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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gedenken der Bundesregierung an 100 Jahre Erster Weltkrieg - Zwischenbilanz

Veranstaltungsreihe &quot;1914-2014: Versagen und Nutzen der Diplomatie&quot;, Kosten, Durchführung von Gedenkveranstaltungen im In- und Ausland, Teilnahme von Regierungsmitgliedern und vom Bundespräsidenten, Einbindung der Bundeswehr, Publikationen des Bundesverteidigungsministeriums, Bundesmittel für Organisationen, Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung, Veranstaltungen zum 100. Jahrestag der deutschen Novemberrevolution<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag19/11421.11.2017

Gedenken der Bundesregierung an 100 Jahre Erster Weltkrieg – Zwischenbilanz

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2014 jährte sich der Beginn des Ersten Weltkrieges zum 100. Mal. Der Erste Weltkrieg (1914 bis 1918) war der bis dahin größte Konflikt in der Geschichte der Menschheit. Etwa 17 Millionen Tote waren die Folge. Mit dem erstmaligen Einsatz von Giftgas sowie dem Ende des Russischen Zarenreiches und der habsburgischen Doppelmonarchie Österreich-Ungarn stellt der weltweite Konflikt auch eine Zäsur in der Geschichte der internationalen Diplomatie dar.

Das Buch des australischen Historikers Christopher Clark über den Kriegsausbruch 1914 hat dabei in Deutschland eine Welle des Revisionismus ausgelöst (www.zeit.de/2014/32/erster-weltkrieg-christopher-clark) bzw. eine „Umdeutung der Geschichte in volkspädagogischer Absicht“ (www.sueddeutsche.de/politik/historiker-zur-schuldfrage-im-ersten-weltkrieg-seltsam-verdrehte-debatte-1.2101243).

Die wirtschaftlichen Eliten des deutschen Kaiserreiches und seine politische und militärische Führung trugen die Hauptschuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren. Nach dem österreichischen Ultimatum an Serbien trugen zwar Entscheidungen in den anderen Hauptstädten dazu bei, die Julikrise 1914 eskalieren zu lassen. Aber das ging nur nach den Weichenstellungen in Berlin und Wien. Deutschland und Österreich sind hauptverantwortlich für den Ersten Weltkrieg (www.sueddeutsche.de/politik/ausbruch-des-ersten-weltkrieges-deutschlandund-oesterreich-sind-hauptverantwortlich-1.2061512). Spätestens mit dem deutschen Angriff auf Belgien war die Schuldfrage in der Welt und geriet zur unausweichlichen historischen Kategorie des Ersten Weltkrieges (www.sueddeutsche.de/politik/ausbruch-des-ersten-weltkrieges-schlafwandler-und-selbstmitleid-1.2047555-3).

Mit seiner Ablehnung der Kriegskredite am 2. Dezember 1914 stellte sich Karl Liebknecht gegen die Fraktionsdisziplin in der SPD-Reichstagsfraktion. Er setzte damit auch ein Zeichen gegen den Fraktionszwang und für die Freiheit des Mandats. Im Dezember 1915 aber stimmten auch die Mitglieder des gemäßigten linken SPD-Parteiflügels gegen weitere Kriegskredite (www.welt.de/geschichte/article134928941/Die-Kriegskredite-spalteten-die-SPD.html).

Die Novemberrevolution von 1918 war Folge des Ersten Weltkrieges. Sie beendete ihn, brachte Deutschland den Frieden, stürzte das Kaisertum und etablierte die Republik mit allgemeinem Wahlrecht, auch für Frauen, der Trennung von Staat und Kirche u. a. demokratischen Maßnahmen sowie einigen nach jahrzehntelangem Kampf endlich gewährten sozialen Rechten für die Lohnarbeitenden (www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Manuskripte/Manuskripte_85.pdf).

Im Juli 2014 wurde im Deutschen Bundestag über den Antrag der Fraktion DIE LINKE. debattiert, Karl Liebknecht mit einer Gedenktafel zu ehren. In dem Antrag wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, sich zur deutschen Verantwortung für den Ausbruch des Krieges zu bekennen und sich gegen eine Deutung zu wenden, „die die Schuld am Ausbruch des Krieges vielen Beteiligten zu gleichen Teilen und damit niemandem konkret zuweist“ (Bundestagsdrucksache 18/1950).

