Familiennachzug
der Abgeordneten Stephan Thomae, Dr. Stefan Ruppert, Konstantin Kuhle, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Gesetzgeber hat in der vergangenen Legislaturperiode den Familiennachzug für Personen, denen nach dem 17. März 2017 subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, durch das am 17. März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) für eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. In dieser Zeit kann kein Familiennachzug erfolgen.
Sofern sich an der aktuellen Gesetzeslage nichts ändert, ist nach dem Auslaufen der Aussetzung ein Familiennachzug wieder erlaubt. Im Rahmen der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde das Thema Familiennachzug kontrovers diskutiert. Darin wurden von den einzelnen Beteiligten unterschiedliche Zahlen in Bezug auf die Anzahl möglicher nachziehender Familienangehöriger angeführt (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/jamaika-gespraeche-asylbewerber-die-gruppenaufnahmezentren).
Zum 30. September 2017 waren nach Angaben der Bundesregierung 176 889 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – (subsidiärer Schutz) erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 19/136, Antwort zu Frage 3). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schreibt in einem Bericht vom 19. Oktober 2017, dass bis Ende des Jahres 2017 voraussichtlich rund 600 000 volljährige Geflüchtete mit Schutzstatus in Deutschland leben werden (vgl. www.iab-forum.de/familiennachzug-150-000-bis-180-000-ehepartner-und-kinder-von-gefluechteten-mit-schutzstatus-leben-im-ausland/). Rund 200 000 von ihnen werden einen subsidiären Schutzstatus haben. Das IAB schätzt, dass wenn der Familiennachzug zu diesen Personen berücksichtigt würde, sich die Zahl nachzugsberechtigter Ehepartner und Kinder um 50 000 bis 60 000 auf eine Gesamtzahl von 150 000 bis 180 000 erhöhen würde (vgl. www.iab-forum.de/familiennachzug-150-000-bis-180-000-ehepartner-und-kindervon-gefluechteten-mit-schutzstatus-leben-im-ausland/).
Diese Schätzung der Nachzugsberechtigten durch das IAB beruht auf Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von 4 816 volljährigen Geflüchteten, von denen 4 708 Personen zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Januar 2016 als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind (vgl. www.iab-forum.de/familiennachzug-150-000-bis-180-000-ehepartner-und-kinder-von-gefluechtetenmit-schutzstatus-leben-im-ausland/). Demzufolge wurden unbegleitete Minderjährige nicht berücksichtigt. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. September 2017 insgesamt 2 769 unbegleitete Minderjährige festgestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 6). Zum 30. September 2017 hielten sich 33 128 unbegleitete minderjährige Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland auf. Weitere Daten zu unbegleiteten Minderjährigen sind nicht vorhanden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/136, S. 43 f.). Insofern handelt es sich bei den unbegleiteten Minderjährigen um eine nicht zu vernachlässigende Personengruppe bei der Prognose über die Anzahl nachzugsberechtigter Familienangehöriger.
Nach Angaben der Bundesregierung lebten zum 30. September 2017 insgesamt 229 063 ausreisepflichtige Personen in Deutschland (vgl. Bundestagsdrucksache 19/136, S. 72). Medienberichten zufolge sollen 30 000 abgelehnte Asylbewerber nicht aufzufinden sein (www.welt.de/politik/deutschland/article170243700/30-000-abgelehnte-Asylbewerber-sind-nicht-aufzufinden.html). Die Zahl untergetauchter Ausländer ohne Behördenkontakt könnte bei bis zu 520 000 Menschen liegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils gestellt?
Wie viele Personen sind im Zuge des Familiennachzugs in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils nach Deutschland eingereist (bitte nach Geschlecht und Alter über 17 oder unter 18 Jahren aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des IAB, dass, sofern die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nicht verlängert wird, 50 000 bis 60 000 Familienangehörige nachreisen werden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bei der IAB-BAMF-SOEP-Befragung ausschließlich volljährige Personen befragt wurden?
Wie viele unbegleitete Minderjährige mit Aufenthaltsrecht leben zurzeit in Deutschland?
Wie viele der in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährige haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2, 2. Alt. AufenthG?
Unter Berücksichtigung unbegleiteter Minderjähriger, mit welcher Anzahl an Anträgen auf Familiennachzug rechnet die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018 und 2019, für den Fall, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte über März 2018 hinaus
a) verlängert wird (bitte begründen),
b) nicht verlängert wird (bitte begründen)?
Wie viele der in der Antwort zu Frage 7 genannten Anträge entfallen auf Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2, 2. Alt. AufenthG?
Unter Berücksichtigung unbegleiteter Minderjähriger, mit welcher Anzahl an Personen, die als Nachzugsberechtigte nach Deutschland reisen werden, rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019, für den Fall, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte über März 2018 hinaus
a) verlängert wird (bitte begründen),
b) nicht verlängert wird (bitte begründen)?
Wie viele der in der Antwort zu Frage 9 genannten nachziehenden Familienmitglieder entfallen auf Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 2, 2. Alt. AufenthG?
Wie viele Personen sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 freiwillig ausgereist?
Wie viele der in der Antwort zu Frage 5 genannten Personen haben humanitäre Förderprogramme (REAG/GARP oder Starthilfe Plus) in Anspruch genommen?
Wie viele Personen werden nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 freiwillig ausreisen?
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland auf?
Wie viele der in der Antwort zu Frage 14 genannten Personen sind untergetaucht bzw. nicht auffindbar?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bis zu 30 000 abgelehnte Asylbewerber nicht aufzufinden sind?
Teilt die Bundesregierung die Schätzung, dass sich in Deutschland bis zu 520 000 untergetauchte Ausländer ohne Behördenkontakt befinden?
Mit welcher Anzahl nach Deutschland eingereister Personen, die zu keinem Zeitpunkt registriert wurden, rechnet die Bundesregierung?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, hiergegen vorzugehen?