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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017 - Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/13423.11.2017

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei 7,7 Prozent aller Asylsuchenden stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU; Bundestagsdrucksache 18/11262) – im zweiten Quartal 2017 lag dieser Anteil bei 28,6 Prozent (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort zu Frage 1). Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2016 vor allem an Italien gerichtet (23,4 Prozent), danach folgten Ungarn (21,5 Prozent), Polen und Bulgarien.

In 31 488 Fällen wurde im Jahr 2016 die Zuständigkeit Griechenlands vermutet und deshalb kein Ersuchen gestellt. Denn wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesystem gab es seit 2011 einen Überstellungsstopp, der im März 2017 jedoch endete: Im zweiten Quartal 2017 gab es 155 Rückübernahmeersuchen an Griechenland.

Den insgesamt 55 690 Dublin-Ersuchen im Jahr 2016 standen nur 3 968 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 7 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 274) betrug die so genannte Überstellungsquote 13,6 Prozent (in Bezug auf Ungarn 7,8 Prozent; Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort zu Frage 5f). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (64,5 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn waren im Jahr 2016 erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 24,6 Prozent; Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort zu Frage 11). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen nach Auffassung der Fragesteller in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Seit Mitte Mai 2017 gab es keine Überstellungen nach Ungarn mehr, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die ungarischen Asylbestimmungen eingeleitet hatte (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort zu Frage 10). In einer ergänzenden Beantwortung teilte der Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern Klaus Vitt am 28. September 2017 mit, dass Ungarn noch keine einzelfallbezogene Zusicherung abgegeben habe, mit der eine Unterbringung und ein Asylverfahren nach den Anforderungen des EU-Rechts zugesichert worden wären – das aber macht Deutschland zur Voraussetzung für weitere Überstellungen nach Ungarn (ebd., Antwort zu Frage 9).

Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Zuletzt waren etwa 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF hierfür zuständig (a. a. O., Antwort zu Frage 16). Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden. Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: Im zweiten Quartal 2017 standen 1 699 Überstellungen aus Deutschland 1 669 Überstellungen nach Deutschland gegenüber, im Saldo bedeutet das eine Umverteilung von 30 Personen aus Deutschland im zweiten Quartal 2017, in dem fast 13 000 Dublin-Verfahren eingeleitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antworten zu den Fragen 1 und 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern [EURODAC: Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken] basierenden Dublin-Verfahren angeben, bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?

2

Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

3

Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

4

Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

6

Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

7

In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), wie ist die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland, wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen, wie wird überprüft, ob diese Zusicherungen nach einer Überstellung eingehalten werden, und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen nach Wiederaufnahme der Ersuchen bzw. Überstellungen nach Griechenland (bitte ausführen)?

8

Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es in den genannten Zeiträumen, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden in diesen Zeiträumen statt?

9

Wie viele Personen, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und differenzieren, in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte), wie viele Zustimmungen des BAMF zur Übernahme von Personen aus Griechenland hat es im Jahr 2016 und im laufenden Jahr 2017 (bitte differenzieren) gegeben, und wie viele Überstellungen gab es in den entsprechenden Zeiträumen?

