene Faust zu lösen, wird dabei als unzutreffende Verkürzung zurückgewiesen (www.baks.bund.de/sites/baks010/files/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2016_01.pdf).

Die Bundesregierung hat 2016 insgesamt 100 Mio. Euro für die Ertüchtigungsinitiative bereitgestellt. Im Jahr 2017 sind es im Einzelplan 60 des Bundesministeriums der Finanzen 130 Mio. Euro. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung teilen sich gleichermaßen Verantwortung und Zuständigkeit. Es gibt fünf Schwerpunktländer: Das sind der Irak und Jordanien, in Afrika Tunesien, Mali und Nigeria (www.bmvg.de/de/themen/dossiers/engagement-in-afrika/das-engagement/ertuechtigung-in-afrika/faq-ertuechtigung).

Auch auf EU-Ebene war es nicht zuletzt die Bundesregierung, die versuchte, „Ertüchtigungsinitiativen“ voranzutreiben. Dort erwies sich deren Finanzierung allerdings lange als relativ schwierig. Dies lag vor allem an den Bestimmungen in Artikel 41 Absatz 2 des Lissabon-Vertrages, der es verbietet, „Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) aus dem gemeinsamen Etat zu bezahlen.

Lange wurde davon ausgegangen, dass von diesem Finanzierungsverbot auch „Ertüchtigungsmaßnahmen“ betroffen sind. Um dieses Problem zu umschiffen, soll das Instrument für Stabilität und Frieden (ISP) dementsprechend angepasst werden, „damit die Hilfe der Union unter außergewöhnlichen Umständen für den Aufbau von Kapazitäten militärischer Akteure in Partnerländern verwendet werden kann, um zu einer nachhaltigen Entwicklung und insbesondere zur Verwirklichung friedlicher und inklusiver Gesellschaften beizutragen“.

Allerdings hat „Ertüchtigung“ überhaupt nichts mit ziviler Konfliktbearbeitung zu tun, die zumindest formal die Aufgabe des ISP sein sollte. Noch viel weniger ist damit gemeint, die Armut zu bekämpfen (www.imi-online.de/2017/08/03/ aufruestungals-armutsbekaempfung/).

Im Juli 2017 hat der Auswärtige Ausschuss im Europaparlament (AFET) über die Änderung des „Instruments für Stabilität und Frieden“ abgestimmt. Mit großer Mehrheit (durch die Konservativen und Sozialdemokraten) wurde für die Öffnung des zivilen und entwicklungspolitischen Instruments für militärische Zwecke gestimmt. Damit sollen künftig auch sogenannte Maßnahmen der „Ertüchtigung“ von Partnerarmeen finanziert werden können (www.dielinke-europa.eu/ de/article/11485.debatte-zum-instrument-f%C3%BCr-stabilit%C3%A4t-und- frieden-nicht-gewollt.html).

Am 14. September 2017 hat das Europäische Parlament (EP) mit der Mehrheit von Konservativen und Sozialdemokraten grünes Licht für die Verhandlungen zum Instrument für Stabilität und Frieden (ISP) mit den anderen EU-Institutionen gegeben (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/die-militarisierung- der-eu-entwicklungshilfe/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des Gesetzgebungsprozesses für die EU-Initiative „Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ (engl.: „Capacity Building for Security and Development“ – CBSD)?

2

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EU-Kommission vorgeschlagen hat, das zum Portfolio der EU-Entwicklungspolitik gehörende „Instrument für Stabilität und Frieden“ (ISP) zur Finanzierung von „Ertüchtigungsmaßnahmen“ zu öffnen (https://info.brot-fuer-die-welt.de/ blog/keine-militaerfinanzierung-aus-entwicklungsgeldern), und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diesen Vorschlag?

3

Sind zu den Schwerpunktländer der Ertüchtigungsinitiative 2016 (der Irak, Jordanien, Tunesien, Mali und Nigeria) neben Libanon, Niger und Tschad in 2017 weitere hinzugekommen, und wenn ja, welche?

4

Welche Staaten wurden für das Jahr 2018 als Partnerstaaten/-organisationen, Verbündete und Schwerpunktländer im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ ausgewählt, und welche Projekte sind geplant (bitte nach Land, Partnerorganisation, Projektbezeichnung, Höhe der Aufwendungen und Güterbeschreibung auflisten)?

5

Welche 50 Projekte werden mittlerweile in über 70 Ländern durchgeführt (www.bmvg.de/de/themen/dossiers/engagement-in-afrika/das-engagement/ ertuechtigung-in-afrika/faq-ertuechtigung) (bitte nach Land und jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln und Güter, die mit diesen Mitteln erworben werden sollen bzw. können, nennen)?

6

Um welche weiteren einzelnen Ertüchtigungsprojekte für die a) Vereinten Nationen (VN) und ihre Unterorganisationen, b) Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und c) NATO handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Land und jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln und Güter, die mit diesen Mitteln erworben werden sollen bzw. können, nennen)?

7

Wurden in den Jahren 2016 und 2017 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 sonstige Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung in Deutschland beschafft, die dann in/an die Partnerstaaten/-organisationen geliefert wurden (bitte entsprechend der Jahre nach Land und als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)?

8

Wurden im Jahr 2017 im Gegensatz zu dem Jahr 2016 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung „lokal“ beschafft, die dann in/an die Partnerstaaten/-organisationen übergeben wurden (bitte nach Land, Land, in dem die Beschaffung stattgefunden hat, als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)?

9

Welchen Partnerstaaten/-organisationen wurden im Jahr 2017 welche Mittel aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 zur eigenständigen Beschaffung von Material, Fahrzeugen, Rüstungsgütern und Kriegswaffen etc. zur Verfügung gestellt (bitte nach Land und Geldmittel erhaltende/erhaltendes Organisation, Ministerium etc. und Höhe der Geldmittel auflisten)?

10

Die Ausfuhr welcher Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden in den Jahren 2016 und 2017 im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ genehmigt, und welche Ausfuhren sind bisher tatsächlich erfolgt (bitte entsprechend der Jahre nach Land und als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)?

11

Wurde den Partnerstaaten in den Jahren 2016 und 2017 Material der Bundeswehr geliefert, und wenn ja, handelte es sich dabei um Material, das ausgesondert und anschließend neu beschafft wurde oder das anschließend und dauerhaft nicht neu beschafft wurde (bitte entsprechend der Jahre nach Land und als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung und Wert auflisten)?

12

Welche Ausbildungs-, Beratungs- oder Trainingsmaßnahmen fanden in den Jahren 2016 und 2017 im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ statt, und wer führt bzw. führte diese durch (bitte entsprechend der Jahre nach Land und an Maßnahmen teilnehmender Organisationseinheit etc., Bezeichnung, Zweck und Dauer der Maßnahmen auflisten)?

13

Welche der Partnerländer, die direkt oder indirekt Mittel aus dem Haushaltstitel erhalten, sind oder waren in den Jahren 2016 und 2017 Empfänger sog. Länderabgaben und/oder nehmen oder nahmen an dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung teil (bitte entsprechend der Jahre nach Land, Jahr und Gütern der Länderabgabe und Bezeichnung des Ausstattungshilfeprogramms auflisten)?

14

Inwieweit hat inzwischen die Einrichtung eines Evaluierungsverfahrens zur Bewertung der Projektergebnisse in den einzelnen Ländern stattgefunden, die für 2017 vorgesehen war (Bundestagsdrucksache 18/11889)?

15

Inwieweit haben bereits „Vor-Ort-Kontrollen“ über den Verbleib des im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ gelieferten Materials stattgefunden (bitte entsprechend der Länder auflisten)?

16

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Armutsbekämpfung bei „Ertüchtigungsmaßnahmen“ nicht das Hauptziel ist (www.imi- online.de/2017/08/03/aufruestung-als-armutsbekaempfung/)?

Berlin, den 20. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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