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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verlängerung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels "Glyphosat"

Information des Bundeskanzleramts über die Zustimmung zur Zulassung und dessen Reaktion, Einhaltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung, Mitzeichnung der Zustimmung bzw. Widerspruch durch Bundesministerien, Gründe zur Rechtfertigung eines Abweichens<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

15.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/13528.11.2017

Verlängerung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Glyphosat“

der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Frank Sitta und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 27. November 2017 wurde die Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Glyphosat“ um weitere fünf Jahre verlängert. Im Entscheidungsgremium in Brüssel hat der Vertreter der Bundesregierung zugestimmt, obwohl sich die geschäftsführende Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Medienberichten zufolge für die Ablehnung ausgesprochen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wann und wie wurde das Bundeskanzleramt über die Zustimmung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland informiert?

2

Wie hat das Bundeskanzleramt auf diese Information reagiert?

3

Sind die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien und die Geschäftsordnung der Bundesregierung eingehalten worden, und alle Bundesministerien haben die Zustimmung mitgezeichnet?

4

Falls nein, welche Bundesministerien haben widersprochen? Welche Gründe liegen vor, die ein Abweichen von der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung rechtfertigen?

Berlin, den 28. November 2017

Christian Lindner und Fraktion

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