Öffnung des palästinensisch-ägyptischen Grenzübergangs in Rafah
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Anwesenheit des Palästinenserpräsidenten Mahmoud Abbas und Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi haben die Hamas die Kontrolle über den Grenzübergang Rafah im Gazastreifen an die von der Fatah dominierte Autonomiebehörde übergeben („Hamas übergeben Gaza-Grenzposten an Palästinenserbehörde“, www.sueddeutsche.de vom 1. November 2017). Die Maßnahme gehört zu den Vereinbarungen des Versöhnungsabkommens zwischen Hamas und Fatah.
Den Angaben des zuständigen palästinensischen Ministers für zivile Angelegenheiten zufolge soll die Grenzstation Rafah ab 15. November 2017 voll funktionsfähig sein. Dann wäre erstmals seit zehn Jahren wieder ein geregelter Grenzverkehr möglich. In der Anfangszeit soll auch die Hamas weiterhin an Grenzübergangsstellen eingebunden sein. In einem nächsten Schritt soll die Autonomiebehörde auch die volle Kontrolle über alle Verwaltungsbereiche im Gazastreifen übernehmen, anschließend sollen die Sicherheitsbereiche dem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge „vereint werden“.
Im Jahr 2005 hatte die Europäische Union die „European Union Border Assistance Mission in Rafah“ (EUBAM Rafah) eingerichtet, um als unabhängige dritte Partei des israelisch-palästinensischen Grenzabkommens AMA (Agreement on Movement and Access) nach dem Rückzug der Israelis die Arbeit der lokalen Kräfte zu unterstützen (http://gleft.de/1XZ). Auch die Bundespolizei beteiligt sich daran. EUBAM Rafah, verfügt über keine exekutiven Befugnisse. Sie soll die Arbeit der lokalen Kräfte kontrollieren und evaluieren und „zur Vertrauensbildung zwischen den Parteien“ beitragen. Mit der Schließung des Übergangs durch die Hamas im Jahr 2007 wurden die Aktivitäten der Mission im Juni 2007 vorläufig suspendiert und ihre Personalstärke stark reduziert. Sie soll aber „kurzfristig wieder erhöht werden, sollte sich die Situation an der Grenze ändern“. Mit EUPOL COPPS unterhält die Europäische Union auch im Westjordanland eine Polizeimission. Missionsangehörige von EUPOL COPPS und EUBAM Rafah waren in der Vergangenheit aufgefordert, „Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden“ (Bundestagsdrucksache 18/10330, Frage 4). Angehörige der EU-Mission sind nun nach Israel und in die palästinensischen Gebiete gereist, um politische und sicherheitliche Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme und mögliche Finanzhilfe der Europäischen Union auszuloten (EU officials hold talks on Rafah security“, Jerusalem Post vom 16. November 2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Inwiefern war die „European Union Border Assistance Mission in Rafah“ (EUBAM Rafah) bzw. deren Angehörigen aus den EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung an den Verhandlungen zur Übergabe der Kontrolle über den Grenzübergang Rafah im Gazastreifen an die von der Fatah dominierte Autonomiebehörde beteiligt?
Wie viele zivile und polizeiliche Kräfte aus welchen Ländern beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an EUBAM Rafah?
Welcher Aufwuchs ist nach gegenwärtigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Übernahme der Kontrolle des Grenzübergangs in EUBAM Rafah vorgesehen?
Welche Erörterungen oder Planungen wurden hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppen vorgenommen?
Welche (auch vorläufigen) Ergebnisse sind der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen nach der Reise von Angehörigen der EU-Mission nach Israel und in die palästinensischen Gebiete bekannt, bei der politische und sicherheitliche Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme von EUBAM Rafah und mögliche Finanzhilfen der Europäischen Union ausgelotet werden sollten (EU officials hold talks on Rafah security“, Jerusalem Post vom 16. November 2017)?
Welche Aufgaben sollte EUBAM Rafah aus Sicht der Bundesregierung nach ihrer Reorganisierung übernehmen?
Mit welchen lokalen Kräften in Gaza, Ägypten und/oder Israel soll EUBAM Rafah aus Sicht der Bundesregierung zukünftig zusammenarbeiten?
Welche Kosten sind der EU-Mission EUBAM Rafah nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrem Bestehen entstanden?
Wo war die suspendierte Mission nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt stationiert, und inwiefern hat sie dabei Unterstützung israelischer Behörden erhalten?
Wo soll die Mission nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig stationiert sein?
Von welchen Organisationen hat EUBAM Rafah nach Kenntnis der Bundesregierung seine Büros in Ashkelon und Ramat Gan angemietet?
Welche Trainings oder sonstigen Tätigkeiten haben Angehörige von EUBAM Rafah nach ihrer Suspendierung zugunsten palästinensischer Grenz- und Zollbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, und wer nahm daran teil?
Inwiefern hat sich EUBAM Rafah für die Durchführung der Veranstaltungen mit der israelischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung abgestimmt oder hierzu Genehmigungen eingeholt?
Welche Einheiten der Hamas haben den Grenzübergang Rafah nach Kenntnis der Bundesregierung bislang kontrolliert, und welche Einheiten der Fatah sollen dies zukünftig übernehmen?
Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Hamas in der Anfangszeit weiterhin an der Grenzübertrittstelle eingebunden sein?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die israelische oder die ägyptische Regierung Einschränkungen bei der vollen Kontrolle des Grenzübergangs durch palästinensische Behörden vorbehält?
Inwiefern haben sich israelische Einheiten nach Kenntnis der Bundesregierung vollumfänglich aus dem Gebiet nahe dem Grenzübergang zurückgezogen bzw. welche Kontrolle (etwa die Suche nach unterirdischen Grenzübergangsstellen) wird dort weiterhin ausgeübt?
Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung verschiedene Sicherheitsbereiche durch die Fatah „vereint werden“, und welche Stelle wäre hierfür verantwortlich?
Inwiefern bzw. mit welchen Änderungen hält die Bundesregierung ihre Reisewarnung für den Gaza-Streifen aufrecht (Bundestagsdrucksache 18/10330, Frage 4)?