Im Jahr 2014 war das „Gedenken der Bundesregierung an 100 Jahre Erster Weltkrieg“ bereits Thema einer Kleinen Anfrage. In ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 18/686) gab die Bundesregierung den damals aktuellen Planungsstand bezüglich entsprechender Veranstaltungen wieder, die die Bundesregierung in Eigenregie durchzuführen gedenkt bzw. an denen die Bundeskanzlerin und/oder andere Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen werden. Dieser Planungsstand galt aber vorbehaltlich der Verfügbarkeit vom Haushaltsgesetzgeber bereitzustellender Mittel. Darüber hinaus gab die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass eine bis 2018 reichende Planung weder notwendig noch beabsichtigt sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Inwieweit haben die vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Historischen Museum in Berlin geplanten Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsreihe „1914–2014: Versagen und Nutzen der Diplomatie“ stattgefunden (Bundestagsdrucksache 18/686, Antwort zu Frage 1)? (bitte nach Datum, Dauer und Kosten auflisten)?

2

Um welche weiteren Veranstaltungen wurde die Veranstaltungsreihe „1914–2014: Versagen und Nutzen der Diplomatie“ ergänzt (bitte nach Datum, Dauer und Kosten auflisten)?

3

Inwieweit wurde die veranschlagte Planungssumme von 20 000 Euro (aus Kapitel 0504) tatsächlich entsprechend aufgewendet (Bundestagsdrucksache 18/686, Antwort zu Frage 1)?

4

Welche Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Inland bis dato durchgeführt (bitte nach Datum auflisten)?

5

Welche Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg hat die Bundesregierung im Ausland bis dato in Eigenregie beispielsweise in Form von Veranstaltungen der Auslandsvertretungen bzw. mit ausländischen Partnern in Großbritannien, Frankreich, Russland und der Türkei durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach Land, Veranstaltung, Ort und finanziellen Kosten einschließlich der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?

6

An welchen Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg, die

a) in Eigenregie der Bundesregierung im Inland,

b) in Form von Veranstaltungen der deutschen Auslandsvertretungen in Großbritannien, Frankreich, Russland, den USA und der Türkei oder darüber hinaus,

c) von Regierungen anderer Staaten durchgeführt wurden, hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel teilgenommen (bitte Veranstaltungen nach Datum mit Ort und Veranstalter auflisten)?

7

An welchen Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg, die

a) in Eigenregie der Bundesregierung im Inland,

b) in Form von Veranstaltungen der deutschen Auslandsvertretungen in Großbritannien, Frankreich, Russland, den USA und der Türkei oder darüber hinaus,

c) von Regierungen anderer Staaten durchgeführt wurden, hat nach Kenntnis der Bundesregierung Bundespräsident Joachim Gauck bzw. Sigmar Gabriel teilgenommen (bitte Veranstaltungen nach Datum mit Ort und Veranstalter auflisten)?

8

An welchen Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg, die

a) in Eigenregie der Bundesregierung im Inland,

b) in Form von Veranstaltungen der deutschen Auslandsvertretungen in Großbritannien, Frankreich, Russland, den USA und der Türkei oder darüber hinaus,

c) von Regierungen anderer Staaten durchgeführt wurden, haben Bundesminister bzw. Bundesministerinnen teilgenommen (bitte Veranstaltungen nach Datum mit Ort und Veranstalter auflisten)?

9

Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg bis dato spezielle Veranstaltungen in Liegenschaften der und durch die Bundeswehr stattgefunden (bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf. des Veranstalters, der Art der Veranstaltung, Ort und Zeitpunkt, Art der Unterstützung sowie der bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)?

10

Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung in Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg das Verhältnis der Bundeswehr zu ehemaligen deutschen Soldaten, die im Ersten Weltkrieg Dienst geleistet haben, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Namensgebungen von Kasernen sowie anderweitiger Traditionspflege, eine zentrale Rolle gespielt?

11

Welche Publikationen haben welche Dienststellen des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg erstellt (bitte nach Dienststellen auflisten)?

12

Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche Institutionen, Museen etc.) hat die Bundesregierung bis dato bezüglich welcher Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg gefördert (bitte entsprechend den Jahren nach Datum, Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)?

13

Wie hoch waren bis dato die Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung, die bis dato im Rahmen des Gedenkens zu 100 Jahren Erster Weltkrieg eingesetzt wurden (bitte entsprechend den Jahren die Projekte mit Kosten auflisten)?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Veranstaltungen und Ausstellungen von ihr geförderter Einrichtungen der historischen, politischen und kulturellen Bildung zum 100. Jahrestag der Novemberrevolution von 1918 (bitte entsprechend nach Datum, Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)?

Berlin, den 23. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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