10

Wie will die Bundesregierung ihre Zusagen, Deutschland würde „mit Griechenland gemeinsam daran arbeiten, regelmäßige Überstellungen entsprechend den Vorgaben der Dublin-Verordnung […] zu gewährleisten“ (vgl. Antwort vom 25. September 2017 auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/13667) und Überstellungen aus Griechenland sollten „mittelfristig wieder in der vorgesehenen sechsmonatigen Frist“ nach der Dublin-Verordnung stattfinden (www.presseportal.de/pm/58964/3757453), erfüllen, wenn die Zahl der Überstellungen im September und Oktober 2017 unter 270 lag (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/976619/familiennachzug-aus-griechenland-stockt-immernoch-1), was angesichts einer Zahl von fast 5 000 Zustimmungen des BAMF zur Übernahme im Jahr 2017, von denen nur 322 umgesetzt wurden (vgl. Antwort vom 25. September 2017 auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/13667), bedeuten würde, dass es rein rechnerisch 17 Monate dauern würde, um allein den Personen, für die bereits eine Zustimmung vorliegt, eine Zusammenführung mit ihren Familienangehörigen in Deutschland zu erreichen (bitte nachvollziehbar begründen)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Erfüllung von Vorgaben im EU-Recht, hier konkret die sechsmonatige Frist für Überstellungen nach der Dublin-Verordnung, nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob „Feriensaison“ ist, weil dann „weniger freie Flugplätze, die für Überstellungen genutzt werden könnten, zur Verfügung stehen, da diese durch Touristen besetzt werden“ (so aber der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings in einer Antwort vom 19. Oktober 2017 auf eine Beschwerde der Abgeordneten Ulla Jelpke), und warum werden zur Auflösung des Staus bei Überstellungen aus Griechenland und zur versprochenen Einhaltung der Sechsmonatsfrist nicht erneut Chartermaschinen eingesetzt, worauf die Bundesregierung noch im Mai 2017 eigens hingewiesen hatte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12441, Antwort zu Frage 15), und obwohl Chartermaschinen regelmäßig auch für Abschiebungen eingesetzt werden (bitte nachvollziehbar begründen)?

12

Inwieweit hat sich die Bundesregierung gegenüber den griechischen Behörden bzw. dem griechischen Staat dafür eingesetzt, dass freiwillige Überstellungen von Griechenland nach Deutschland in Eigeninitiative der Betroffenen (wieder) möglich werden, etwa durch Ausstellung entsprechender Ausweisdokumente (laissez-passers; vgl. Plenarprotokoll 18/236, S. 23961, Anlage 6, bitte entsprechende Initiativen mit Datum auflisten), und wenn nicht, warum nicht (bitte begründen)?

13

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesinnenministerium-keine-drosselung-von-familiennachzug-15284821.html) ein Schreiben eines Mitarbeiters aus dem BAMF vorliegt, wonach in einem konkreten Fall einer beabsichtigten Übernahme von Verwandten aus Griechenland das BAMF nichts mehr tun könne, weil „das Kontingent [...] bei 70 Personen im Monat“ liege und „Kranke z. B. suizidale Personen [...] bevorzugt“ würden – was den mehrfachen Erklärungen der Bundesregierung, eine solche Deckelung der Überstellungen auf 70 Personen im Monat habe es nicht gegeben, widerspricht – (tatsächlich gab es keinen Rückgang der Überstellungen auf 70, sondern auf 82 Personen im Mai 2017 – dennoch kann es die Absicht gegeben haben, die Überstellungen auf 70 Personen im Monat zu begrenzen)?

14

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort zu Frage 10), liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, wie bewertet es die Bundesregierung, dass nach Auskunft des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 28. September 2017 an die Abgeordnete Ulla Jelpke Ungarn noch keine solche einzelfallbezogene Zusicherung abgegeben hat, und wie will die Bundesregierung kontrollieren, ob Ungarn solche Zusicherungen in der Praxis auch einhält (etwa, ob Personen nach einer Überstellung inhaftiert werden, ob sie Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten oder ohne Prüfung nach Serbien abgeschoben werden, das von Ungarn als sicherer Drittstaat erachtet wird usw.)?

15

Hat die Bundesregierung immer noch „deutliche Zweifel“ daran, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Einschätzung von Staatsminister Michael Roth vom 11. April 2017, vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/12622), und worin sieht die Bundesregierung diese Mängel?

16

Ist die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ausweichende und allgemein gehaltene Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/13428, der sie auch auf Nachfrage nichts hinzufügen wollte (vgl. Schreiben des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 28. September 2017 an die Abgeordnete Ulla Jelpke), so zu verstehen, dass die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban niemals unmissverständlich zu verstehen gegeben haben, dass sie ihm nicht dankbar dafür sind, was er an der Grenze macht (Nachfrage zur Antwort auf Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/12622), obwohl dieser nach einer Meldung von „dpa“ vom 7. Juli 2017 öffentlich erklärte, es sei „ein Gemeinplatz“ in Europa, dass Ungarns Migrationspolitik richtig sei und fast jeder EU-Regierungschef dies unter vier Augen zugebe (bitte ausführen)?

