BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Unterstützung militärischer Kontrollzentren für Milizen der sogenannten Küstenwache in Libyen

Finanzierungdefizite für EU-Projekte in Libyen, Ausgestaltung des Grenz- und Migrationsmanagements, Aufbau operationaler Zentren, Anlagen zur Küstenüberwachung, Anschluss nationaler Koordinierungszentren an ein &quot;Mediterranean Border Cooperation Centre&quot; (MEBOCC), Einbindung nordafrikanischer Staaten in das Überwachungsnetzwerk &quot;Seepferdchen Mittelmeer&quot;, Übermittlung von Daten der EU-Grenzagentur, Nutzung von Erdbeobachtungsdaten für militärische EU-Missionen, Einzelfragen zu Angriffen durch die libysche Küstenwache<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/24607.12.2017

EU-Unterstützung militärischer Kontrollzentren für Milizen der sogenannten Küstenwache in Libyen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die EU-Mittelmeeranrainer errichten mit „Seahorse Mediterranean“ („Seepferdchen Mittelmeer“) ein satellitengestütztes Netzwerk zur Kommunikation von Militärs und Grenzpolizeien (http://gleft.de/207). An „Seahorse Mediterranean“ nehmen alle EU-Mitgliedstaaten teil, die eine Außengrenze am zentralen Mittelmeer haben (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Malta, Griechenland und Zypern). Die nationalen Koordinierungszentren der Länder werden an ein „Mediterranean Border Cooperation Centre“ (MEBOCC) angeschlossen, das im nationalen italienischen Koordinierungszentrum für die Grenzüberwachung angesiedelt ist (Anfrage der Abgeordneten Sabine Lösing, Cornelia Ernst zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 3. Juli 2015, E-010826-15).

In „Seahorse Mediterranean“ können Informationen von Schiffsmeldesystemen, Satelliten, bemannten und unbemannten Überwachungsflugzeugen sowie anderen Sensoren ausgetauscht werden (http://gleft.de/20b). Auch die libysche Küstenwache, die zur Marine gehört, soll an „Seahorse Mediterranean“ angeschlossen werden und Echtzeit-Informationen aus europäischen Überwachungssystemen oder Missionen erhalten („Questions & Answers: Migration on the Central Mediterranean route“, Europäische Kommission vom 25. Januar 2017). Auf diese Weise sollen Maßnahmen auf dem Mittelmeer koordiniert werden.

Die Europäische Kommission fördert die Einrichtung eines libyschen Kontrollzentrums durch Italien mit 1 Mio. Euro aus dem „Development Cooperation Instrument“ (Bundestagsdrucksache 18/11953, Antwort zu Frage 11). Nach Medienberichten sollen die libyschen Grenzbehörden bis zum Jahr 2023 insgesamt 285 Mio. Euro für den Ausbau der Grenzanlagen von Italien und der Europäischen Union erhalten („EU and Italy put aside €285m to boost Libyan coast guard“, euobserver.com vom 29. November 2017). Dabei gehe es nicht mehr nur um eines, sondern um mehrere Kontrollzentren für die Überwachung der See- und Landgrenze.

Nach Kenntnis der Fragesteller hat der Präfekt des italienischen Innenministers Ende November 2017 im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlamentes in Brüssel die Ausgestaltung der drei Ziele „Bekämpfung des Menschenhandels“, „Schutz von Menschenleben auf See und in Flüchtlingslagern“ sowie „Unterstützung der lokalen Gemeinden, die Flüchtlinge aufnehmen“ dargestellt. Diese wurden demnach gemeinsam mit der EU entwickelt. Zu den Einzelmaßnahmen nannte der Präfekt die „Koordinierung italienischer und libyscher Küstenwache“, die „Optimierung libyscher Such- und Rettungsaktionen“ und die „Überwachung der Landesgrenzen durch libysche Grenzposten“. In einer zweiten Phase (2021 bis 2023) soll die technologische Unterstützung der „operationalen Zentren“ erfolgen.

Es ist unklar, welche Technik und Fähigkeiten libysche Kontrollzentren erhalten sollen. Maritime Lagezentren werden von Firmen entwickelt und vermarktet, die wie Signalis und Leonardo im Rüstungssektor tätig sind (http://gleft.de/208, http://gleft.de/209). Die Systeme sind häufig modular und skalierbar und können Anlagen zur Küstenüberwachung, Schiffsbeobachtung oder Koordinierung von Rettungsmaßnahmen integrieren („Coastal Surveillance System“ (CSS), „Vessel Traffic Management System“ (VTMS), „SAR-Monitoring“).

