Auswertung von Asservaten aus straf- oder polizeirechtlichen Maßnahmen durch den Verfassungsschutz
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem das Bundesministerium des Innern die Internetplattform „linksunten.indymedia.“ mit einem Vereinsverbot belegt hatte, kam es am 25. August 2017 zu mehreren Durchsuchungsmaßnahmen in Baden-Württemberg, um das Verbot des vermeintlichen Vereins durchzusetzen (www.taz.de/!5442202/). Inzwischen wurde bekannt, dass die dabei beschlagnahmten Gegenstände wie Datenträger, Computer, Unterlagen, Schriftverkehr u. Ä. sowohl seitens der Polizei als auch durch Verfassungsschutzbehörden ausgewertet werden sollen, um das angeordnete Vereinsverbot möglichst beweiskräftig stützen zu können (https://rdl.de/beitrag/verfassungsschutz-hat-schon-die-gr-ndung-von-indymedia-linksuntenberwacht). Die Auswertung der sichergestellten Asservate soll nach Angaben der in dem vorgenannten Beitrag interviewten Rechtsanwältin zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aufgeteilt worden sein. Dabei bewegen sich die beteiligten Behörden möglicherweise in einem Graubereich, da der Rahmen der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden soweit ersichtlich öffentlich nicht bekannt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Unter welchen Voraussetzungen erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) durch die Polizeien des Bundes und der Länder sichergestellte oder beschlagnahmte Asservate wie Unterlagen, schriftliche Aufzeichnungen, Briefe, Bücher, Datenträger, Computer u. Ä. zur Auswertung?
Welche Stellen des Bundes und der Länder sind bei der Entscheidung über die Übergabe an und Auswertung durch das BfV zu beteiligen?
Wer bzw. welche Stellen sind wann über die Auswertung der ursprünglich von der Polizei sichergestellten oder beschlagnahmten Asservate durch das BfV und die Verarbeitung darin befindlicher personenbezogener Daten zu informieren?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die bei Auswertung der ursprünglich von der Polizei sichergestellten oder beschlagnahmten Asservate erhobenen personenbezogenen Daten vom BfV selbst verarbeitet und gespeichert oder gelöscht werden?
Welche Stellen oder Behörden sind für die Kontrolle, der vom BfV bei der Auswertung erhobenen, aber zu löschenden Daten und Informationen zuständig?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die bei der Auswertung der ursprünglich von der Polizei sichergestellten oder beschlagnahmten Asservaten erhobenen personenbezogenen Daten vom BfV an welche anderen Behörden übermittelt werden?
Ist im Zusammenhang mit der Übermittlung auf die Herkunft der übermittelten Daten hinzuweisen, und wenn ja, in welcher Weise?
Kann das BfV für die Auswertung elektronisch gespeicherter Daten auf Datenträgern auf eigene Fähigkeiten zurückgreifen, oder ist es dabei auch auf Unterstützung anderer Behörden wie der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundeskriminalamt (BKA) oder die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) beispielsweise angewiesen?
In welcher Weise werden die bei Auswertung der ursprünglich von der Polizei sichergestellten oder beschlagnahmten Asservate erhobenen personenbezogenen Daten und sonstige Erkenntnisse bzw. Informationen von den beteiligten Behörden zusammengeführt und gemeinsam weitergenutzt?
In welcher Form und Weise wird für die Verfahrensbeteiligten eines Strafoder Verwaltungsverfahrens die Beteiligung des BfV an der Auswertung von verfahrensgegenständlichen Asservaten nachvollziehbar dokumentiert?