17

Ist die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ausweichende und allgemein gehaltene Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/13428, der sie auch auf Nachfrage nichts hinzufügen wollte (vgl. Schreiben des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 28. September 2017 an die Abgeordnete Ulla Jelpke), so zu verstehen, dass die systematischen Misshandlungen von Schutzsuchenden an den ungarischen Grenzen der Bundesregierung zwar bekannt sind, sie diese aber niemals in den EU-Gremien thematisiert hat, weil auch sonst niemand dieses Thema auf die Tagesordnung von EU-Gremien gesetzt hat (bitte ausführen)?

18

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zur Reform der Dublin-Verordnung (bitte ausführen), und welche grundlegenden Positionen und Forderungen vertritt die Bundesregierung dabei (bitte so genau wie möglich darlegen)?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik von Fachverbänden (Amnesty International, AWO – Arbeiterwohlfahrt – Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e. V., Förderverein PRO ASYL e. V.: www.proasyl.de/news/fuer-den-fortbestand-des-zugangs-zum-individuellenasylrecht/), wonach insbesondere durch die geplanten Änderungen bei der Dublin-Verordnung (z. B. vorgeschaltete Zulässigkeitsprüfungen und erleichterte Verweise auf sichere Drittstaaten, Wegfall einer Zuständigkeit durch Fristablauf nach sechs Monaten und drastische Sanktionen bei unerwünschter Sekundärmigration) ein „gravierender Systemwechsel“ und eine Umgestaltung des europäischen Asylsystems drohten, die zu einer „Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überlasteten Krisen- und Transitstaaten führen“ könnten (bitte begründen)?

20

Inwieweit teilt die Bundesregierung die vom bayerischen Ministerpräsidenten auf einer Pressekonferenz vom 9. Oktober 2017 zur Einigung der CDU und CSU zu einem „Regelwerk zur Migration“ geäußerte Auffassung, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen eine komplizierte Sache seien und überdies Änderungen der Dublin-Verordnung voraussetzten (bitte insbesondere darlegen, inwieweit auch die Bundesregierung Änderungen der Dublin-Verordnung für erforderlich hält, um direkte Zurückweisungen an den EU-Binnengrenzen vornehmen zu können, und wenn ja, in welchem Punkt)?

21

Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe DU „Dublinverfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es?

22

In wie vielen Fällen haben die Bundespolizei bzw. das BAMF in diesem bzw. im vorherigen Jahr Haft zur Sicherstellung eines Dublin-Verfahrens beantragt, in wie vielen Fällen wurde dem Antrag stattgegeben, wie viele Personen kamen entsprechend in Haft, wie viele wurden aus der Haft heraus überstellt (bitte jeweils nach Quartalen und nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten), falls keine entsprechenden Statistiken geführt werden, warum nicht, und wie lauten zumindest entsprechende Schätzwerte fachkundiger Bundesbediensteter?

23

Wie wird ganz konkret gewährleistet, dass Asylsuchende, die zur Durchführung eines Dublin-Verfahrens an der Grenze in Sicherungshaft genommen werden, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin konsultieren und beauftragen können (gibt es z. B. entsprechende Informationsblätter in den wichtigsten Herkunftssprachen, gibt es Telefonlisten mit entsprechenden Fachanwältinnen und Fachanwälten, die örtlich in der Nähe sind, usw.)?

24

Welche konkreten Konsequenzen wurden im BAMF daraus gezogen, dass ein afghanischer Asylsuchender rechtswidrig nach Bulgarien überstellt und von dort direkt nach Afghanistan zurückgeflogen wurde, und dieser nach einer gerichtlichen Anordnung nun zurück nach Deutschland geholt werden muss (vgl. www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/972981/bundesregierungraeumt-panne-bei-asylverfahren-ein), inwieweit ergeben sich hieraus generelle Zweifel am Umgang bulgarischer Behörden mit überstellten Asylsuchenden entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts, und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung nach diesem Vorfall eine ähnliche Vorgehensweise in Bezug auf Bulgarien wie in Bezug auf Ungarn (Überstellung nur nach vorheriger Zusicherung im Einzelfall)?

Berlin, den 21. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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