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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rückstände der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Einzugsstellen in Deutschland (G-SIG: 16010955)

Höhe der in 2005 eingezogenen Sozialversicherungsbeiträge, Einnahmenverteilung auf verschiedene Sozialversicherungszweige, Höhe der Beitragsrückstände nach Einzugstellen, Ursachen, Umfang von Stundung und Vollstreckung, Auswirkungen der Nichtdurchsetzung der Beitragszahlungen für die Beitragssatzhöhe in der GKV, Verlust des Krankenversicherungsschutzes, Personal- und Sachkostenaufwand für Eintreibung der Beiträge <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/239411. 08. 2006

Rückstände der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Einzugsstellen in Deutschland

der Abgeordneten Frank Spieth, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Karin Binder, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Monika Knoche und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Mittel der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung werden nach § 20 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Zweige durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und Dritter, durch staatliche Zuschüsse und sonstige Einnahmen aufgebracht.

Der Gesamtversicherungsbeitrag ist nach § 28h Abs. 1 SGB IV an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. Die Einzugsstelle überwacht die Einreichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.

Beitragsansprüche, die nicht rechtzeitig erfüllt worden sind, hat die Einzugsstelle geltend zu machen.

Zur Beurteilung der Finanzsituation in den Sozialversicherungen, insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ist ein Überblick der Gesamteinnahmen und der Rückstände beim Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Einzugsstellen erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Höhe wurden in 2005 Gesamtsozialversicherungsbeiträge eingezogen und wie verteilen sich diese Einnahmen auf die verschiedenen Sozialversicherungszweige?

2

In welcher Höhe liegen Rückstände beim Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Einzugsstellen getrennt vor?

3

Welche Ursachen sind für die Beitragsrückstände verantwortlich?

4

In welchem Umfang werden Beiträge gestundet?

5

In welchem Umfang werden Beiträge vollstreckt?

6

In welcher Höhe werden Beiträge befristet oder endgültig niedergeschlagen?

7

Welche Auswirkungen hat die mögliche Nichtdurchsetzung der Beitragszahlungen für die Beitragssatzhöhe in der GKV?

8

In welchem Umfang verlieren Versicherte durch nicht überwiesene Beiträge ihren Krankenversicherungsschutz?

9

Welcher Personal- und Sachkostenaufwand ist für die Eintreibung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge erforderlich?

Berlin, den 10. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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