Eine ähnliche Plattform hatte bereits im Jahr 2010 die irische Firma Transas für 18 Mio. Euro an die libysche Regierung unter Muammar al Gaddafi verkauft („Transas Marine signs an unprecedented multi-million Euro VTMS contract with Libyan Ports and Maritime Transport Authority“, Transas-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2010). Der Vertrag für ein VTMS-System beinhaltete die Überwachung der 2 000 Kilometer langen Küste sowie von 15 Häfen mithilfe von zwei Kontrollzentren in Tripolis und Benghazi sowie acht ferngesteuerten Anlagen. Die Arbeiten sollten damals sofort beginnen und innerhalb von 16 Monaten abgeschlossen sein. Eingeschlossen waren Radargeräte, nicht näher bestimmte Sensoren, Kameras sowie Hard- und Software zur Verarbeitung und Speicherung gewonnener Daten (http://gleft.de/20a).

Die Anschaffung stand gemäß einem Behördensprecher im Zusammenhang mit internationalen Verträgen, die das Land erfüllen müsse, darunter zur Sicherheit auf See, dem Kampf gegen maritime Verschmutzung sowie des International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code), ein Maßnahmenpaket zur Gefahrenabwehr bei Schiffen und Häfen.

Für die Landgrenze mit Niger, Tschad und Sudan hatte der italienische Finmeccanica-Konzern (heute Leonardo) einen Vertrag über ein Grenzüberwachungssystem im Wert von 300 Mio. Euro geschlossen („Libya Buys Border Control System from SELEX“, defens-eindustrydaily.com vom 12. Oktober 2009).

Sofern die Grenzüberwachungsanlagen nicht im Bürgerkrieg zerstört wurden, könnten sie im Rahmen von „Seahorse Mediterranean“ oder der EU-Mission EUBAM Libyen weiter genutzt bzw. wieder aufgebaut werden.

Würde Libyen tatsächlich an das Netzwerk angeschlossen, könnten auch Informationen der sogenannten „Fusion Services“ des Überwachungssystems EUROSUR darin einfließen (Bundestagsdrucksache 18/11953, Frage 8). Entsprechende Daten stammen unter anderem aus den Mitgliedstaaten, von der Militärmission EUNAVFOR MED und der EU-Grenzagentur (EBCGA), Europol, Interpol sowie anderen „Partnern in der Region“. In den gemeinsamen Informationsraum ist über das AFRICOM in Stuttgart mittlerweile auch das US-Militär eingebunden (Bundestagsdrucksache 18/11329, Frage 18).

Weitere 10 Mio. Euro sollen unter der Projektbezeichnung „Seahorse 2.0“ in die ebenfalls geplante Anbindung von Tunesien, Algerien und Ägypten fließen („Funding for the EU Trust Fund For Africa And The North Africa Window“, Non-Paper der EU-Kommission ohne Datum, EU-Dok 416/2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie bewertet die Bundesregierung das Non-Paper der Europäischen Kommission („Funding for the EU Trust Fund For Africa And The North Africa Window“, ohne Datum, EU-Dok 416/2017), in dem Defizite bei der Finanzierung bestimmter Projekte in Libyen benannt werden, und welche dort benannten Einzelmaßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung besondere Priorität genießen?

2

Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung der drei Ziele „Bekämpfung des Menschenhandels“, „Schutz von Menschenleben auf See und in Flüchtlingslagern“ sowie „Unterstützung der lokalen Gemeinden, die Flüchtlinge aufnehmen“ bekannt, die der Präfekt des italienischen Innenministers Ende November 2017 im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel nach Kenntnis der Fragesteller dargestellt hat und die demnach gemeinsam mit der EU entwickelt wurden, wozu die libyschen Grenzbehörden bis zum Jahr 2023 insgesamt 285 Mio. Euro von Italien und der Europäischen Union erhalten sollen („EU and Italy put aside €285m to boost Libyan coast guard“, euobserver.com vom 29. November 2017)?

a) Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung der vier Einzelmaßnahmen „Aufbau operationaler Zentren“, „Koordinierung italienischer und libyscher Küstenwache“, „Optimierung libyscher Such- und Rettungsaktionen“, „Überwachung der Landesgrenzen durch libysche Grenzposten“ bekannt, und auf welche Weise werden diese von der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten oder anderen Partnern unterstützt?

b) Wo sollen die „operationalen Zentren“ errichtet werden, und von welchen Milizen würden diese betrieben bzw. beaufsichtigt?

c) Welche Firmen werden von der Europäischen Union oder Italien mit der Errichtung beauftragt bzw. mandatiert?

d) Mit welchen EU-Geldern werden die Vorhaben unterstützt?

e) Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung der Planungen einer zweiten Phase (2021 bis 2023) bekannt, die eine technologische Unterstützung der „operationalen Zentren“ zum Inhalt hat?

3

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern ein im Jahr 2010 an Libyen verkauftes System zur Küstenüberwachung tatsächlich installiert wurde und womöglich noch intakt ist („Transas Marine signs an unprecedented multi-million Euro VTMS contract with Libyan Ports and Maritime Transport Authority“, Transas-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2010)?

4

Welche Anlagen müsste die libysche Regierung aus Sicht der Bundesregierung installieren, um internationalen Verträgen zur Sicherheit auf See, zum Kampf gegen maritime Verschmutzung oder der Umsetzung des International Ship and Port Facility Security Code zu genügen?

5

Welche nationalen Koordinierungszentren welcher Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt an ein „Mediterranean Border Cooperation Centre“ (MEBOCC) angeschlossen, das im nationalen italienischen Koordinierungszentrum für die Grenzüberwachung angesiedelt ist (Anfrage der Abgeordneten Sabine Lösing, Cornelia Ernst zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 3. Juli 2015, E-010826-15)?

6

Wann soll das satellitengestützte Netzwerk „Seahorse Mediterranean“ nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand in Betrieb gehen?

a) Wann soll die libysche Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand an „Seahorse Mediterranean“ angeschlossen werden und Echtzeit-Informationen aus europäischen Überwachungssystemen oder Missionen erhalten?

b) Für welche Einzelmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder aufgewendet, die von der Europäischen Kommission im Seahorse-Programm an die libysche „Küstenwache“ (bzw. das italienische Militär als Koordinator der Maßnahme) zur Stärkung der Grenzüberwachung und Ausbildung der Militärs in Libyen fließen?

c) Für welche Einzelmaßnahmen hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt „Seahorse Mediterranean“ bereits mit 4,5 Mio. Euro gefördert (http://gleft.de/20b)?

7

Welche konkreten Anlagen zur Küstenüberwachung, Schiffsbeobachtung oder Koordinierung von Rettungsmaßnahmen (etwa „Coastal Surveillance System“, „Vessel Traffic Management“, „SAR-Monitoring“) werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Italien im Rahmen des Seahorse-Programms in libyschen Kontrollzentren installiert (bitte die Fähigkeiten der Produkte beschreiben)?

a) Welche Firmen werden im Rahmen des Seahorse-Programms mit der Errichtung eines militärischen Kontrollzentrums bzw. der Lieferung der Überwachungsprodukte beauftragt mandatiert?

b) Inwiefern werden dabei auch Anlagen genutzt, die von der Firma Transas noch unter Muammar al-Gaddafi im Jahr 2010 in Tripolis installiert wurden?

8

Was ist der Bundesregierung über Einzelmaßnahmen von Planungen zu einem Projekt „Seahorse 2.0“ bekannt, in dem Tunesien, Algerien und Ägypten an „Seahorse Mediterranean“ angeschlossen werden sollen („Funding for the EU Trust Fund For Africa And The North Africa Window“, Non-Paper der Europäischen Kommission ohne Datum, EU-Dok 416/2017)?

9

Unter welchen Umständen müssen für maritime Lagezentren, die von Firmen entwickelt und vermarktet werden, die im Rüstungssektor tätig sind (http://gleft.de/209), in Deutschland Ausfuhrgenehmigungen beantragt werden?

