Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach der Selbstenttarnung der Rechtsterroristen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und den anschließenden Diskussionen über den Einsatz und die Arbeitsweise von V-Leuten, insbesondere des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bzw. verschiedener Landesämter, hatte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (Bundestagsdrucksache 18/4654) vorgelegt, mit dem ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von V-Leuten und Verdeckten Mitarbeitern geschaffen werden sollte. In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es dazu: „Die planmäßige und systematische Informationsbeschaffung durch heimlich eingesetzte Personen ist ein unverzichtbares Mittel zur Aufklärung extremistischer Bestrebungen, die ihrerseits ihre Ziele verdeckt verfolgen. Dabei kommen nicht nur Angehörige des BfV als Verdeckte Mitarbeiter zum Einsatz, sondern auch Vertrauensleute“ (Bundestagsdrucksache 18/4654, S. 25). Seit der Gesetzesänderung wird der Einsatz Verdeckter Mitarbeiter in § 9a des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wurden durch das BfV eigene oder Mitarbeiter anderer Behörden seit 2007 als Verdeckte Mitarbeiter eingesetzt?
Auf jeweils welchen Grundlagen wurden Verdeckte Mitarbeiter seit 2007 durch das BfV eingesetzt?
Welche untergesetzlichen Regelungen wie Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, mündliche oder schriftliche Weisungen o. Ä. wurden seit 2007 für den Einsatz Verdeckter Mitarbeiter im BfV angewandt?
Von wem wurden die untergesetzlichen Regelungen im Sinne der Frage 3 erlassen, und welchen Inhalt haben diese untergesetzlichen Regelungen?
Wie viele dieser Verdeckten Mitarbeiter wurden vom BfV seit 2007 genutzt bzw. eingesetzt, und wie lange jeweils war deren Einsatzdauer?
Wie viele dieser Verdeckten Mitarbeiter waren Beamte, Angestellte oder private Dritte?
Welche Phänomenbereiche wurden vom BfV durch den Einsatz dieser Verdeckten Mitarbeiter im Zeitraum seit 2007 bearbeitet, und wie viele Verdeckte Mitarbeiter wurden je Phänomenbereich vom BfV eingesetzt?
In welcher Weise werden die Verdeckten Mitarbeiter vom BfV vertraglich oder anderweitig vergütet, und welchen Haushaltstiteln sind diese Vergütungen zugewiesen?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die seit 2007 eingesetzten Verdeckten Mitarbeiter selbst geführt, und wie viele davon waren bereits vor dem Einsatz als Quelle eingeleitet worden?
Wie viele der unter Frage 9 genannten Verfahren stehen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mit dem Einsatz der Quellen als Verdeckte Mitarbeiter in Zusammenhang?
Wie viele Straf- oder Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die seit 2007 eingesetzten Verdeckten Mitarbeiter des BfV durch Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts beendet (bitte einzeln auflisten nach Jahr der Entscheidung, Einstellung; Urteil)?
Wie viele Disziplinarverfahren sind im Zusammenhang mit dem Einsatz der Verdeckten Mitarbeiter seit 2007 gegen die verantwortlichen Quellenführer eingeleitet worden (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Straf- oder Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Quellenführer der seit 2007 vom BfV eingesetzten Verdeckten Mitarbeiter eingeleitet?
Welche dienstlichen Weisungen oder Dienstvorschriften regeln den Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch das BfV?
Welche Maßnahmen des Controllings sind für den Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern des BfV eingerichtet worden?
Welche Maßnahmen oder Arbeitsschritte sind bei der Führung von Verdeckten Mitarbeitern des BfV zur Unterrichtung von der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht einzuhalten?
Hat es seit der Vorlage der Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund in der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) Veränderungen in den Richtlinien zur Führung und zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch das BfV gegeben, und wenn ja, welche Veränderungen hat es gegeben?