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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Unterstützung einer militärischen Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten zur Bekämpfung unerwünschter Migration

Anfragen der Afrikanischen Union zur Unterstützung der "gemeinsamen Einsatztruppe", Beschlüsse im Rahmen von Unterstützungskonferenzen, Mittelzusagen, Mission "HAW BI", Einsatzgebiet und Ziele, Hauptquartier, Personalausstattung, Unterstützung durch EU-Missionen und EU-Agenturen, UNDP-Entwicklungsprogramm im Tschadbecken, Rüstungslieferungen aus Frankreich nach Niger, Verbesserung des Informationsaustauschs im Bereich der Terrorismusbekämpfung, Thematisierung auf dem Treffen der Innenminister der G6-Staaten, Einrichtung von Asylbüros durch französische Regierung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/24507.12.2017

Deutsche Unterstützung einer militärischen Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten zur Bekämpfung unerwünschter Migration

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Michel Brandt, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Initiative der deutschen und der französischen Regierung wollen die G5-Sahel-Staaten Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und Tschad eine Ausbildungsstätte für Führungskräfte der inneren Sicherheit („une école a vocation régionale pour la formation des personnels d’encadrement de la sécurité intéreure) einrichten (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 9). Sie soll mit Unterstützung der Europäischen Union eine „gemeinsame Einsatztruppe“ von Militär, Gendarmerie und Polizei der G5-Sahel-Staaten („Force Conjointe“) ausbilden, um die Migration über die Landgrenzen in Richtung Libyen und die Europäische Union zu verhindern (siehe dazu auch „Options paper for CSDP support to the G5 Sahel Joint Force“, http://gleft.de/1Zw). Die „gemeinsame Einsatztruppe“ soll „Aktivitäten von Schleusern und Menschenhändlern erschweren“ und durch „Stärkung der Staatlichkeit im Operationsgebiet“ auch die Bedingungen zur Rückkehr von Flüchtlingen aus der Region ermöglichen (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 5). Die bisherigen Planungen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ sehen eine Truppenstärke von 5 000 Personen vor, hinzu kommen 450 Personen für Hauptquartier und Logistik (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3). Die „gemeinsame Einsatztruppe“ wird von den EU-Missionen EUTM (EU Capacity Building Mission) Mali, EUCAP (European Union Training Mission) Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger unterstützt. Die EU-Missionen in Mali, Niger und Libyen erhalten hierbei Hilfe von der Polizeiagentur sowie der Grenzagentur der Europäischen Union (http://gleft.de/1Zv).

Das „allgemeine Hauptquartier“ der „gemeinsamen Einsatztruppe“ liegt im zentralmalischen Sévaré. Für die militärische Leitung ist ein gemeinsamer Befehlshaber sowie ein „Integrated Coordination Hub“ geplant (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017). Das Einsatzgebiet soll in der ersten Phase die Grenzgebiete Mali/Mauretanien, Mali/Burkina Faso/Niger, Niger/Tschad umfassen und könnte später ausgeweitet werden (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3). Als „Operationsgebiet“ sind Korridore von jeweils 50 km zu jeder Seite der Grenze in den Grenzregionen vorgesehen. Unter dem Namen „HAW BI” haben mehrere Hundert Soldaten aus Mali, Niger und Burkina Faso eine erste Mission gestartet („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017).

Insgesamt gehen die G5-Sahel-Staaten von einem Gesamtbedarf von 423 Mio. Euro für die „gemeinsame Einsatztruppe“ aus. Diese wird von der Europäischen Union mit 50 Mio. Euro aus Mitteln der Friedensfazilität für Afrika finanziert (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 1). Auch die Vereinigten Staaten von Amerika haben Medienberichten zufolge 60 Mio. US-Dollar zugesagt („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017). Allerdings macht die US-Regierung zur Bedingung, dass es keine Mission der Vereinten Nationen in der Sahel-Region geben soll („France seeks UN funding to fight terror, smuggling in Africa’s Sahel“, AFP vom 30. Oktober 2017). Zuvor hatte der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) vier Optionen für eine Unterstützung dargelegt.

Weitere bilaterale Unterstützung für die „gemeinsame Einsatztruppe“ haben die Regierungen Deutschlands und Frankreichs angekündigt (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 2). Zur „Schleuserbekämpfung sowie der Schaffung von Erwerbsalternativen zum Migrationsgeschäft“ hat die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative beschaffte Ausrüstungshilfe (Pick-ups, Motorräder) an den nigrischen Verteidigungsminister und an den Innenminister in Niamey übergeben. Eine Auslieferung von Lastkraftwagen soll nach laufender Planung im Jahre 2017 beginnen und Ende März 2018 abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 7). Frankreich liefert Hangars für ebenfalls von Frankreich im Jahr 2019 bereitgestellte Hubschrauber, ein Stationierungskonzept liegt hierzu jedoch nicht vor. Im Niger hat Frankreich außerdem fünf Drohnen vom Typ „Reaper“ stationiert (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 2).

Die weitere Ausgestaltung von Maßnahmen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ wurde am 19. September 2017 auf einer „Conference in support of G5 Force Conjointe“ in Berlin beraten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/45). Zu den Teilnehmenden gehörten Vertreter der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G5-Sahel-Staaten, einzelne EU-Mitgliedstaaten sowie aus „weiteren interessierten Nationen“. Für den 14. Dezember 2017 ist in Brüssel eine „G5-Sahel Force Conjointe-Geberkonferenz“ geplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche weiteren Anfragen hat die Afrikanische Union nach Kenntnis der Bundesregierung nach Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13487 hinsichtlich der „gemeinsamen Einsatztruppe“ an die Europäische Union gerichtet?

2

Welche Maßnahmen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 19. September 2017 auf einer „Conference in support of G5 Force Conjointe“ in Berlin beraten oder beschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/45)?

a) Welche Vertreter der Vereinten Nationen und der Europäischen Union haben an der Konferenz teilgenommen?

b) Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie „weiteren interessierten Nationen“ waren eingeladen und vertreten?

3

Welche Teilnehmenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die am 14. Dezember 2017 in Brüssel geplante „G5 Sahel Force Conjointe-Geberkonferenz“ eingeladen, und welche waren schließlich vertreten?

4

Welche „Unterstützungsmöglichkeiten durch die Internationale Gemeinschaft“ wurden auf der Konferenz beschlossen?

5

Welche neueren Mittelzusagen von welchen Gebern sind der Bundesregierung zur Finanzierung des Gesamtbedarfs von 423 Mio. Euro für die „gemeinsame Einsatztruppe“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 1)?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „gemeinsame Einsatztruppe“ von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterstützt wird?

b) Inwiefern trifft es zu, dass die USA 60 Mio. US-Dollar zugesagt haben, hieran aber die Bedingung knüpften, dass es keine Mission der Vereinten Nationen in der Sahel-Region geben soll („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017)?

6

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise die „gemeinsame Einsatztruppe“ von den Vereinten Nationen unterstützt werden sollte?

7

Welche (zunächst vier) Optionen hat der VN-Generalsekretär nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Unterstützung der „gemeinsamen Einsatztruppe“ dargelegt („France seeks UN funding to fight terror, smuggling in Africa's Sahel“, AFP vom 30. Oktober 2017)?

a) Wo könnte sich ein VN-Büro für die Sahel-Region nach gegenwärtigem Stand befinden, bzw. was hat der VN-Generalsekretär hierzu zur Diskussion gestellt?

b) Welche Ressourcen der VN-Mission in Mali könnten nach gegenwärtigem Stand genutzt werden?

8

Was ist der Bundesregierung über eine Mission „HAW BI” mit mehreren Hundert Soldaten bekannt („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017)?

a) In welchen Regionen findet diese Mission statt, wer nimmt daran teil, und was ist der Einsatzzweck?

b) Inwiefern soll „HAW BI“ auch humanitäre Hilfe leisten?

c) Auf welche Weise werden Operationen der Mission von Deutschland, Frankreich oder den USA unterstützt?

9

Was ist der Bundesregierung über eine geplante Ausweitung des Einsatzgebietes der „gemeinsamen Einsatztruppe“ bekannt, die in der ersten Phase die Grenzgebiete Mali/Mauretanien, Mali/Burkina Faso/Niger, Niger/Tschad umfassen sollte (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3)?

10

Mit welchen Maßnahmen zur „Stärkung der Staatlichkeit im Operationsgebiet“ soll die „gemeinsame Einsatztruppe“ nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedingungen zur Rückkehr von Flüchtlingen aus der Region verbessern (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 5)?

11

Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Integrated Coordination Hub“ der „gemeinsamen Einsatztruppe“, und inwiefern unterscheidet sich dieser vom „allgemeinen Hauptquartier“ im zentralmalischen Sévaré (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017)?

12

Inwiefern trifft es wie von der Bundesregierung berichtet zu, dass sich in der „gemeinsamen Einsatztruppe“ tatsächlich Soldatinnen, Polizistinnen und Gendarminnen aus den beteiligten fünf Ländern tätig sind, und welche Zahlen oder Größenordnungen sind ihr hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3)?

13

Auf welche Weise werden die „gemeinsame Einsatztruppe“ bzw. die sie unterstützenden EU-Missionen EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger von der Polizeiagentur Europol sowie der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex unterstützt (http://gleft.de/1Zv)?

14

Wann soll die im Rahmen von EUCAP Sahel Mali in Bamako geplante „Regionale Koordinierungszelle“ (Regional Coordination Cell – RCC) nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen, und wer arbeitet dort mit (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 13)?

15

Welche Synergien für die „gemeinsame Einsatztruppe“ erwartet die Bundesregierung durch Anstrengungen, die sie zum Grenzmanagement in der ECOWAS-Region (ECOWAS: Economic Community of West African States) unterstützt („Integriertes Management von Grenzräumen in Burkina Faso“, „Grenzmanagement in Afrika“, „Polizeiprogramm Afrika“; siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/28), und wo werden entsprechende Maßnahmen koordiniert?

16

Welche Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit von Gemeinschaften, Friedensbildung und Reintegration der Angehörigen von Milizen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Tschad-Becken bzw. in den G5-Staaten durchgeführt, und worin besteht die deutsche Beteiligung (http://gleft.de/1Zu)?

17

Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Lieferungen von Hangars und Hubschraubern aus Frankreich nach Niger bekannt, und inwiefern existiert hierzu mittlerweile ein Stationierungskonzept (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 2).

18

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Rahmen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ die im Niger stationierten fünf französischen Drohnen vom Typ „Reaper“ eingesetzt werden sollen?

19

Mit welchen Maßnahmen und „landesweiten dezentralisierten Aktivitäten“ will die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Mission „EUCAP Sahel Niger“ ausbauen und die Regierung des Niger gegen „Migrantenschmuggel“ unterstützen (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017)?

20

Welche nigrischen Sicherheitsbehörden und Militärs werden dabei unterstützt?

21

Wann und wo in Bamako sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die zwei neuen Lehrgänge der EU-Militärmission EUTM Mali für Offiziere der Militärs aus G5-Sahel-Staaten stattfinden (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 7)?

22

Was ist der Bundesregierung über den Hintergrund eines Vorschlages des EU-Anti-Terrorismuskoordinators bekannt, der nach Kenntnis der Fragesteller anregt, ähnlich der Projekte VENNLIG und HAMAH auch einen zivilmilitärischen Informationsaustausch in Libyen und der Sahel-Region anregt?

23

Hinsichtlich welcher Fragestellung wurde die „gemeinsame Einsatztruppe“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf dem Treffen der Innenminister der G6-Staaten in Sevilla behandelt, und welche Initiativen bzw. Vorschläge wurden behandelt (http://gleft.de/1Zx)?

24

Was ist der Bundesregierung über Pläne der französischen Regierung bekannt, im Niger und Tschad „Asylbüros“ zu eröffnen, und welche Aufgaben sollen diese Einrichtungen übernehmen („Sind keine Aushilfskräfte der EU“, tagesschau.de vom 17. Oktober 2017)?

25

An welchen Orten sollen die Einrichtungen entstehen, und mit welchen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten sollen diese zusammenarbeiten?

Berlin, den 4. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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