10

Welche Systeme zur Küstenüberwachung, Schiffsbeobachtung oder Koordinierung von Rettungsmaßnahmen werden von welchen deutschen Bundesbehörden an den Küsten Deutschlands eingesetzt, und von welchen Herstellern stammen diese?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Patrouillenschiffe oder sonstige Ausrüstung der libyschen Küstenwache aus EU-Mitteln der Entwicklungshilfe beschafft oder modernisiert werden („EU-Africa migration funds were used on Libya’s coast guard patrol vessels“, themeditele-graph.com vom 16. November 2017)?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Informationen der EU-Grenzagentur zwar nicht direkt an libysche Behörden gingen, diese aber „über Umwege“ erreichen („Europe’s Plan to Close Its Sea Borders Relies on Libya’s Coast Guard Doing Its Dirty Work, Abusing Migrants“, theintercept.com vom 25. November 2017)?

a) Worum handelt es sich bei den von EUBAM Libyen und der EU-Grenzagentur Fähigkeiten zur Sammlung von Informationen, dem Ereignismonitoring und der „Analyse von Grenzaktivitäten“ („capacity to collect information, map events and analyse border activities“; http://gleft. de/1Zv)?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Trainingsinhalte für die Militärmission EUNAVFOR MED auch von der EU-Mission EUBAM Libyen oder der EU-Grenzagentur entwickelt wurden, und welche Inhalte stammen von diesen (http://gleft.de/1Zv)?

13

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im EU-Sicherheitsforschungsprojekt „Geospatial Information to Support Decision-Making in Operations“ (GISMO3) auch Anwendungen für militärische EU-Missionen entwickelt wurden (http://gleft.de/1Zq)?

14

Welche neuen Anwendungen zur Nutzung geospatialer Information stehen nach Abschluss von GISMO3 nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mission EUNAVFOR MED im Mittelmeer zur Verfügung?

15

Für welche Vorfällen haben sich libysche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei Seenotrettern, der Bundeswehr oder der EU-Militärmission EUNAVFOR MED entschuldigt („Libyen entschuldigt sich für aggressives See-Manöver“, spiegel.de vom 25. November 2017)?

a) Welche Erklärungen haben die Behörden dabei jeweils für den Einsatz von Schusswaffen vorgetragen?

b) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Behauptung, in Richtung der deutschen Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ abgegebene Schüsse seien ein Waffentest gewesen?

c) Welche weiteren Prüfungen oder Maßnahmen wurden zu dem Vorfall veranlasst?

16

In welche weiteren Vorfälle außer dem bewaffneten Vorgehen gegen die Fregatte der Bundesmarine „Mecklenburg-Vorpommern“ war das libysche Patrouillenboot „Talil“ der Klasse DAMEN STAN PATROL mit der Kennung 267 nach Kenntnis der Bundesregierung bereits verwickelt (Bundestagsdrucksache 19/120, Schriftliche Frage 44)?

a) In welchem Hafen ist die „Talil“ stationiert, und von welcher Milz wird ihr Betrieb verantwortet?

b) Welche Informationen hat die Bundesregierung im Nachgang zu dem besagten Vorfall über die Führung der Mission EUNAVFOR MED nach ihrer dortigen Eingabe erhalten?

c) Auf welche Weise kümmert sich die Führung von EUNAVFOR MED um die weitere Aufklärung des Vorfalls, und welche Maßnahmen werden von dieser eingefordert?

d) Auf welche Weise wird der Vorfall von der libyschen Küstenwache wie versichert aufgearbeitet?

e) Von welchem Bootskommandanten wird die „Talil“ befehligt?

17

Über welche neuen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu dem nach Medienberichten gewaltsamen Übergriff der libyschen Küstenwache gegen Geflüchtete und Seenotretter vom 6. November 2017, wozu sie ebenfalls die Führung von EUNAVFOR MED um Klärung des Sachverhalts gebeten hatte (Bundestagsdrucksache 19/120, Schriftliche Frage 5)?

18

Sofern der Sachverhalt der Übergriffe am 1. und am 6. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/120, Schriftliche Fragen 5 und 44) weiterhin nicht hinreichend geklärt ist, auf welche Weise bemüht sich die Bundesregierung um eine ernsthafte Aufklärung, und bis wann ist diese aus ihrer Sicht zu erwarten?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche libyschen Behörden sich im Rahmen eines „Monitoring-Mechanismus“ selbst kontrollieren sollen, um Verstöße gegen die Menschenrechte zu dokumentieren und gegebenenfalls zu ahnden, und wie bewertet sie die Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit eines solchen Verfahrens (EU monitoring of Libyan coastguard done by Libyans euobserver.com vom 21. November 2017)?

Berlin, den 4. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen